Vor dem Landgericht Stuttgart wird derzeit ein Fall von schwerem Betrug verhandelt. Foto: dpa/Marijan Murat

Sie soll ihre Mitmenschen um hunderttausende Euro betrogen haben: Vor dem Landgericht Stuttgart muss sich derzeit eine 63-Jährige verantworten. Am Freitag gab es die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Stuttgart - Zwei Jahre und zehn Monate Haft ohne Bewährung – so lautet die Forderung der Staatsanwaltschaft in einem Prozess wegen besonders schweren Betrugs vor dem Stuttgarter Landgericht. Die 63-jährige Angeklagte soll über Jahre hinweg Menschen aus ihrem privaten und beruflichen Umfeld – auch im Rems-Murr-Kreis –  um insgesamt 377 750 Euro betrogen haben.

Um an das Geld zu kommen, habe sie Vertrauensverhältnisse gezielt ausgenutzt und bewusst wahrheitswidrige Geschichten erfunden, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Freitag. Demnach behauptete die Gemeindereferentin, sie benötige Medikamente oder müsse Gerichtskosten für einen Prozess in der Schweiz begleichen. Dafür habe sie sogar Unterlagen gefälscht. Der Staatsanwalt sieht darin eine erhebliche kriminelle Energie der Angeklagten, die die geliehenen Summen wiederum an mutmaßliche Betrüger überwies, die ihr günstige Darlehen versprochen hatten.

Umfassendes Geständnis

Die 63-Jährige habe Menschen emotional unter Druck gesetzt, damit sie ihr Geld geben – so beispielsweise ihren eigenen Bruder, gegenüber dem sie mit Suizid drohte, sollte er ihr nicht die geforderte Summe leihen. Da der Strafantrag des Bruders zu spät gestellt worden sei, sei dieses Verfahren einzustellen, so der Staatsanwalt. In den übrigen 219 Fällen allerdings sei die Frau, die von einer psychiatrischen Gutachterin als voll schuldfähig eingestuft worden ist, schuldig zu sprechen. Eine Bewährung kommt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht in Betracht, da es an einem grundsätzlichen Umdenken der Angeklagten fehle. Er glaube ihr auch nicht, dass sie die Schulden bei ihren Gläubigern wirklich habe begleichen wollen, sagte der Staatsanwalt. Das umfassende Geständnis der 63-Jährigen wertete er hingegen als positiv.

Der Verteidiger der Angeklagten sprach sich für eine Strafe von maximal zwei Jahren zur Bewährung aus. Er begründete dies damit, dass die 63-Jährige nicht nur „glasklare Täterin“, sondern auch „glasklares Opfer“ sei. Obwohl die psychiatrische Gutachterin keine Erkrankung habe feststellen können, sei seine Mandantin doch auffällig, weil sie wieder und wieder auf die falschen Versprechungen der Betrüger hereingefallen sei. „Da ist der Deckel der Vernunft davongeflogen“, so der Verteidiger. Inzwischen habe sich die Frau aber in kleinen Schritten davon distanziert, ihr Leben stabilisiere sich.

Das Urteil fällt am Dienstag.