Das Landgericht ist für einen 61-Jährigen längst ein vertrauter Ort. Nun ist der Mann erneut verurteilt worden. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Ein 61-Jähriger hat Juweliere in Herrenberg und Stuttgart bestohlen. Der Trickdieb blickt auf eine lange kriminelle Karriere zurück.

Eine Anklagebank ist für den 61-jährigen Mann, der am Freitagmorgen zu einer solchen im Landgericht Stuttgart geführt wurde, ein fast schon vertrauter Ort. Die Vorsitzende Richterin Verena Alexander bezeichnete den Angeklagten später in ihrer Urteilsbegründung als „Berufsverbrecher“ – und das vollkommen zu Recht. Nicht weniger als 14 Vorstrafen weist sein Register auf, die erste Eintragung stammt aus dem Jahr 1991, die letzte vom März dieses Jahres. Fast immer ging es um Trickdiebstähle bei verschiedenen Juwelieren, auch in dem Prozess am Stuttgarter Landgericht.

 

Eine lange Latte an Vorstrafen

Seit August vergangenen Jahres sitzt der Angeklagte in Heilbronn im Gefängnis, und sein Aufenthalt hinter Gittern wird sich noch eine ganze Weile hinziehen. Denn die 14. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte den 61-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in zwei Fällen zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis, wobei zwei Urteile des Amtsgerichts Heilbronn und des Amtsgerichts München einbezogen wurden. Damit blieben die Richter ziemlich genau in der Mitte zwischen den Schlussanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die fünfeinhalb beziehungsweise vier Jahre gefordert hatten. Das Urteil ist rechtskräftig, Verteidigung und Anklagebehörde verzichteten auf Rechtsmittel. „Ich werde nicht mehr stehlen und will eine gute Geste in Richtung der Opfer bringen“, hatte der 61-Jährige in seinem letzten Wort versprochen.

„Ich werde nicht mehr stehlen und will eine gute Geste in Richtung der Opfer bringen.“

Angeklagter in seinem letzten Wort

Ob sich das bewahrheitet, bleibt abzuwarten. Der Angeklagte aus Bosnien-Herzegowina flüchtete 1991 wegen des Balkankriegs aus seinem Heimatland nach Deutschland und pendelte immer wieder zwischen beiden Ländern hin und her. Er lebte von Gelegenheitsjobs, einen Aufenthaltstitel oder einen festen Wohnsitz hatte er in Deutschland nie. Zwischen 2017 und 2021 betrieb er eine kleine Kneipe in Bosnien, die ihm aber auch nicht als dauerhafte Einnahmequelle diente. „Es gibt in Bosnien keine Arbeit“, erklärte der 61-Jährige, der immer wieder in Deutschland bei Bekannten wohnte und sich seinen Lebensunterhalt durch Trickdiebstähle bei Juwelieren finanzierte.

Unumwunden räumte er auch die beiden Taten im Jahr 2022 in Herrenberg und 2023 in Stuttgart ein, die beide nach demselben Muster abliefen: Er lenkte einen Mitarbeiter des Juweliergeschäfts durch angebliches Interesse an Uhren oder Ringen ab, und als diese sich bückten, um eine Schublade zu öffnen, schnappte er sich aus einer Auslage in Herrenberg einen Ring im Wert von 1200 Euro und in Stuttgart ein Armband, das mit knapp 16 000 Euro ausgezeichnet war. Anschließend kündigte er an, Geld abholen zu müssen und verschwand aus den Läden.

Beide Diebstähle wurden erst später entdeckt, von der Tat in Stuttgart gab es ein Video. Schwieriger war die Beweislage für den Fall in Herrenberg: Hier gab es nur ein Foto eines Mannes mit Mütze und FFP2-Schutzmaske vor dem Gesicht, das am Morgen des Tattages gemacht worden war, als sich dieser die Auslagen anschaute. Ein – mittlerweile pensionierter – Polizeibeamter räumte im Zeugenstand ein, dass er nicht an einen Ermittlungserfolg geglaubt habe, da für die Gesichtserkennungssoftware zu wenig zu sehen war. „Wir haben dieses Foto in unser landesweites Fahndungssystem eingegeben, und ein Kollege aus Bayern hat bei einem grenzübergreifenden Abgleich aufgrund anderer Fälle in Bayern auf den Angeklagten getippt“, erläuterte der Polizeibeamte.

Der Angeklagte ist haftempfindlich

Wegen dieser „kalten Spur“, wie der Verteidiger des 61-Jährigen in seinem Schlussplädoyer betonte, rechneten die Richter dem Angeklagten sein Geständnis hoch an. Ebenso, dass die Taten bereits lange zurückliegen und der Angeklagte wegen einer chronischen Darmentzündung besonders haftempfindlich ist. Gegen ihn sprachen jedoch die Vielzahl seiner Vorstrafen, der hohe Schaden und die Tatsache, dass er unter Führungsaufsicht stand.