Die Angeklagten sollen 14 Kilogramm Marihuana und 800 Gramm Kokain gekauft und später gewinnbringend weiterverkauft haben. Foto: imago images

Auf die Spur der beiden Hauptangeklagten ist die Polizei gekommen, weil sie diese bereits wegen anderer Taten im Visier hatte. Bei den Drogengeschäften hatten sie auch Waffen mit sich getragen.

Am dritten Verhandlungstag im Prozess gegen drei junge Männer zwischen 18 und 22 Jahren, die sich vor dem Landgericht Stuttgart wegen Drogenhandels im größeren Stil verantworten müssen, hat das Trio die vorgeworfenen Taten in weiten Teilen eingeräumt.

Den Geständnissen vorausgegangen war eine Prozessverständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Demnach wurden den Angeklagten im Falle eines Geständnisses Strafkorridore zugesichert: Dem 22-Jährigen, der sich wegen 13 Taten verantworten muss, ein Strafrahmen zwischen sechs und sechseinhalb Jahren, dem 20-Jährigen, dem drei Taten vorgeworfen werden, ein Korridor zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei Jahren und drei Monaten und dem 18-Jährigen, der nur wegen Beihilfe angeklagt ist, ein Strafrahmen zwischen einem und zwei Jahren.

Pfefferspray, Schlagring, Schreckschusspistole

Der 22-jährige Hauptangeklagte räumte ein, zwischen März 2023 und Januar 2024 bei einem Kontaktmann, den er von früher schon kannte, insgesamt 14 Kilogramm Marihuana und 800 Gramm Kokain gekauft und später gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Bei den Geschäften habe er jeweils Waffen mit sich getragen – wahlweise Pfefferspray, einen Schlagring oder eine Schreckschusspistole. Die Käufe wurden in Schorndorf sowie auf einem Parkplatz in Waiblingen abgewickelt.

Der Angeklagte gestand auch, dass er die Drogen gewogen, gestreckt und in Bunkern versteckt habe. Den Verkauf des Kokains habe er selbst übernommen, beim Marihuana habe er sogenannte Läufer eingesetzt, unter anderem den 18-jährigen Mitangeklagten. Im August 2023 stieg der 20-Jährige mit ein, um das Geschäft auf größere Füße zu stellen. Er ließ über seinen Verteidiger erklären, er habe die drei ihm vorgeworfenen Taten auch begangen, um an Geld und Drogen für seinen eigenen Konsum zu kommen. Der 18-Jährige ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass er den 22-Jährigen bei seinen Taten unterstützt habe, indem er ihm versprochen hatte, ihm beim Absatz des Rauschgifts zu helfen. Die zwei älteren Angeklagten müssen sich wegen bewaffneten Drogenhandels verantworten, der 18-Jährige wegen Beihilfe dazu.

Der 22-Jährige gab zudem auch zwei Verstöße gegen das Waffenrecht zu: Zum einen führte er in Ulm eine halb automatische Kurzwaffe der Marke Browning Astra Cub bei sich. Zum anderen hatte er auf einer Autofahrt zwischen Schorndorf und Göppingen eine Maschinenpistole der Marke Cessna Skorpion dabei, weswegen er auch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt ist.

Schließlich räumte er auch noch ein, in der Nacht zum 22. Januar dieses Jahres in seiner Wohnung in Schelklingen in Streit mit seiner damaligen Freundin geraten zu sein. Aus Angst, dass diese die Polizei informiere, habe er zunächst das Handy der Frau gegen die Wand geworfen. Als diese ihm dann das Ende ihrer Beziehung erklärte und gehen wollte, habe er ihr die Hand in der Türe eingeklemmt, sie gewürgt und herumgeschleudert, sodass ihr Kopf auf dem Boden aufschlug. Die Frau erlitt dabei eine geschwollene Hand, Würgemale am Hals und Schmerzen. Daher muss sich der 22-Jährige auch noch wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten.

Verdacht auf Zugehörigkeit einer Gruppierung

Ein Beamter des Landeskriminalamtes berichtete im Zeugenstand, auf den Drogenhandel seien die Ermittler durch eine Aussage der Freundin des Hauptangeklagten gekommen. Die beiden 22 und 20 Jahre alten Angeklagten seien jedoch im Visier der Polizei gewesen, da sie im Verdacht stünden, zu der Gruppierung aus dem Raum Göppingen/Zuffenhausen/Schorndorf zu gehören, die sich seit einiger Zeit mit einer rivalisierenden Gruppierung aus dem Raum Esslingen/Stuttgart/Plochingen Auseinandersetzungen liefert, bei der regelmäßig Schusswaffen zum Einsatz kommen. Beide Angeklagte seien mehrfach auf entsprechenden Gruppenbildern zu sehen gewesen.