Claudia Roth, die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, war am Donnerstag selbst nicht anwesend. Langweilig wurde es im berstend vollen Gerichtssaal dank anderer prominenter Anwesender dennoch nicht. (Archivbild) Foto: dpa/Armin Weigel

Die Blogs „Tichys Einblick“ und „Achse des Guten“ klagen gegen Claudia Roth, weil die Grünen-Politikerin ihnen Hetze und Falschmeldungen als Geschäftsmodell unterstellt hat. Der Prozessauftakt in Stuttgart offenbarte tiefe gesellschaftliche Gräben.

Stuttgart - Das Mobilisierungspotenzial der meinungsstarken Internetportale „Tichys Einblick“ und „Achse des Guten“ lässt sich nicht verleugnen. Fast hundert Schaulustige sind am Donnerstagmorgen am Landgericht Stuttgart erschienen, um den Prozessauftakt der 11. Zivilkammer zu verfolgen, die sich damit beschäftigt, ob die Grünen-Politiker Claudia Roth die beiden Internetportale „Tichys Einblick“ und „Achse des Guten“ der Hetze zeihen und Falschmeldungen als deren Geschäftsmodell bezeichnen darf.

Die Betreiber beider Blogs, der Journalist Roland Tichy und der Publizist Henryk M. Broder, hatten nach einem Interview Roths in der „Augsburger Allgemeinen“ auf Unterlassung geklagt – wobei nur der Tichy-Fall in Stuttgart verhandelt wird. Das von Broder angestrebte Parallelverfahren findet zu einem späteren Zeitpunkt in Dresden statt.

Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?

Den streitbaren Broder hinderte das nicht daran, auch in Stuttgart zu erscheinen, „zur moralischen Unterstützung“, wie er am Rande der Verhandlung sagte. Nachdem Broder ein Pläuschchen mit dem skandalumwitterten Stuttgarter Ex-Stadtrat Heinrich Fiechtner gehalten hatte und einem Selfie mit der für geschäftsunfähig erklärten Fridi Miller schoss, die zuletzt erfolglos für die Präsidentschaft des VfB-Stuttgart kandidiert hatte, betrat der vorsitzende Richter den rappelvollen Gerichtssaal und bat um Ruhe. Der Graben, der sich durch den Saal zog, könnte tiefer kaum sein.

Roland Tichy und dessen Anwalt Joachim Steinhöfel, zu dessen Klientenkreis auch der Publizist Matthias Matussek und der islamkritische Islamwissenschaftler Hamed Abdel-Samad gehören, saßen auf der Klägerseite. Steinhöfel ist sowohl auf „Tichys Einblick“ als auch auf der „Achse des Guten“ neben seinen anwaltlichen Tätigkeiten als Autor aktiv.

Claudia Roth nicht persönlich anwesend

Auf der Beklagtenseite saß nur der Rechtsanwalt von Claudia Roth, der in Gerichtssälen ob seines Temperaments gefürchtete Medienrechtsexperte Johannes Eisenberg. Seine Mandantin war nicht persönlich anwesend, weil sie in ihrer Funktion als Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags Wolfgang Schäuble (CDU) bei einer Gedenkveranstaltung vertrat. Eisenbergs Mandanten waren unter anderem der Schauspieler Til Schweiger oder die Hacker vom „Chaos Computer Club“. Der Anwalt gehört auch zu den Gründern der linken Tageszeitung „taz“.

Eisenberg und Steinhöfel verbindet eine leidenschaftliche Feindschaft. „Sie sind ein ganz toller Hecht“, sagte Joachim Steinhöfel irgendwann zu seinem Kontrahenten. „Ich brauch für so was nicht lang, für so einen Scheiß“, antwortete Johannes Eisenberg auf die Frage, ob er nachgereichte Akten seines Widersachers schon gelesen habe.

Aber nun zur Sache: Halbwegs Einigkeit herrschte zwischen der Kammer und den Streithähnen darin, dass für die Gerichtsentscheidung entscheidend sein dürfte, ob Claudia Roths Äußerungen, dass die Portale hetzen würden und Falschmeldungen verbreiteten, als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung zu beurteilen seien.

Broder greift Roth nach der Verhandlung an

Die Kammer kam in einer Vorbetrachtung zu dem Schluss, dass die strittige Interviewpassage wohl eher als Meinungsäußerung zu verstehen sei, da „kein Zeugenbeweis dazu geeignet ist, hier wahr oder unwahr zu beweisen“, wie der vorsitzende Richter ausführte. Die Klägerseite sah das anders. Steinhöfel argumentierte mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach zumindest der Teil mit dem Geschäftsmodell als Tatsachenbehauptung zu bewerten sei. Eisenberg wiegelte das ab: Roth habe ja nicht vom Geld gesprochen, das die Blogs womöglich mit Werbeerlösen erwirtschafteten, sondern vom politischen Meinungskampf.

Das Gericht wollte am Donnerstag noch kein Urteil fällen. Die Entscheidung, ob Roth ihre Aussagen zurücknehmen muss, will es am 13. Februar verkünden. „Keine der Parteien muss anwesend sein“, sagte der vorsitzende Richter – vielleicht in der Hoffnung, dass beide auf ihrer Seite des Grabens bleiben.

Apropos Gräben: An denen wurde nach der Verhandlung direkt weitergegraben. Henryk M. Broder sagte, er wolle in seinem Dresdner Prozess durch alle Instanzen gehen. Und dass Claudia Roth „lügt, schwindelt und jeden Vorteil zu ihren eigenen Gunsten nutzt.“ Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung?

Anm. d. Red.: In einer früheren Version des Textes hieß es, der islamfeindliche Schriftsteller Akif Pirincci gehöre zum Klientenkreis des Anwalts Joachim Steinhöfel. Das trifft so nicht zu. Steinhöfel hatte Pirincci lediglich in einem einzigen Prozess vertreten.