Was ist in Marbach vorgefallen? Das Landgericht braucht die Aussage des mutmaßlichen Opfers. Foto: mauritius images//Eloisa Ramos

Hat ein 38-Jähriger aus Marbach eine 18-Jährige entführt und in seiner Wohnung vergewaltigt? Das mutmaßliche Opfer muss jetzt vor Gericht aussagen.

Auf der Stelle tritt das Landgericht Heilbronn im Strafprozess gegen einen 38-Jährigen aus Marbach, der eine 18-Jährige in seiner Wohnung zwei Tage lang gefangengehalten und vergewaltigt haben soll. Das mutmaßliche Opfer erschien auch am zweiten Verhandlungstag am Montag nicht, sie war wieder nicht erreichbar. Zwar stehen Vergewaltigte unter einem gewissen Schutz, doch um eine Aussage vor Gericht wird die junge Frau wohl nicht herumkommen.

 

In einem Brief beschwert sich A. bei einer Richterin

Die Tat soll A. im Juni vorigen Jahres begangen haben. Er habe die junge Frau gegen ihren Willen aus einer psychiatrischen Klinik in Stuttgart entführt und unter Droge gesetzt, lautet der Vorwurf. Seit mehr als einem halben Jahr sitzt er in einer Justizvollzugsanstalt ein. Dort wird er von Mitgefangenen offenbar wegen des jetzt verhandelten Sexualdelikts diskriminiert, wie aus einem Brief hervorgeht, den A. einer Richterin aus der Haft schrieb und der am Montag im Gericht vorgelesen wurde.

Wie glaubwürdig letztlich die Aussagen der 18-Jährigen sind, will das Gericht mithilfe einer medizinischen Sachverständigen feststellen. Sie soll am 25. März ein Einzelgespräch mit ihr im geschützten Rahmen führen. Bisher hatte sich das mutmaßliche Opfer nur gegenüber einer Ermittlungsrichterin geäußert. Diese Vernehmung ist mit einer Videoaufzeichnung festgehalten worden. Alle Prozessbeteiligten lehnten es ab, nur auf die Videoaufnahme als Aussage zurückzugreifen. „Die Zeugin hat sicher einiges Unschönes erlebt – es ist sinnvoll sie nicht weiter zu belasten“, räumte der Richter ein. Auf der anderen Seite stehe aber die Schwere der Vorwürfe, man müsse die Wahrheit feststellen. „Das wollen wir richtig machen.“

Die Anwältin fordert mehr Informationen über das Krankheitsbild

Ähnlich sah es die Anwältin des Angeklagten. Im Raum stehe, die junge Frau leide unter einer Schizophrenie, und sie solle in eine geschlossene Abteilung. „Es stellt sich eine Flut an Fragen, was da eigentlich los ist.“ Sie könne die Frau jedenfalls nicht befragen, wenn sie nichts über deren Krankheitsgeschichte wisse. Es gebe außerdem zwei Fälle, in denen die 18-Jährige schon mal wegen Vorwürfe in Bezug zu Sexualdelikten juristisch auffällig geworden sei.