Am Landgericht in Stuttgart wird derzeit gegen einen 50-Jährigen aus Ludwigsburg verhandelt. Der Mann soll das Patenkind seiner Ex-Frau mehrfach missbraucht haben (Symbolbild). Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Ein 50-jähriger Ludwigsburger, gegen den derzeit in Stuttgart prozessiert wird, hat gestanden – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Er erhoffte sich davon eine mildere Strafe. Der Forderung seines Anwalts wird die Kammer aber wohl nicht nachkommen.

Stuttgart/Ludwigsburg - Lange hat der 50-jährige Angeklagte am Dienstagmorgen am Landgericht in Stuttgart gesprochen, zunächst über sich selbst, später auch zu den Vorwürfen, deretwegen er sich vor Gericht verantworten muss. Der Ludwigsburger ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt. Zuhören durften beim zweiten Teil aber nur die Richterinnen, die Schöffen und die Staatsanwaltschaft. Die Öffentlichkeit war über weite Strecken des zweiten Verhandlungstags ausgeschlossen.

Zu intim waren die Ausführungen, sie hätten wohl auch „schutzwürdige Interessen“ des Opfers verletzt, weshalb Richterin Monika Lamberti die Verhandlung hinter verschlossenen Türen fortsetzte. Wahrscheinlich ist das Geschehene dem 50-Jährigen auch mehr als unangenehm, zumindest machte der Angeklagte bisher diesen Eindruck. Der Mann soll in 40 Fällen das Patenkind seiner Ex-Frau sexuell missbraucht haben – unter anderem im Urlaub auf der griechischen Ferieninsel Kos, meistens aber in der eigenen Wohnung. Im Zeitraum zwischen Sommer 2012 und Mai 2013 habe er sich regelmäßig an dem damals zwölfjährigen Mädchen vergangen, heißt es in der Anklage. Es kam nicht zum Geschlechtsverkehr, wohl aber zu „beischlafähnlichen Handlungen“.

Rechtsanwalt und Staatsanwaltschaft liegen weit auseinander

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt und über mögliche Strafobergrenzen verhandelt. Strafverteidiger Christian Bonorden plädierte dabei für „eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich“. Die Forderung untermauerte er mit mehreren Argumenten. Einerseits sei das Opfer schwer zu vernehmen gewesen, außerdem sei es in mindestens einem Fall erwiesen, dass das Mädchen gelogen habe.

Mit seinen Vorstellungen lag Bonorden weit entfernt von denen der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre Haft gefordert hatte. In diese Richtung tendierte auch die Richterin. Ihr schwebt eine Strafobergrenze von vier Jahren vor. Darunter sei angesichts der psychischen Belastungen des Opfers nichts zu machen, argumentiere Monika Lamberti. Voraussetzung sei allerdings ein frühes Geständnis. Und das hat der Angeklagte am Dienstag abgelegt. Wie hoch die Strafe tatsächlich ausfällt, hängt von zwei psychologischen Gutachten ab, die an diesem Freitag vorgetragen werden sollen.