Im Prozess um schwere Brandstiftung in Böblingen am Landgericht Stuttgart hat auch der zweite Tag kein klares Bild gezeichnet.
Ist der Mann auf der Anklagebank von einer Frau, die er 2024 kennengelernt hat, besessen und hat mehrere Straftaten zu ihren Lasten begangen? Oder hat die Frau ein falsches Spiel gespielt und den 38-Jährigen finanziell ausgenutzt? Diese Frage, die im Zentrum eines Prozess vor der 8. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts steht, ist auch am zweiten Tag nicht eindeutig beantwortet worden.
Widersprüchliches Verhalten der Frau
So erklärte ein Beamter des Polizeireviers Böblingen, die Frau habe nach ihren Angaben dem Angeklagten von Anfang an gesagt, dass sie verheiratet sei und nur freundschaftlichen Umgang wolle. Zeitweise habe sie ihn auf sozialen Medien blockiert, dann aber immer wieder auch freigegeben. Sie sei im November 2024 von Sindelfingen nach Böblingen umgezogen – angeblich, weil sie vor dem Angeklagten Angst hatte. „Wenig Sinn macht dann allerdings, dass sie ihren Ehemann nicht mit in die neue Wohnung genommen hat“, gab der Polizist zu bedenken.
Die Frau habe ihm auch Bilder gezeigt, auf denen der Angeklagte sie küsst, ohne dass ihr das unangenehm zu sein scheine. Zudem gebe es Hinweise auf deutlich mehr Treffen zwischen beiden, als die Frau zugebe. Sie habe Geschenke des Angeklagten – unter anderem Möbel für 8000 Euro – gerne angenommen, ihn aber angezeigt, wenn er bestimmte Grenzen überschritten habe. „Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich glauben soll. Ich habe nur Indizien, und die Frau hat sich sehr oft selbst widersprochen“, erklärte der 35-jährige Beamte den Richtern.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38-Jährigen versuchte schwere Brandstiftung, Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung und zwei Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vor. Zunächst soll er der Frau und ihrem Ehemann im Januar vergangenen Jahres vor deren Haus in Böblingen mit einem Messer aufgelauert haben und zu dem Mann sinngemäß gesagt haben: „Komm raus, ich zeige dir, wer ich bin.“ Das bestreitet der Angeklagte, beide seien an ihm vorbeigefahren, als sie ihn gesehen hätten.
Zwei Monate später soll er mit einem Nachschlüssel in die Wohnung der Frau eingedrungen sein und einen Geldbeutel mit 400 Euro und Ausweisen an sich genommen haben. Auch das weist der Angeklagte von sich. Im April soll er dann einmal vor dem Haus der Frau und einmal an ihrem Arbeitsplatz in einer Schule in Böblingen aufgetaucht sein, obwohl die Frau ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen ihn erwirkt hatte. Das räumt der Angeklagte ein, allerdings habe die Frau ihn gebeten, sie von der Arbeit abzuholen. Er habe vorher für beide gekocht gehabt.
Der schwerste Vorwurf datiert vom vergangenen Juni: Da soll er im Haus der Schwester der Frau in Böblingen im Keller einen Brand gelegt haben, sodass Rauchgase ins Treppenhaus zogen. In dem Haus hielten sich damals 14 Personen auf, eine Rauchgasvergiftung erlitten zwei. Entstanden sei zudem ein Schaden von noch unbekanntem Ausmaß durch den Brand im Keller und einen daraus resultierenden Stromausfall in einer Arztpraxis und einer Kneipe. Auch diesen Vorwurf bestreitet t der Angeklagte, er sei nur in der Nähe des Hauses gewesen, weil er die Frau bei ihrer Schwester vermutet habe. Im Raum steht in diesem Prozess auch eine längerfristige Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Derzeit ist der Mann vorläufig im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in der Weissenau untergebracht.
Der Angeklagte hört Stimmen
Nach eigenen Angaben hat der Mann in seiner Kindheit zwei Kopfverletzungen erlitten: eine nach einem Sturz und eine von einem Granatsplitter während des Jugoslawien-Krieges. Er räumte auch ein, seit den Kriegserlebnissen Stimmen gehört zu haben. Im Raum steht eine Erkrankung aus dem Bereich der Schizophrenie, im ZfP bekommt er entsprechende Medikamente.
Der Prozess wird am 29. Januar fortgesetzt, das Urteil steht für den 26. Februar an.