Für die Beweisführung sind fünf weitere Verhandlungstage angesetzt. Foto: dpa

Ein 23-Jähriger muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten. Er räumt die Tat ein, doch schildert er sie anders als sein 19 Jahre altes Opfer, das als Zeuge vor Gericht erschien.

Stuttgart - Im Gerichtssaal sitzen sie nur wenige Meter voneinander entfernt. Vor nicht allzulanger Zeit haben sie sich mit einem Messer heftig traktiert. Wer allerdings zuerst zustach und welche Motive dahintersteckten, versuchte Ute Baisch, die Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart, in einem stundenlangen Verhör der beiden beim zweiten Prozesstag zu klären. Der 23 Jahre alte, wegen versuchten Totschlags angeklagte Mann jedenfalls hatte eine andere Version parat als sein 19 Jahres altes Opfer, das bei der gewaltsamen Auseinandersetzung eine lebensgefährliche Stichverletzung an der Leber erlitt.

Drogendealer geraten in Streit

Beide Männer räumten vor Gericht ein, dass sie am 18. Februar dieses Jahres am Böblinger Bahnhof aufeinandergetroffen waren. Die einzige Übereinstimmung ihrer Aussagen bestand jedoch darin, dass sie behaupteten, sich rein zufällig begegnet zu sein. Vorausgegangen war ein Streit der beiden, weil der 19-Jährige nach eigener Aussage aus dem gemeinsamen Drogengeschäft hatte aussteigen wollen. Das sei am 15. Januar gewesen, erklärte der 19-Jährige. Weil sein Komplize dies abgelehnt habe, sei er noch am selben Tag zur Polizei gegangen und habe von seinen Verwicklungen in Drogengeschäfte berichtet und dass sie im vergangenen Oktober nach Frankfurt gefahren seien, um dort fünf Kilogramm Marihuana in einem Parkhaus abzuholen.

An jenem Sonntagnachmittag im Februar kam es laut dem 23-Jährigen zu einem Gerangel. Der Angeklagte erklärte, er habe danach Fausthiebe ins Gesicht erhalten. Der 19-Jährige gab dagegen an, sein Kontrahent habe ihm Fausthiebe versetzt. Nicht unerheblich erschien es dem Gericht, wer den Messerkampf begonnen hatte. Der 23-Jährige schilderte sein Opfer als gewalttätigen Widersacher: dass dieser ein etwa 20 Zentimeter langes Messer aus der Hosentasche gezogen und ihn an der Hand verletzt habe. Dann habe er ihm das Messer entrissen und einige Male auf ihn eingestochen, gab der 23-Jährige zu. Wie oft, daran konnte er sich nicht erinnern. Zwischen vier und sieben Stiche könnten es gewesen sein, gab er zu Protokoll.

Tatort Bahnhofstraße Böblingen, Tatzeit Sonntagnachmittag

Er sei nach den Stichen durch die Bahnhofstraße zum Elbenplatz geflüchtet, weil er befürchtet habe, dass ihn Landsleute des 19-Jährigen angreifen könnten. Das Messer habe er unterwegs verloren. Er habe sich dann auf die Seetreppe gesetzt. Das müsse gegen 16.30 Uhr gewesen sein. Anschließend sei er nach Hause gegangen. Als wesentliches Tatmotiv stellte sich heraus, dass der Angeklagte „von irgendjemandem“, wie er sagte, erfahren habe, dass sein Komplize zur Polizei gegangen sei.

Die Schilderung des 19-Jährigen wich von diesen Ausführungen wesentlich ab. Er habe nie ein Messer gehabt und den 23-Jährigen nicht geschlagen. Vielmehr habe dieser ihn sofort mit dem Messer angegriffen und sich bei der Auseinandersetzung an der Hand verletzt. Die Blessur ließ der 23-Jährige später in einem Krankenhaus behandeln. Durch das rasche Eingreifen der Ärzte überstand der 19-Jährige in einer Klinik seine schwere Stichverletzung.

Zeuge gibt vor Gericht zu, mit Haschisch gedealt zu haben

Der junge Mann, der ebenfalls im Landkreis Böblingen wohnt, über keine Ausbildung verfügt und als Lagerarbeiter tätig ist, belastete sich während der detaillierten Befragung als Zeuge vor Gericht selbst. Er habe von dem 23-Jährigen im vergangenen Oktober ein Kilogramm Marihuana erhalten und es für ihn verkauft. Zuvor habe er Marihuana für 360 Euro für den eigenen Konsum von dem 23-Jährigen erstanden. Die Einnahmen für das Kilogramm Haschisch sowie den geschuldeten Betrag habe er ihm zurückerstattet: 3360 Euro.

Der Angeklagte, der die Schule abgebrochen und keine Berufsausbildung hat, stellte sich zwei Tage nach der Tat der Polizei. Er gab vor Gericht an, über viele Jahre hinweg nicht nur Marihuana und viel Wodka konsumiert, sondern auch höhere Dosen von Kokain zu sich genommen zu haben. Weitere fünf Verhandlungstage sind angesetzt.