Drei Techniker einer Spielhallen-Kette in Korntal-Münchingen haben mutmaßlich 695.000 Euro aus Glücksspielautomaten entwendet. Die Staatsanwaltschaft ist der Überzeugung, dass die Angeklagten sich gegenseitig decken.
Ludwigsburg - Drei Angeklagten wird vorgeworfen, binnen zwei Jahren mehr als 695.000 Euro aus Glücksspielautomaten entwendet zu haben. Die drei Männer waren, bis die Aktion aufflog, Angestellte eines Spielhallenbetreibers aus Korntal-Münchingen. Sie waren dafür zuständig, die Spielautomaten technisch zu überwachen und zu leeren – das freilich nahmen sie offenbar sehr wörtlich.
Deshalb mussten sich ein 49-Jähriger und ein 56-Jähriger aus Ludwigsburg, sowie ein 51-Jähriger aus Baden-Baden am Montagmorgen vor dem Ludwigsburger Amtsgericht verantworten. Das Geld hatten die Angeklagten wohl zwischen 2016 und 2018 immer wieder in die eigene Tasche gesteckt. Dementsprechend lang war die Anklageschrift. Mehr als 30-mal sollen die mutmaßlichen Täter Geld unterschlagen haben, bis ihrem Arbeitgeber im Juni 2018 Unregelmäßigkeiten in den Abrechnungen auffielen. Unter anderem in Stuttgart und Baden-Baden sollen sich die mutmaßlichen Täter an den Automaten zu schaffen gemacht haben. Der Sitzungsaushang am Amtsgericht verriet: zehn Zeugen hätten an diesem Montag sprechen sollen. Die Vorsitzende Richterin kam deshalb nach der Feststellung der Personalien zügig zum Vorschlag, ein Rechtsgespräch zu führen – also das Verfahren abzukürzen und sich auf ein Strafmaß zu einigen. Die Staatsanwältin stellte eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll, in Aussicht. Der Anwalt des Angeklagten M. sei dafür ebenso offen wie seine Kollegen, sofern das Rechtsgespräch nicht in einem Schuldeingeständnis enden würde.
Gespräche ohne Ergebnis
Nach 45 Minuten kamen die Anwälte jedoch mit der Richterin Carolin Brenner ergebnislos aus der Beratung zurück in den Sitzungssaal. „Dann hätten wir uns die Stunde sparen können“, merkte die Juristin an. Dabei hatte der Angeklagte Z. bereits bei der Polizei zugegeben, zumindest 30 000 Euro aus den Spielautomaten eingesteckt zu haben, um sich davon in Kroatien ein Grundstück zu kaufen.
Um so größer war die Enttäuschung für den Geschäftsführer der Casino-Kette, der als Zeuge geladen war: „Herr Z. hat schon zehn Jahre für uns gearbeitet. Die anderen sieben und acht Jahre. Das war ein absolutes Vertrauensverhältnis.“ Deshalb, erklärte der Geschäftsführer, arbeiteten die Techniker unabhängig und eigenverantwortlich. Die Praxis der Techniker, den Schlüssel für den Münztresor einfach an dessen Rückwand zu deponieren, konnte die Richterin kaum nachvollziehen. Das, so der Geschäftsführer, habe er tatsächlich nicht gewusst, da er sich nicht selbst zum Teil der Sicherheitskette machen wolle.
Staatsanwältin spricht klare Worte
Herr Z. habe ihm, nachdem die Gaunerei aufgeflogen war, sogar noch eine Tonaufzeichnung zukommen lassen, die belegen soll, dass die Komplizen ihm eine fünfstellige Summe geboten hätten, hätte er die Schuld auf sich genommen. Er wäre im Gegensatz zu M. und K. kinderlos, insofern treffe ihn eine Strafe weniger hart. Doch die Angeklagten blieben bei ihren Erklärungen: Vielleicht habe man sich verrechnet, vielleicht seien die Automaten manipuliert worden. Es komme öfter vor, dass sich jemand an den Automaten zu schaffen mache. Nach der Anhörung der Angeklagten wurde die Staatsanwältin deutlich. Sie sehe wenig Grund für strafmildernde Umstände, sollten die Angeklagten sich weiter gegenseitig decken.
Aufgeflogen war die Aktion, weil eine Angestellte in der Casino-Buchhaltung unerklärliche Differenzen zwischen den Abrechnungsbelegen der Techniker und dem tatsächlichen Kontostand entdeckte. Die Frau, die zu diesem Zeitpunkt erst zwei Monate lang im Betrieb gearbeitet hatte, habe daraufhin weitere Belege geprüft und habe die Spur zurückverfolgt. Dabei seien Differenzen nicht unüblich, erklärte die Zeugin. Es passiere hin und wieder mal, dass die Automaten nicht genau zählen würden. Da könnten auch mal 200 Euro Differenz auftreten. Das habe sich meistens bei einem Telefonat mit den Technikern klären lassen.
Bis auf die Möglichkeit, seine persönlichen Umstände zu schildern, schwieg der Angeklagte M. während der sechsstündigen Verhandlung. Sein Anwalt stellte in Aussicht, dass er sich am nächsten Verhandlungstag zum Sachverhalt äußern werde. Ein Urteil gab es am Montag noch nicht. Die Staatsanwältin beendete die Verhandlung mit Hinweis auf ihr strafmilderndes Angebot: „Ich denke, ich habe meinen Punkt klar gemacht.“