Der 48-Jährige soll im großen Stil Rauschgiftkonsumenten mit Kokain versorgt haben (Symbolfoto). Foto: imago stock&people

Ein 48-Jähriger aus Fellbach muss sich wegen 61 Taten des Kokainhandels vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Er soll dadurch einen gewaltigen Gewinn erwirtschaftet haben.

Nur eine knappe halbe Stunde hat der Auftakt eines Prozesses gegen einen 48-jährigen Mann aus Fellbach (Rems-Murr-Kreis) gedauert, dem die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen schwunghaften Handel mit Kokain über mehrere Jahre vorwirft. Nach der Verlesung der Anklage und der Abklärung einiger Formalien wurde der Prozess wieder unterbrochen, fortgesetzt werden soll er am 19. März.

 

Laut Anklage hat der Fellbacher in seinem Heimatort zwischen 2019 und Februar vergangenen Jahres einen schwunghaften Drogenhandel mit Kokain von durchschnittlicher Qualität mit einem Wirkstoffgehalt von 60 Prozent betrieben, um sich eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 48-Jährige das Kokain von einem Bekannten in Tranchen zu je 100 Gramm erworben hat. Pro Gramm soll der Angeklagte dafür 45 bis 50 Euro gezahlt haben. Anschließend habe der das Rauschgift gewinnbringend weiterverkauft.

Fellbacher soll 310.000 Euro durch Kokainhandel eingenommen haben

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Kokain zunächst durch einen Fahrer zum Angeklagten gebracht wurde, später von dessen Bekannten selbst. Laut Anklage hat der Fellbacher in den Jahren 2019 und 2020 pro Monat je 200 Gramm Kokain erworben. In den Jahren darauf habe er alle fünf bis sechs Wochen 100 Gramm gekauft, im Januar und Februar 2025 nochmals 200 Gramm. Insgesamt wirft die Anklagebehörde dem 48-Jährigen 61 Taten in den sechs Jahren vor. Dafür will sie mögliche Taterträge von knapp 310.000 Euro einziehen.

Der Rechtsanwalt Markus Bessler, einer der Verteidiger des Angeklagten, kündigte an, sein Mandant werde sich am nächsten Prozesstag zu seinem Lebenslauf äußern. Dies solle der Einfachheit halber am besten über das Gutachten eingeführt werden, das bis dahin erstellt sei. Bessler kündigte an, dass im Leben des Angeklagten eine langjährige psychische Krankheit eine Rolle spiele. Zu den Tatvorwürfen werde er für seinen Mandanten eine kurze Erklärung abgeben.

Für den Prozess sind fünf weitere Verhandlungstage vorgesehen, das Urteil soll am 9. April verkündet werden.