Die Angeklagten sollen 14 Kilogramm Marihuana und 800 Gramm Kokain gewinnbringend weiterverkauft haben. Foto: imago/Christian Ohde

Vor dem Landgericht Stuttgart müssen sich drei junge Männer verantworten, die mit Marihuana und Kokain gehandelt haben sollen. Dabei sollen auch Waffen im Spiel gewesen sein.

Der 21-jährige Hauptangeklagte wird anders behandelt als seine beiden Mitangeklagten. Während der 20- und der 18-Jährige nur mit den obligatorischen Handschellen in den Sitzungssaal des Stuttgarter Landgerichts geführt werden, muss der 21-Jährige kleinere Schritte machen, da ihm zusätzlich Fußfesseln angelegt wurden. Ihn hat die Staatsanwaltschaft auch ganz besonders im Visier: Während dem 18-Jährigen nur Beihilfe und dem 20-Jährigen fünf Taten vorgeworfen werden, sieht sich der 21-Jährige nicht weniger als insgesamt 18 Anklagepunkten ausgesetzt.

14 der 18 Taten beziehen sich auf bewaffneten Handel mit Drogen

Der Hauptvorwurf, nämlich 14 der 18 Taten, bezieht sich auf bewaffneten Handel mit Rauschgift. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zwischen März 2023 und Januar 2024 bei einem Kontaktmann, den er von früher schon kannte, insgesamt 14 Kilogramm Marihuana und 800 Gramm Kokain gekauft und später gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Bei den Geschäften soll er jeweils Waffen mit sich getragen haben, wahlweise Pfefferspray, einen Schlagring oder eine Schreckschusspistole. Die Käufe sind laut der Anklage in Schorndorf sowie auf einem Parkplatz in Waiblingen abgewickelt worden.

Der Angeklagte habe die Drogen gewogen, gestreckt und in Bunkern versteckt. Den Verkauf des Kokains habe er selbst übernommen, beim Marihuana habe er sogenannte Läufer eingesetzt, unter anderem den 18-jährigen Mitangeklagten. Im August 2023 soll der 20-Jährige mit eingestiegen sein, um das Geschäft auf größere Füße zu stellen. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft die Beteiligung an fünf Taten vor. Der 18-Jährige muss sich wegen Beihilfe zum bewaffneten Drogenhandel verantworten. Er hat laut Anklage den 21-Jährigen bei seinen Taten bestärkt, indem er versprach, ihn beim Absatz zu unterstützen.

Zwei weitere Anklagepunkte beziehen sich auf Verstöße gegen das Waffenrecht: Zum einen soll der 21-Jährige in Ulm eine halb automatische Kurzwaffe der Marke Browning Astra Cub bei sich geführt haben. Wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ist er angeklagt, weil er auf einer Autofahrt zwischen Schorndorf und Göppingen eine Maschinenpistole der Marke Cessna Skorpion dabei gehabt haben soll.

Auch wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung muss er sich verantworten: Er soll in der Nacht zum 22. Januar dieses Jahres in seiner Wohnung in Schelklingen in Streit mit seiner damaligen Freundin geraten sein. Aus Angst, dass diese die Polizei informiere, habe er zunächst das Handy der Frau gegen die Wand geworfen. Als diese ihm dann das Ende ihrer Beziehung erklärte und gehen wollte, habe er ihr die Hand in der Türe eingeklemmt, sie gewürgt und herumgeschleudert, sodass ihr Kopf auf dem Boden aufschlug. Die Frau habe eine geschwollene Hand, Würgemale am Hals und Schmerzen erlitten.

Keine Äußerungen zu den Tatvorwürfen

Zu den Tatvorwürfen wollte sich am ersten Verhandlungstag keiner der drei Angeklagten äußern. Zur seiner Person machte nur der 18-Jährige Angaben. Er berichtete von schwierigen Familienverhältnissen, einem Vater, der Alkoholiker war und bei der Geburt abgehauen sei, und einer Mutter, die im Rollstuhl sitzt. Mit vier Jahren sei er vom Jugendamt in Obhut genommen worden und habe bis zum 18. Lebensjahr in Kinderheimen und Pflegefamilien gelebt. Bereits im Alter von 14 Jahren habe er einen Alkoholentzug machen müssen und mittlerweile trinke er nur noch gelegentlich, so der 18-Jährige. Marihuana habe er allerdings bis zu seiner Verhaftung regelmäßig konsumiert. Eine Ausbildung zum Schreiner habe er fast abgeschlossen, es fehle nur noch die Gesellenprüfung.

Für den Prozess sind weitere sechs Verhandlungstage angesetzt, an einem der folgenden wollen sich die Prozessbeteiligten zu Verständigungsgesprächen zusammensetzen. Das Urteil ist derzeit für den 8. August vorgesehen.