Die Polizei sichert Spuren am Tatort. Foto: Sebastian Steegmüller

Ein junger Mann rast in einer Spielstraße in Stuttgart-Freiberg absichtlich mit einem Golf auf einen Nachbarn zu. Das Opfer wird von dem Wagen erfasst und schwer verletzt. Am Landgericht wird der Täter für schuldunfähig erklärt. Was geschieht nun mit ihm?

Ein junger Mann steigt in einen Golf, fährt mit circa 40 Kilometern pro Stunde durch eine Spielstraße und steuert von hinten auf einen Nachbarn zu. Das Opfer, damals 32 Jahre alt, wird von dem E-Auto erfasst, knallt zunächst auf die Windschutzscheibe, wird durch die Luft gegen einen Zigarettenautomaten geschleudert und dabei schwer verletzt. Der VW kracht im Anschluss noch gegen zwei geparkte Autos, einen Seat und einen Peugeot. Der Fahrer flüchtet zu Fuß, die Polizei startet jedoch umgehend eine Fahndung – auch mit einem Hubschrauber – und kann ihn schließlich am Max-Eyth-See fassen.

 

Golf-Fahrer handelte mit Tötungsvorsatz

Der Vorfall ereignete sich bereits im vergangenen Juni im Eulenbühlweg in Stuttgart-Freiberg. Auch aufgrund von Zeugenaussagen hatten die Ermittler schnell den Verdacht, dass es sich nicht um einen Verkehrsunfall handeln, sondern Absicht dahinterstecken könnte. Nun sah es die Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart als erwiesen an, dass der VW-Fahrer mit Tötungsvorsatz gehandelt hat. Er könne von Glück reden, dass es „nur“ bei Verletzungen geblieben ist, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Wie sich im Prozess herausstellte, wurde das Opfer wohl rein zufällig ausgewählt. Der Angeklagte, der die Tat einräumte, leidet an einer lang andauernden schizophrenen Erkrankung. Das Gericht stufte ihn daher als schuldunfähig ein und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Außerdem wurde sein Führerschein eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf dem Beschuldigten vor Ablauf von drei Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, weil die Verteidigung auf Rechtsmittel verzichtet hat.

Maßgeblich für die Entscheidung war das psychiatrische Gutachten von Professor Hermann Ebel. Der 70 Jahre alte Experte verglich den Zustand des Angeklagten mit einer „schweren Software-Störung“. Er habe keine Zweifel an der Diagnose. „Ich habe es mit einer schwer kranken Person zu tun gehabt.“ Ohne Behandlung sei es höchst wahrscheinlich, dass der Angeklagte wieder Straftaten begehen werde. „Der Angeklagte hat sich eingebildet, dass Menschen mit Maschinenpistolen an seiner Wohnung vorbeifahren würden.“ Außerdem sei er der Überzeugung gewesen, dass ihm ein Chip in den Kopf implantiert worden sei. Auch vom Opfer, das er nicht kannte, habe er sich offenbar bedroht gefühlt. Der Angeklagte habe in Todesangst gehandelt, schilderte der Sachverständige. „Stimmen haben ihm befohlen, in den Mann reinzufahren.“

Der geparkte Peugeot wurde gegen einen Baum geschoben. Foto: Steegmüller

Dass es gar nicht so weit hätte kommen müssen, kritisierte im Prozess nicht nur der Anwalt des Opfers. Der Vertreter der Nebenklage, der in seinem Plädoyer auch auf die massiven psychischen Folgen für seinen Mandanten hinwies, betonte, dass die „entscheidenden Stellschrauben nicht rechtzeitig gedreht wurden“. Viele Instanzen hätten versagt, unter anderem das Gesundheitssystem. Dabei bezog er sich auf das Gutachten des Professors, denn erste psychische Auffälligkeiten haben sich beim Angeklagten bereits im Jahr 2015 gezeigt. In den Jahren 2022 und 2023 hat sich das Krankheitsbild dann verfestigt. Damit verbunden waren mehrere Klinikaufenthalte wegen suizidalen und akut fremdgefährdenden Absichten. Unter anderem soll der junge Mann einer Mitschülerin gedroht haben, ihr Auto anzünden zu wollen. Die benötigten Benzinkanister hatte er wohl schon gefüllt. Ein Antrag auf Zwangsbehandlung sei laut Ebel aber einst von einem Gericht abgelehnt worden.

„Problematisch ist, dass die Psychose nicht richtig gedeutet und behandelt wurde“, betonte auch der Richter zum Abschluss des Prozesses. Er sieht den Angeklagten aber auf einem guten Weg. Schon während der Verhandlung sei die Kurve massiv nach oben gegangen. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik auf unbestimmte Zeit sei als Chance zu sehen. „Das hört sich lang an, aber wir reden nicht von zehn Jahren.“

Das Ziel sei es, dass der Angeklagte irgendwann Schritt für Schritt zurück ins normale Leben finde. „Wahrscheinlich verbunden mit Medikamenteneinnahmen, die aber nicht jeden Tag erfolgen müssen. Denkbar ist eine Depotspritze, die über einen gesamten Monat ihre Wirkung entfaltet.“ Die Situation stelle sich derzeit für den Angeklagten nicht schön dar, aber er sei in einem Alter, wo noch nicht alles verbaut sei. Die Perspektive müsse ihm Mut machen.