Das Urteil soll am 3. April verkündet werden. Foto: dpa/Arne Dedert

Vor dem Landgericht Stuttgart bestreitet der 45-Jährige jedoch, einer ehemaligen Praktikantin ein Schlafmittel verabreicht zu haben.

Am zweiten Tag im Prozess gegen einen 45-jährigen Ditzinger, bei dem im Wesentlichen um diverse Drogendelikte geht, hat der Mann die acht Tatvorwürfe in weiten Teilen eingeräumt. Er könne sich nicht mehr an die genauen Mengen und Zeiten erinnern, er sei jedoch nach dem Tod seiner Lebensgefährtin in ein tiefes Loch gefallen und habe gegen die Trauer fast täglich Kokain konsumiert. Nicht richtig sei jedoch, dass er Drogen im Ausland bestellt habe, diese stammten alle aus deutschen Quellen.

Laut Anklage soll er im Dezember 2021 in der Schweiz 80 Gramm Kokain zum Preis von 6000 Euro bestellt haben, das zum Großteil zum eigenen Konsum bestimmt gewesen sei. Zwischen Januar und Juni vergangenen Jahres habe er sich weitere rund 55 Gramm Kokain besorgt, wobei der Grammpreis jeweils bei rund 100 Euro gelegen haben soll. Einen großen Teil des Verhandlungstages nahm der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ein. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der Ditzinger einer ehemaligen Praktikantin ein Benzodiazepin in eine Wasserflasche geschüttet, was dazu führte, dass die Frau auf ihrem Heimweg stark schwitzte und zu Hause in einen tiefen Schlaf verfiel.

Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Dagegen verwehrte sich der Angeklagte vehement. Er habe zwar mit der Frau mehrfach über sexuelle Vorlieben gesprochen und geschrieben. Er habe jedoch niemals den Plan gehabt, sie mit einem Medikament handlungsunfähig zu machen oder gar sie zu vergewaltigen. Er habe keinerlei sexuelles Interesse an ihr gehabt und nicht einmal gewusst, wo sie ihre Wasserflasche aufbewahre. Er habe sich vielmehr Sorgen um sie gemacht und sich deshalb nach ihrem Befinden erkundigt. Die ehemalige Praktikantin erklärte im Zeugenstand, es sei genau dieses Verhalten gewesen, das sie auf die Idee gebracht habe, dass er damit zu tun haben könne. „Er wirkte so bekümmert an dem Tag, das hatte ich bei ihm noch nie so erlebt“, erklärte die 34-Jährige. Insgesamt sei ihr der Angeklagte „ein bisschen verrückt“ vorgekommen.

Er habe ihr wenig gezeigt bei der Arbeit, aber viel von seinem Privatleben und über sexuelle Dinge gesprochen. Bedrängt habe er sie jedoch nie. Auf ihre Wasserflasche hätte er zugreifen können, diese sei unbeaufsichtigt gewesen, wenn sie geraucht habe oder auf die Toilette gegangen sei.

Dem hielt der Angeklagte entgegen, er habe nur helfen wollen, „ein paar Baustellen im Leben der damals allein erziehenden Mutter“ zu beseitigen, damit sie sich ganz auf ihre Arbeit konzentrieren könne.

Meldung ans Jugendamt gemacht

Als er von dem Vorwurf mit der Wasserflasche erfahren habe, sei er erst perplex, später dann erbost gewesen. Er habe ihr dann ein paar unschöne Nachrichten geschrieben. Aus Sorge um das möglicherweise gefährdete Kind habe er eine Meldung ans Jugendamt gemacht. Das bereue er aus heutiger Sicht.

Die Frau erklärte, sie habe aus Angst um ihr Kind ein Kontaktverbot gegen den Angeklagten erwirkt. Aus eigenem Antrieb hätte sie den 45-Jährigen nicht angezeigt, sie habe das auf Anraten und Drängen ihres Freundes getan.

Nach längeren Diskussionen räumte der Mann auch ein, ein Telefonat mit einer Polizeikommissarin aufgezeichnet zu haben. „Ich wollte ein Beweismittel im Streit um die Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen aus einem früheren Prozess haben“, erläuterte der Ditzinger. Die Staatsanwaltschaft habe ihm gesagt, er könne diese in Ludwigsburg abholen. Dort wurde ihm erklärt, es seien keine Gegenstände von ihm hier asserviert worden.

Zu dem Vorwurf auf Besitz von kinder- und jugendpornografischen Bildern nahm der Angeklagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit Stellung. Das Urteil soll am 3. April verkündet werden.