„In dubio pro reo“: Im Zweifel für den Angeklagten Foto: dpa

Eine Frau hat einen 37-jährigen Bekannten angezeigt, weil er sich an ihr vergangen habe, als sie schlief. Es stand Aussage gegen Aussage.

Magstadt - Es stand Aussage gegen Aussage – und am Ende entschied der Vorsitzende Richter „in dubio pro reo“. Im Zweifel für den Angeklagten bedeutete in diesem Fall, der am Mittwoch am Böblinger Amtsgericht verhandelt wurde, einen Freispruch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen. Im Juni vor zwei Jahren soll der 37-Jährige aus Magstadt den von übermäßigem Alkoholkonsum beförderten Schlaf seiner Bekannten ausgenutzt haben – für ungeschützten Geschlechtsverkehr. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren, die die Staatsanwältin zur Bewährung aussetzen wollte. Für ein derartiges Urteil war dem Richter die Aussage der 25-Jährigen aber zu brüchig.

An dem Abend trat die deutsche Nationalmannschaft gegen das US-Team in der Fußballweltmeisterschaft an. In einer Magstadter Kneipe schaute der Angeklagte mit seiner Bekannten und zwei Freunden das Spiel an. Rund ein Dutzend Flaschen Bier tranken die beiden, hinterher fuhr die Clique nach Böblingen zum Autocorso. Statt sich nach Hause bringen zu lassen, wie ihr angeboten wurde, wollte die 25-Jährige im Haus des Angeklagten übernachten. Sie kannten sich seit acht Jahren. Vor Gericht erklärte sie, sie habe zu ihm ein Verhältnis wie zu einem Bruder gehabt. Im Bett habe er ihr dann sexuelle Avancen gemacht, sie will ihn aber abgewiesen haben. Angstzustände und Suizidgedanken hätten sie nach der Nacht geplagt, ein Jahr lang war sie in psychologischer Behandlung.

Beschreibungen sehr ähnlich

„Ich verstehe bis heute nicht, warum sie mich angezeigt hat“, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt erklären. Seine Beschreibung des Abends wich nicht viel von ihrer ab. Nach Oralsex habe er mit ihr schlafen wollen, sagte er, „aber ich hörte kein Stöhnen mehr und habe aufgehört“. Am nächsten Morgen fuhr er die 25-Jährige nach Hause. „Hast du ihn mir reingeschoben?“, soll sie ihn flapsig gefragt haben. In den folgenden drei Tagen schrieben sie sich noch rund 180 Nachrichten über das Handy. Es ging um Alltägliches. Dann zeigte sie den Bekannten an und brach den Kontakt ab. „In diesem Moment ist eine Welt für mich zusammengebrochen“, hieß es in seiner Erklärung.

In ihrer nichtöffentlichen Aussage vor Gericht räumte die 25-Jährige Widersprüche in ihrer Aussage ein. Bei der Polizei hatte sie behauptet, noch nie Sex mit dem Angeklagten gehabt zu haben. Tatsächlich war es mindestens einmal zu Geschlechtsverkehr zwischen den beiden gekommen. Sie habe diese Nacht verdrängt, rechtfertigte sie sich im Zeugenstand. Der Angeklagte zählte weitere intime Begegnungen auf. „Die Vorgeschichte spielt eine erhebliche Rolle“, sagte der Richter. Wenn die Staatsanwaltschaft davon gewusst hätte, hätte sie seiner Meinung nach das Verfahren eingestellt. Auch die vielen Handy-Botschaften nach der angeblichen Tat waren von der Kriminalpolizei nicht ermittelt worden. Entlastend für den Angeklagten bewertete das Gericht zudem den Alkoholpegel: Die 25-Jährige hatte laut der Gutachterin bis zu vier Promille intus, ihr Bekannter etwa die Hälfte. Auch seine Wahrnehmung sei demnach eingeschränkt gewesen, erklärte der Richter. „Ihm kann nicht nachgewiesen werden, dass er die Widerstandsunfähigkeit ausgenutzt hat“, lautete sein Urteil.

Verständnis für die junge Frau

Für die 25-Jährige ist in dem Prozess dennoch Verständnis geäußert worden. „Sie hat nicht gelogen, um ihm etwas reinzudrücken“, meinte der Richter. Er sei davon überzeugt, dass der Angeklagte im Schlaf in sie eingedrungen und sie dadurch traumatisiert sei. Dass der 37-Jährige als unschuldig betrachtet werden müsse, sei keine Verurteilung der Frau, erklärte sogar der Verteidiger des Angeklagten.