Ein 52-jähriger soll mit Falschgeld und Kokain gehandelt haben. Foto: dpa

Ein 52-jähriger steht in Stuttgart vor Gericht, weil er in Ludwigsburg Falschgeld verkauft haben soll. Zudem soll er dem Käufer auch noch drei Kilogramm Drogen angeboten haben.

Ludwigsburg - Der erste Verhandlungstermin am Landgericht Stuttgart war rasch beendet: Nach nur einer halben Stunde vertagte die Vorsitzende Richterin den Prozess, bei dem es um Geldwäsche und den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln geht. Einem 52-jährigen Italiener wird vorgeworfen, im September des vergangenen Jahres in Ludwigsburg Falschgeld verkauft zu haben sowie versucht zu haben, drei Kilogramm Kokain zu verkaufen.

Der Angeklagte soll sich an der Ecke Wernerstraße/Albrechtstraße im Ludwigsburger Ortsteil Pflugfelden mit zwei Kunden getroffen haben und ihnen 400 gefälschte 20-Euro-Scheine zum Preis von 2000 Euro verkauft haben. Die Scheine seien echten 20-Euro-Scheinen „zum Verwechseln ähnlich“ gewesen, sagte die Staatsanwältin über die Qualität der Blüten. Als der Handel über die Bühne gebracht worden war, habe der Angeklagte einem der beiden Personen auch noch drei Kilogramm Kokain „in durchschnittlicher Qualität“ verkaufen wollen, so die Staatsanwältin. Der Blüten-Käufer habe das Angebot aber abgelehnt. Auch die beiden vermeintlichen Käufer müssen sich derzeit vor einem Gericht verantworten, jedoch in einem gesonderten Verfahren.

Ein Käufer verweigert die Aussage

Der derzeit in Tamm lebende Angeklagte wurde im April 2016 schließlich festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Zum Prozessauftakt machte der 52-jährige lediglich Angaben zu seiner Person, daraufhin wurde die Anklage verlesen. Da der Italiener der deutschen Sprache nicht mächtig war, musste eine Dolmetscherin für ihn simultan übersetzen.

Der Prozess war insgesamt auf sechs Termine angesetzt. Wegen terminlicher Probleme von Seiten des Gerichts muss jedoch der nächste Verhandlungstag am kommenden Dienstag entfallen. Des Weiteren wird es eine wichtige Zeugenaussage – die von einem der Käufer – wahrscheinlich nicht geben, da das Verfahren des Mannes derzeit noch in der Berufung ist und er daher angekündigt hat, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Der nächste Verhandlungstermin ist auf Freitag, 2. September angesetzt.