Die Angeklagten sollen laut der Staatsanwaltschaft mit Fäusten auf den Kopf ihres Opfers eingeschlagen haben. Der junge Mann leidet noch heute unter den psychischen Folgen der Tat (Symbolfotos). Foto: Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com/Imago/Zoonar

Am Landgericht Stuttgart läuft ein Prozess wegen versuchter räuberischer Erpressung gegen sechs junge Männer. Sie sollen in Schorndorf einen 21-Jährigen schwer misshandelt haben.

Der junge Mann mit dem schwarzen Vollbart und dem weißen Hemd blickt sich unsicher im größten Sitzungssaal des Landgerichts Stuttgart um. Ein Dolmetscher neben ihm nimmt ab und zu ein kurzes Gespräch mit ihm auf – vielleicht, um dem 21-Jährigen ein wenig die Nervosität zu nehmen. Denn kurz darauf wird er den Richtern der 4. Großen Strafkammer von den schlimmsten 20 Minuten seines Lebens berichten, nicht nur einmal fällt dabei der Satz: „Ich habe Todesangst gehabt.“

 

Weitgehend mit der Anklage übereinstimmend berichtete der 21-Jährige, er sei im September vergangenen Jahres von einem ehemaligen Schulkameraden via Instagram aufgefordert worden, nach Schorndorf (Rems-Murr-Kreis) zu kommen, um dort etwas zu besprechen. Als er gegen 22.30 Uhr dort am Bahnhof angekommen sei, hätten ihn zwei der Angeklagten abgeholt und zu einer Wohnung in einer Obdachlosenunterkunft im Hammerschlag gebracht.

„Gib ihm“: Brutaler Überfall in Schorndorf live übertragen

Nachdem er das Zimmer betreten hatte, hätten diese die Tür geschlossen. Zwei maskierte Männer hätten ihn auf ein Bett geworfen und dann Hände und Füße mit einem breiten Klebeband gefesselt. Anschließend sei mit Fäusten immer wieder auf seinen Kopf eingeschlagen worden. Einer der Angeklagten habe immer wieder ein Kissen auf sein Gesicht gedrückt. Sein Bekannter, der ihn via Instagram kontaktiert hatte, sei per Handy live zugeschaltet gewesen und habe immer wieder „Gib ihm“ und andere Anweisungen gerufen.

Einer der Angeklagten habe ihm eine Handykamera vor das Gesicht gehalten und ihn dazu gezwungen, entgegen der Wahrheit zu behaupten, er habe Geschlechtsverkehr mit einer Zwölfjährigen gehabt. Zum Ende sei die Drohung ausgesprochen worden, er solle 3000 Euro bezahlen, sonst werde seinem ein Jahr alten Sohn etwas angetan. „Ich dachte, ich sterbe in diesem Zimmer“, sagte der 21-Jährige. Er sei anschließend aber frei gelassen worden. Auf dem Rückweg habe er sofort die Polizei verständigt. Den Großteil der Angeklagten kenne er aus der gemeinsamen Schulzeit.

Nicht mehr genau wusste der Geschädigte, ob bei dem Überfall auch eine Säge als Drohkulisse benutzt worden war. Nach seiner Erinnerung sei eine kleine Säge auf einem Stuhl gelegen, mit dieser seien ihm die Fesseln aufgeschnitten worden. „Ich bin mir sicher, dass es eine Säge gab, aber nicht mehr, wie diese eingesetzt wurde“, sagte der 21-Jährige. Dies ist der einzige strittige Punkt der Anklage. Den Einsatz einer Säge bestreiten die sechs zwischen 20 und 24 Jahre alten Männer, die die Tat im Übrigen schon am ersten Verhandlungstag eingeräumt hatten. Die Anklage lautet auf versuchte besonders schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.

Psychische Folgen: „Ich traue mich nicht mehr zu Fuß aus dem Haus“

Der 21-Jährige erlitt bei der Tat Hämatome im Gesicht, Schwellungen, Schmerzen und er hatte zeitweise ein eingeschränktes Hörvermögen. Noch gravierender sind jedoch die psychischen Folgen. „Ich traue mich bis heute nicht mehr zu Fuß aus dem Haus. Zu Terminen fahre ich nur noch mit dem Auto“, erklärte der junge Mann vor Gericht.

Wie schon am ersten Verhandlungstag zeigten sich die sechs jungen Männer reumütig und entschuldigten sich bei ihrem Opfer. „Ich schäme mich dafür“, sagte einer von ihnen. Alle versicherten, dass er in Zukunft keine Angst mehr vor ihnen haben müsse. Auch hätten sie seinem Kind niemals etwas angetan, das sei eine Grenze. Einige der Angeklagten zeigten sich bereit, dem 21-Jährigen ein Schmerzensgeld zu zahlen. Über einen so genannten Täter-Opfer-Ausgleich wurde schon verhandelt, ein solcher kam aber bisher nicht zustande.

Bei drei der sechs angeklagten jungen Männer steht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Drogenkonsums im Raum, sie sollen im Laufe des Prozesses von einem Sachverständigen untersucht werden. Für das Verfahren sind nach derzeitigem Stand sechs weitere Verhandlungstage geplant. Das Urteil soll voraussichtlich am 6. Mai verkündet werden.