Das Stuttgarter Landgericht hat einen Rauschgifthändler aus Schorndorf verurteilt. Foto: dpa/Archiv

Dekoartikel oder Waffe? Im Prozess gegen einen 42-jährigen Rauschgifthändler spielt ein Samuraischwert vor dem Stuttgarter Landgericht eine entscheidende Rolle.

Schorndorf - Zu vier Jahren Haft wegen bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln und verschreibungspflichtigen Potenzpillen ist ein 42-jähriger Schorndorfer am Dienstag vom Landgericht Stuttgart verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin ordnete zudem einen Drogenentzug an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten gefordert.

In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Richterin, der Angeklagte habe von September 2017 bis zu seiner Verhaftung im April dieses Jahres einen geradezu „schwunghaften Handel“ mit verschiedenen Drogen betrieben. Die von der Polizei sichergestellten Preis- und Schuldnerlisten sowie Werbepostings auf Facebook wiesen auf eine relativ professionelle Vorgehensweise hin.

Schwert mit geschliffener Klinge

Das Rauschgift hatte der Schorndorfer in größeren Mengen in seiner Wohnung gelagert, wo er auch 24 funktionsfähige Dosen Pfefferspray und ein an der Wand hängendes Samuraischwert aufbewahrte. Dessen Klinge war scharf geschliffen, wie sich bei der Beweisaufnahme im Gerichtssaal zeigte: Das Schwert glitt problemlos durch ein dickes Stück Pappe.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte argumentiert, dass die Waffe nur ein Dekoartikel sei und der Drogenhandel nicht in der Wohnung stattgefunden habe. Tatsächlich, so die Richterin, sei nicht nachweisbar, dass Drogengeschäfte innerhalb der Wohnung abgewickelt worden waren. Trotzdem habe die Gefahr bestanden, dass die Waffe zum Einsatz kommt – etwa gegenüber Besuchern. Zusammen mit dem bloßen Bewusstsein des Angeklagten, dass er Menschen verletzen könnte, sei das ausreichend für den Tatbestand des bewaffneten Drogenhandels. In dem Zusammenhang verwies die Richterin auf einen Facebookeintrag des Angeklagten, wonach er Leuten „die Köpfe abschlagen und mit denen Basketball spielen“ wolle. Das Posting sei nicht mehr als die Äußerung eines „drogenbenebelten Hirns – ich halte ihn für überhaupt nicht gefährlich“, betonte indes der Verteidiger des 42-Jährigen.

Gutachterin widerspricht dem Angeklagten

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte angegeben, selbst drogenabhängig gewesen zu sein. Demnach hatte er täglich drei bis sechs Gramm Amphetamin sowie Marihuana konsumiert. Zudem litt er nach eigener Aussage an einer bipolaren Störung, die mit Psychopharmaka behandelt wurde.

Eine vom Gericht bestellte Sachverständige widersprach diesen Behauptungen am Dienstag: Die Symptome einer Manie und einer Schizophrenie seien durch die Drogen entstanden – nicht durch eine psychische Erkrankung. Weil er seiner Psychiaterin den Konsum der Amphetamine verschwiegen hatte, habe die Ärztin eine Fehldiagnose gestellt. Auch die Drogenabhängigkeit bestätigte die Gutachterin nicht – unter anderem deshalb, weil der Angeklagte in der Haft nicht die zu erwartenden Entzugserscheinungen gezeigt hatte. Sie zweifelte zudem daran, dass der Mann tatsächlich so große Mengen Drogen genommen hatte wie behauptet.

Ihrer Einschätzung nach handelte es sich beim Rauschgiftkonsum des 42-Jährigen um einen schädlichen Gebrauch, der jedoch behandelt werden sollte. „Sie sollten dringend eine Therapie machen“, appellierte auch die Richterin an den Angeklagten, der Reue zeigte.