Ein 31-Jähriger ist wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Foto: dpa

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat einen 31-Jährigen zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte seine Freundin eingesperrt sowie mehrfach geschlagen und bedroht.

Ludwigsburg - Er hat seine damalige Freundin in seiner Wohnung eingesperrt, sie geschlagen und mit dem Kopf gegen eine Tür gestoßen. Deshalb hat das Amtsgericht Ludwigsburg einen 31 Jahre alten Mann am Mittwoch wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung sowie zusätzlich wegen Nötigung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt – obwohl der Ludwigsburger bereits sechs Vorstrafen hat und vier Mal während einer Bewährungszeit wieder straffällig geworden ist.

Offenbar war der 31-Jährige im Mai 2015 in seiner Wohnung in Ludwigsburg mit seiner damaligen Freundin in Streit geraten. Als die damals 27-Jährige daraufhin die Wohnung verlassen wollte, schloss der Angeklagte sie ein. Dann stieß er sie mit dem Kopf gegen eine Tür, warf sie aufs Sofa und verpasste ihr mehrere Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht. Erst nach einiger Zeit ließ er die junge Frau gehen. Durch die Misshandlung hatte sie Prellungen am Schädel und am Brustkorb sowie ein Schleudertrauma erlitten. Dennoch wollte sie keine Anzeige erstatten.

Mann schlägt Freundin mehrfach ins Gesicht

Dazu kam es erst etwa zwei Monate später. Das Paar war erneut in Streit geraten. Nachdem es daraufhin zur Trennung gekommen war, tauchte der Angeklagte mitten in der Nacht beim Haus der Eltern der 27-jährigen Frau auf, wo sie selbst ebenfalls wohnte. Dort forderte er immer wieder und derart lautstark seinen Wohnungsschlüssel zurück, dass die 27-Jährige ihm letztlich die Tür öffnete. Wieder kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung, bei der der 31-Jährige die Frau erneut mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht schlug. Dann stahl er kurzerhand ihre Handtasche und fuhr schließlich davon.

Auch nach diesem Vorfall nahm der 31-Jährige immer wieder Kontakt zu seiner Ex-Freundin auf, allerdings offenbar vor allem, um sie zu beleidigen und sie zu bedrohen. So forderte er sie unter anderem dazu auf, ihre Anzeige zurückzunehmen – wenn nicht, werde er einen Junkie damit beauftragen, sie umzubringen. Zudem verunglimpfte er sie in den sozialen Netzwerken.

Angeklagter räumt Taten vor Gericht ein

Vor Gericht gab der Angeklagte die Taten unumwunden zu. Zudem zahlte er noch im Gerichtssaal eine Wiedergutmachung in Höhe von 800 Euro. Das Gericht sah Reue, Einsicht und eine gute Sozialprognose bei dem 31-Jährigen und verhängte deshalb trotz der Vorstrafen und des mehrfachen Bewährungsbruchs noch einmal eine Bewährungsstrafe – allerdings mit der Auflage, 50 Sozialstunden abzuleisten und eine Sozialtherapie zu machen, um die Aggressionen unter Kontrolle zu bekommen.