Am Landgericht Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung eines 27-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen paranoider Schizophrenie beantragt.
Der große Mann auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts redet flüssig und sehr reflektiert. Derzeit ist er vorläufig im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in der Weissenau (Landkreis Ravensburg) untergebracht und wird mit Medikamenten behandelt. Doch es gab viele dunkle Momente im Leben des 27-Jährigen aus Aalen, von denen er im sogenannten Sicherungsverfahren vor der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart bereitwillig erzählt. Beantragt hat dieses die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die ihn wegen einer paranoiden Schizophrenie gerne länger im ZfP Weissenau behandelt sehen möchte. Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, er habe im vergangenen Mai im ZfP Winnenden (Rems-Murr-Kreis) einer Pflegekraft von hinten seine Finger in die Augen gedrückt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, er habe der Frau gezielt das Augenlicht nehmen wollen.
Die Eltern des jungen Mannes trennten sich seinen Angaben zufolge kurz nach seiner Geburt. Er besuchte mehrere Grundschulen, weil bei ihm früh ADHS diagnostiziert worden sei. Von der Realschule ging er ohne Abschluss ab, er beendete aber eine Lehre zum Konstruktionsmechaniker und arbeitete anschließend vier Jahre lang in diesem Beruf. Seit Juli 2024 war er jedoch arbeitslos – ein Zustand, der seine ohnehin fragile Lebenssituation noch einmal verschlechterte. Seit seinem 17. Lebensjahr konsumiert er laut seiner Aussage regelmäßig Marihuana, mit 21 Jahren kam Kokain hinzu. Gelegentlich griff er auf Partys auch zu LSD und Ecstasy.
Polizistinnen heftig attackiert und verletzt
Im Januar dieses Jahres habe er auf einer Party in Aalen „Kokain, das mit irgendetwas Giftigem gestreckt war“ erwischt, wie er berichtete. Er floh von der Party und ging nach Hause, wo er sich versehentlich selbst ausschloss und nur in Boxershorts, mit freiem Oberkörper zu einer Tankstelle lief. Dort gab man ihm einen Pullover. Was danach passierte, ist einer von zwei Vorwürfen aus der sogenannten Antragsschrift in diesem Prozess. Der Tankstellenmitarbeiter hatte die Polizei alarmiert, da ihm der 27-Jährige merkwürdig vorgekommen war. Die Beamten trafen ihn an der Tankstelle nicht mehr an, dafür in der Aalener Innenstadt.
Dort erteilten die Polizisten dem jungen Mann einen Platzverweis, trafen ihn jedoch zwei Stunden später erneut in der Nähe an. Als ihn eine Polizeistreife in Gewahrsam nehmen wollte, soll er sich aus dem Haltegriff gewunden und versucht haben, einer Polizistin einen Kopfstoß zu versetzen. Dies habe eine Kollegin verhindern können, die dabei jedoch mit ihm zu Boden gegangen sei. Als beide dann versucht hätten, ihm Handschellen anzulegen, soll er nach ihnen getreten und sie mit dem Reizgas gesprüht haben, das einer Beamtin aus der Halterung gerutscht war.
Angeklagter leidet unter Verfolgungswahn
Erst mithilfe einer weiteren Streifenwagenbesatzung sei es gelungen, den 27-Jährigen in Gewahrsam zu nehmen. Dagegen setzte er sich heftig zur Wehr und verletzte dabei eine Polizistin so schwer, dass sie eine Zeit lang dienstunfähig war.
In den Monaten danach verschlechterte sich der Zustand des 27-Jährigen. „Ich benahm mich gegenüber meiner Freundin paranoid und fühlte mich von Menschen auf der Straße verfolgt“, berichtete der Angeklagte den Richtern. Nach einem Suizidversuch kam er zunächst in ein Krankenhaus und anschließend ins Zentrum für Psychiatrie Winnenden. Dort soll sich Anfang Mai dieses Jahres der zweite Tatvorwurf aus der Antragsschrift abgespielt haben, den er 27-Jährige auch einräumte.
Er habe im ZfP Stimmen von Pflegekräften und Mitpatienten gehört. Als er eines Tages einen mehrstündigen Krampfanfall erlitten habe und nicht mehr habe sprechen können, habe er erneut versucht, sich das Leben zu nehmen. „Ich wollte nicht als Pflegefall leben“, so seine Begründung. Tage später, nach einer Isolation, habe er befürchtet, man habe sich auf der Station gegen ihn verschworen und versucht, sein Essen zu vergiften. Er habe von dieser Station weg gewollt und gedacht, er müsse dafür „etwas Brutaleres“ machen.
Die Pflegekraft ist laut dem Angeklagten ein Zufallsopfer gewesen
Er habe daher einer Pflegekraft, die ihn angesprochen habe, als er sein Essen austauschen wollte, von hinten seine Finger in die Augen gedrückt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, er habe die Frau erblinden lassen wollen. „Jemand hat mein Essen zu vergiften versucht, dafür habe ich ihr das Augenlicht genommen. Das war ein fairer Deal“, soll der 27-Jährige laut Antragsschrift gesagt haben.
Seinen Angaben zufolge ist die Frau ein Zufallsopfer gewesen, er habe nur von der Station weg gewollt. „Ich war nicht bei Sinnen, es tut mir heute schrecklich leid“, erklärte der junge Mann den Richtern. Die Pflegekraft hat seit dem Vorfall auf einem Auge nur noch eine Sehkraft von 30 bis 40 Prozent.
Der Prozess wird am 4. Dezember fortgesetzt, das Urteil soll am 16. Dezember verkündet werden.