Der heute 23-Jährige wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt. Foto: Symbolbild/dpa

Ein heute 23-Jähriger hat vor vier Jahren auf einem Zeltplatz am Bodensee ein Mädchen in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt. Vor Gericht ließ er wenig Reue oder Mitgefühl erkennen.

Böblingen - Reue wegen seiner Tat oder Mitgefühl für sein Opfer ließ der Angeklagte nicht erkennen. Äußerlich ungerührt verfolgte der 23-Jährige am Dienstag den Prozess, als sei es gar nicht er, der wegen eines Verbrechens, das eine junge Frau so erschüttert hat, dass sie unter posttraumatischen Belastungsstörungen litt, vor dem Böblinger Amtsgericht stand.

Der damals 19-jährige Maik K. (Name von der Redaktion geändert), der im Kreis Böblingen wohnt, und sein drei Jahre jüngeres Opfer hatten sich der Anklageschrift zufolge im August 2014 beim Zelten auf einem Campingplatz am Bodensee kennengelernt. Gemeinsam mit mehreren Freunden saß man abends gemütlich am Lagerfeuer, feierte und trank Alkohol. Man einigte sich darauf, dass die damals 16-Jährige im Zelt von K. und dessen beiden Freunden übernachten sollte. Bevor sie sich hinlegte, machte sie aber deutlich, dass sie keinerlei Annäherungsversuche wünsche. Im Zelt wollte der Angeklagte sie trotzdem küssen und zum Oralverkehr zwingen. Erst als seine Freunde das Zelt betraten, ließ er von ihr ab.

Der Angeklagte leugnete zuerst

Maik K. folgte dem Mädchen dann nach draußen und zog es ein Stück weit abseits in ein Gebüsch. Obwohl sie sagte, dass sie nicht mit ihm schlafen wolle, drückte er sie zu Boden und hielt sie am Hals fest, sodass sie kaum noch Luft bekam. Mit den Worten „Du willst es doch auch“, vergewaltigte er sie und hörte erst auf, als sich andere Camper näherten.

Seitdem sind vier Jahre vergangen. „Das ist zu lang, ich halte das für höchst problematisch“, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Rose. Zwei Jahre habe die Akte bei der Staatsanwaltschaft gelegen, zwei Jahre lang sei das Opfer wegen der seelischen Folgen der Tat nicht prozessfähig gewesen. Eine rechtsstaatswidrige Verzögerung erkannte er aber nicht.

Vor Gericht leugnete der 23-Jährige zunächst, sich an der jungen Frau vergangen zu haben. Der Sex sei einvernehmlich gewesen, „das hat sich halt so ergeben.“ Auch habe das Paar zuvor Küsse ausgetauscht. Ob die junge Frau gesagt habe, dass sie nicht mit ihm schlafen wolle, fragte Rose nach. „Daran kann ich mich nicht erinnern“, so K.. Und auch für die blauen Flecken am Hals des Mädchens, die durch Fotos belegt werden konnten, hatte der junge Mann eine Erklärung: Dabei handle es sich um Knutschflecke, die während des Geschlechtsverkehrs entstanden seien. „Ich versuche mir die Verrenkungen vorzustellen. Das geht schon in die Richtung chinesischer Zirkusakrobatik“, machte Rose seine Zweifel deutlich.

Haftstrafe auf Bewährung

Bevor das Opfer vor Gericht aussagen sollte, redete der Richter dem Angeklagten ins Gewissen. Ein Geständnis würde sich positiv auf das Strafmaß auswirken, da der jungen Frau so das Martyrium einer Aussage erspart bleibe, sagte er. Nachdem er mit seinem Anwalt Rücksprache gehalten und sich auch die übrigen Prozessbeteiligten verständigt hatten, räumte Maik K. die Vorwürfe schließlich doch ein.

Der Vorsitzende Richter Ralf Rose verurteilte Maik K. als damaligen Heranwachsenden wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung nach Jugendstrafrecht zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er dem Opfer 6000 Euro zahlen. „Das ist keine Tat am unteren Ende des Strafrahmens“, stellte Rose klar. Allerdings habe er des Geständnisses wegen einen „guten Rabatt“ gegeben, sonst hätte eine Strafe ohne Bewährung im Raum gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.