Blockade in Bad Cannstatt – jetzt mussten zwei Aktivisten vor Gericht erscheinen. Foto: A. Rosar

Zwei Aktivisten der Gruppe Letzte Generation hatten ihren Prozess im Januar aufgrund eines Asien-Aufenthalts verpasst. Am Mittwoch erschienen sie auf der Anklagebank im Amtsgericht Bad Cannstatt – und wieder spielte der Fernflug eine Rolle.

Anfang September 2022 haben fünf Unterstützer der Gruppe „Letzte Generation vor den Kipppunkten“ den Leuzeknoten in Bad Cannstatt blockiert, drei von ihnen klebten sich auf der Neckartalstraße fest, außerdem hielten sie Banner mit der Aufschrift „Öl sparen statt bohren“ in den Händen. Die Aktion dauerte im morgendlichen Berufsverkehr knapp eine Stunde, auf der Bundesstraße entstanden bis zu zwei Kilometer lange Staus. Drei der Aktivisten mussten sich bereits Ende Januar vor dem Amtsgericht Bad Cannstatt verantworten, zwei hatten die erste Verhandlung jedoch aufgrund eines Asien-Aufhalts verpasst.

 

Mit ihrer Fernreise hatten sie ein riesiges Medienecho ausgelöst und für Empörung in der Bürgerschaft gesorgt. Eigentlich sind beide Aktivisten damals in Abwesenheit zu Geldstrafen verurteilt worden. Aufgrund von Formfehlern sind ihre Verfahren aber neu aufgerollt worden. Sie saßen nun am vergangenen Mittwoch auf der Anklagebank.

Angeklagter verteidigt sich selbst

Wie in solchen Fällen derzeit bundesweit üblich, werden Beschuldigte, die zum Tatzeitpunkt nicht vorbestraft sind, wegen Nötigung von mindestens einem Verkehrsteilnehmer zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Beide Angeklagte haben noch keinen Eintrag ins Bundeszentralregister, dennoch kam nur die 23 Jahre alte Angeklagte mit einer Geldstrafe von 900 Euro davon. Ihr 24 Jahre alter Mitangeklagter zeigte sich zwar geständig, doch während seine Mitstreiterin beteuerte, ihr Verhalten nach dem Prozess überdenken zu wollen, berichtete der junge Mann, der ohne juristischen Beistand erschienen war, nicht nur von zurückliegenden Blockaden, sondern kündigte weitere an.

Aufgrund seiner Aussagen erhielt er letztlich eine zweimonatige Haftstrafe. Diese sei ebenso wenig zielführend wie eine Bewährungs- oder Geldstrafe, betonte der junge Mann und wiederholte auch in seinem Schlusswort, dass er weiter kämpfen werde. „Die Zeit ist knapp. Mein moralischer Kompass verpflichtet mich dazu, als Bürger aufzustehen. Wir sind die letzte Generation, die verhindern kann, dass die Zivilisation, der Sozialstaat und die Demokratie zusammenbrechen.“ Auch zur Flugreise nach Asien äußerte er sich: „Muss man der perfekte Mensch sein, um für etwas einzustehen?“

In seiner Urteilsbegründung betonte der Richter, dass sich das Gericht unglaubwürdig machen würde, „wenn man nur eine Geldstrafe verhängt, obwohl weitere Straftaten angekündigt werden“. Der Angeklagte habe mehrfach betont, bald wieder Straßen blockieren zu wollen. Er sehe eine gewisse Unbelehrbarkeit, daher sei eine kurze Freiheitsstrafe unerlässlich. Dass die Tat von beiden Beschuldigten eingeräumt wurde, wertete der Richter als positiv. Ebenso, dass die beiden selbstlos gehandelt haben und zum Tatzeitpunkt nicht vorbestraft waren. Negativen Einfluss auf die Strafzumessung habe aber die Fernreise gehabt. „Eine Vielzahl von Autofahrern zwingt man die Blockade und damit die politische Meinung auf. Gleichzeitig hält man sich nicht an die hochgesteckten Ziele und fliegt nach Asien.“ Daher habe er die Geldstrafe der 23-Jährigen und die Haftstrafe des 24-Jährigen – der Antrittstermin steht noch nicht fest – leicht erhöht.

Auf Freispruch plädiert

Dass sich der Aufenthalt in Thailand „strafschärfend“ ausgewirkt hat, konnte der Rechtsanwalt der 23-jährigen Angeklagten nicht nachvollziehen. „Das ist vollkommen falsch.“ Er kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen. Er hatte auf Freispruch plädiert, weil das Handeln seiner Mandantin aus seiner Sicht nicht verwerflich war. „Der kleine Mann wehrt sich. Der Klimawandel ist keine Verschwörungstheorie, es steht fest, was passieren wird. Ich bin gespannt, wie man in Jahrzehnten auf die Aktionen der Klimakleber zurückblickt.“ Bei Streiks an Flughäfen oder bei der Bahn würden 100 000 Menschen genötigt, dies sei aber rechtlich abgesichert. Die Auswirkungen von Sitzblockaden seien viel geringer.