Der angeklagte am Landgericht Stuttgart hat wohl doch nicht mit Kokain gehandelt. Foto: dpa

Der Prozess gegen einen mutmaßlichen Falschgeld- und Drogenverkäufer aus Asperg nimmt eine entscheidende Wendung: Ein Zeuge revidiert seine Aussage.

Ludwigsburg - Im Prozess gegen einen 52-Jährigen aus Asperg vor dem Landgericht Stuttgart hat es am zweiten Verhandlungstag eine überraschende Wende gebeben. Dem Mann wird vorgeworfen, im September des vergangenen Jahres Falschgeld verkauft zu haben sowie versucht zu haben, drei Kilogramm Kokain zu verkaufen. Zumindest am letzten Vorwurf scheint nicht viel dran zu sein, denn an diesem Freitag hat einer der beiden Käufer des Falschgelds als Zeuge ausgesagt und seine Angaben, die er bei der Vernehmung durch die Polizei gemacht hatte, revidiert.

Damals hatte er angegeben, dass der Angeklagte ihm unmittelbar nach dem Deal mit dem Falschgeld in Ludwigsburg Ecke Wernerstraße/Albrechtstraße – 2000 Euro in bar gegen 400 falsche 20-Euro-Scheine – angeboten habe, ihm auch noch drei Kilogramm Kokain zu verkaufen. Der Vorsitzenden Richterin kam das jedoch seltsam vor: „Sie haben diesen Mann noch nie in ihrem Leben gesehen und er bietet Ihnen gleich an, drei Kilogramm Kokain an Sie zu verkaufen?“, fragte sie den Zeugen. Zuerst wollte der 27-jährige Zeuge nicht so recht rausrücken. Doch er musste, denn er konnte sich nicht mehr auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen, weil er vom Amtsgericht Stuttgart im Zusammenhang mit diesem Falschgeld-Deal bereits im Juni wegen Geldfälschung, gewerbsmäßigen Betrugs und Diebstahl zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war.

Zeuge beruft sich auf Vergesslichkeit

Er versuchte auf eine andere Art, eine klare Aussage zu verweigern: „Seit ich in Haft bin, bin ich total vergesslich geworden“, sagte er. Die Richterin bohrte weiter nach und warf ihm dann schließlich vor, „dass Sie äußerst aussageunwillig sind“ und die Vergesslichkeit nur „eine bequeme Ausrede“ sei. Eine Falschaussage vor Gericht als Zeuge ziehe „empfindliche Strafen“ nach sich. Und die falsche Verdächtigung, kiloweise mit Kokain gehandelt zu haben, sei „ein Satz, der eine Strafe von wenigstens einem Jahr einbringen kann“.

Der 27-Jährige lenkte daraufhin ein. Sein Geschäftspartner, mit dem er das Falschgeld zusammen gekauft hatte, habe ihn unter Druck gesetzt. „Er sagte, ich solle die Schuld auf mich nehmen, sonst bekomme ich Probleme.“ Er habe ihm auch gesagt, er solle einen versuchten Kokain-Deal erwähnen, „er meinte, ich komme damit vielleicht besser aus der Sache heraus“. Da dieser ihm gleichzeitig noch gesagt habe, dass der Angeklagte nicht nur mit Falschgeld und falschen Papieren handle, sondern auch mit Drogen und Schusswaffen und zudem bei der italienischen Mafia sei, wirke der 52-Jährige „wie ein riesengroßer Krimineller“, sagte die Richterin.

Standpauke vom Staatsanwalt

Auch der Staatsanwalt nutzte die späte Einsicht des verurteilten Zeugen für eine Standpauke: „Entweder Sie haben bei der Polizei eine falsche Verdächtigung ausgesprochen oder Sie haben vor Gericht als Zeuge gelogen. Beides ist strafbar. Sie wandern in jedem Fall noch mal ein.“ Sein Geschäftspartner, mit dem er das Falschgeld gemeinsam gekauft hatte, und der den 27-Jährigen angeblich unter Druck gesetzt hatte, kam bei der Zeugenaussage besser davon: Weil sein Verfahren derzeit in der Berufung ist, konnte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.