Die Staatsanwaltschaft hat für den Hauptangeklagten in einem Prozess gegen EC-Karten-Betrüger am Landgericht Stuttgart auf eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren plädiert.
Nach gut zweimonatiger Prozessdauer und acht Verhandlungstagen biegt der Prozess um die neue Masche mit den betrügerischen Bankmitarbeitern am Landgericht Stuttgart auf die Zielgerade ein. Am vorletzten Verhandlungstag forderte der Oberstaatsanwalt Peter Holzwarth in seinem Schlussplädoyer für den 28-jährigen Hauptangeklagten eine Haftstrafe von sechs Jahren. Sein 21-jähriger Mitangeklagter soll für vier Jahre und zwei Monate hinter Gitter, für den dritten, 20 Jahre alten Angeklagten, forderte der Anklagevertreter eine zweijährige Bewährungsstrafe. Die Verteidiger hielten Strafen von drei Jahren für den 28-Jährigen, drei Jahre und elf Monate für den 21-Jährigen und Erziehungsmaßregeln beziehungsweise richterliche Weisungen für den 20-Jährigen für angemessen.
Nicht zuletzt aufgrund der Geständnisse der drei Männer sieht die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs als erwiesen an. Das Trio aus Göttingen hatte eingeräumt, EC-Karten und Bargeld bei hochbetagten Senioren abgeholt zu haben. Den Opfern hatten geschulte Mittäter am Telefon suggeriert, ihr Bankvermögen sei in Gefahr. Die vermeintlichen Bankmitarbeiter mit Allerweltsnamen wie Müller oder Schmidt erschlichen sich durch geschickte Gesprächsführung die PIN-Nummern der Angerufenen, die den Abholern dann auch ihre EC-Karten aushändigten.
In 26 Fällen erbeuteten die Täter insgesamt 45.000 Euro
Aktiv war das Trio in den ersten drei Monaten dieses Jahres schwerpunktmäßig in Baden-Württemberg und Niedersachsen, aber auch in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Bremen. Verhandelt wurden in diesem Prozess insgesamt 26 Fälle, bei denen die Angeklagten von zumeist hochbetagten Opfern insgesamt 45.000 Euro erbeuteten.
Einem 83-Jährigen aus Backnang (Rems-Murr-Kreis) spiegelten sie vor, er müsse eine Überweisung von 4200 Euro an Zalando autorisieren. Nachdem der Mann dies abgelehnt hatte, hatte ihm die Anruferin erklärt, dass sie für die Stornierung der Zahlung seine PIN-Nummer und seine Bankkarte benötige. Die Karte holte der 28-jährige Angeklagte ab und hob bei einer nahe gelegenen Filiale 1800 Euro ab.
Bei einer 86-jährigen Frau aus Leonberg war die Bande dadurch erfolgreich, dass ihr am Telefon vorgegaukelt wurde, sie erhalte eine neue EC-Karte und müsse ihre alte abgeben. Zudem müsse ihre PIN-Nummer geändert werden. Auch hier erschien der 28-jährige Angeklagte und hob mit Karte und PIN-Nummer nicht nur insgesamt 3000 Euro an einem Bankautomaten ab, sondern nahm auch noch 4000 Euro Bargeld aus der Wohnung der Frau mit – unter dem Vorwand, überprüfen zu müssen, ob es sich um Falschgeld handle.
Familie des 21-jährigen Angeklagten bemüht sich um Wiedergutmachung
Mit der Behauptung, seine EC-Karte sei zu stark zerkratzt, erbeutete die Bande bei einem 86-jährigen Mann in Schorndorf 1000 Euro und denselben Betrag mit ähnlichen Maschen bei einer 86-Jährigen aus Kornwestheim und einer 88-Jährigen aus Korntal-Münchingen. Bei einem 89-jährigen Mann aus Möglingen und bei einer 81-jährigen Frau aus Hemmingen betrug die Beute jeweils 2500 Euro. Fehl schlug der Versuch bei einer 85-jährigen Frau aus Renningen, da diese misstrauisch geworden war. Festgenommen wurden zwei der drei Angeklagten auf frischer Tat im badischen Karlsbad, nachdem die Polizei nach einer Funkzellenauswertung auf die Spur der Bande gekommen war und das Duo observiert hatte.
Positiv rechnete Oberstaatsanwalt Holzwarth neben den Geständnissen und ihren Rollen am unteren Ende der Bandenhierarchie dem 21-Jährigen auch an, dass dessen Familie 14.000 Euro zur Verfügung gestellt hatte, die den Opfern anteilig als Wiedergutmachung zur Verfügung gestellt wurden. Gegen die Männer spreche jedoch, dass sie mit ihrer Masche die Senioren für den Rest ihres Lebens misstrauisch gegenüber Behörden gemacht hätten.
Das Urteil soll am 9. Dezember verkündet werden.