In Münchingen sind Jugendliche aneinander geraten. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Zwei streiten. Am Ende mischen sich mehrere Familienmitglieder ein. Es kommt zum Prozess, die Angeklagten müssen sich wegen Körperverletzung verantworten. Die Richterin findet deutliche Worte.

Ludwigsburg - Ist es ein Streit gewesen, der grundlos war und ebenso grundlos eskalierte? Am Ende einer rund zweistündigen Verhandlung am Amtsgericht Ludwigsburg sah es ganz danach aus, dass sich zwei Mädchen in Korntal-Münchingen offenbar nicht leiden konnten und immer wieder aneinander gerieten. Dabei holte sich die eine irgendwann Verstärkung. Die andere wurde vor allem zum Opfer. Sie zog sich unter anderem Prellungen zu und hatte Würgemale. Zweimal eskalierte der Streit derart, dass mehrere Familienmitglieder des einen Mädchens involviert waren. Sie mussten sich am Dienstag vor dem Ludwigsburger Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten.

Die Anklage warf dem Bruder, der Schwester und der Mutter des einen Teenagers teils gefährliche Körperverletzung vor. Das Opfer, das unter anderem Prellungen erlitten hatte, trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Verhandelt wurden Situationen, die bereits rund ein Jahr zurückliegen. Danach, so die Beteiligten, habe es keine weiteren Auseinandersetzung mehr gegeben.

Laut der Anklage hatte der heute 21-jährige Bruder Anfang Juli 2018 die Nebenklägerin in Münchingen körperlich attackiert. Zuvor hatte ihn seine jüngere Schwester um Hilfe gebeten. Im Verlauf der handfesten Auseinandersetzung drückte er ihren Kopf nach unten und stieß gegen ihren Hals. Ein Vierteljahr später waren die heute 44-jährige Mutter und eine Schwester in der Auseinandersetzung mit der Nebenklägerin beteiligt. Sie warfen sie zu Boden und schlugen sie.

Gründe für Streit bleiben ungeklärt

Warum genau es zu diesen Auseinandersetzungen kam, blieb in der Verhandlung offen. Die Nebenklägerin hatte lediglich berichtet, dass sie sich von den Blicken provoziert fühlte, während die angeklagte Mutter sagte, ihre Tochter habe berichtet, mit üblen Schimpfworten belegt worden zu sein. Die Vorsitzende Richterin fand nach Betrachtung eines kurzen Videos von einer der Auseinandersetzungen allerdings deutliche Worte: „Das ist schlimmer als im Kindergarten.“ Man sollte wissen, dass man sich auch anders verhalten könne, so die Richterin. Auch wenn man mal subjektiv „blöd angekuckt“ werde oder sich ärgere – man habe immer zwei Ohren, sodass das Gesagte „beim einen rein, beim anderen wieder raus“ könne.

Verfahren gegen Auflagen eingestellt

Erklärtes Ziel der Richterin war es, beide Seiten zu befrieden. Sie forderte deshalb die drei Angeklagten auf, sich zur Person und zur Sache zu äußern. Beides hatten die Anwälte der Angeklagten zu Beginn der Verhandlung zunächst abgelehnt. „Das eine Lager berichtet so, das andere Lager so. Die Wahrheit liegt dazwischen“, stellte die Richterin die Situation dar.

Letztlich stimmten die Anwälte der Angeklagten dem von der Richterin vorgeschlagenen Vorgehen zu. Sie gaben Erklärungen für ihre Mandanten ab, wonach sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert seien. Gegen die Zahlung von Geldauflagen zwischen 150 und 900 Euro wird das Verfahren eingestellt.