Vermittelt zwischen Täter und Opfer: Gerhard Urban, diplomierter Sozialpädagoge und Mediator. Foto: Lutzeyer

Ein Mann und seine Freundin werden von deren Ex-Partner monatelang beleidigt, sogar verbal mit dem Tode bedroht. Trotz der erlittenen psychischen Belastung willigen die Opfer ein, sich mit dem Täter zusammenzusetzen – im Beisein eines Mediators.

Der Fall

Eine ländliche Gegend in Süddeutschland. Bei der Polizei geht 2015 eine Anzeige wegen fortgesetzter Beleidigung und massiver Bedrohung ein. Die Kläger sind der 54-jährige Martin B. (Namen von der Redaktion geändert) und seine deutlich jüngere Lebensgefährtin Rosa G. Sie beschuldigen Ulrich S., 51 Jahre alt, den ehemaligen Freund von Rosa G. Aus der Beziehung ging ein Sohn hervor. Über Monate hinweg hat Ulrich S. den neuen Lebenspartner seiner Ex-Freundin telefonisch und mit gefaxten Nachrichten wüst beschimpft und drangsaliert. Dieser las Botschaften wie „Morgen bist du tot!“, in dicken Lettern auf ein gezeichnetes Grabkreuz geschrieben. Auch Rosa G. wurde von ihrem Ex-Partner beleidigt, via SMS und Whatsapp-Botschaften. Erst die Anzeige stoppte Ulrich S.

Die Alternative

Nach der polizeilichen Ermittlung landet der Fall bei der Staatsanwaltschaft. Der zuständige Beamte erkennt die Möglichkeit, den Konflikt außergerichtlich zu lösen: durch einen Täter-Opfer-Ausgleich. Er leitet den Fall an die Einrichtung Neustart weiter. Als freier Träger ist sie in der Bewährungs- und Gerichtshilfe tätig. Nächstes Jahr wird Neustart in die staatliche Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) überführt. Die Akte landet auf dem Schreibtisch von Gerhard Urban, diplomierter Sozialpädagoge mit einer Zusatzausbildung als Mediator im Strafrecht.

Das Angebot

Ulrich S. und Martin B. erhalten Post von Gerhard Urban, der sie über die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs informiert. Beide sind an dem Angebot interessiert. Martin B. will die Chance nutzen, dem Täter klarzumachen, wie viel Stress dessen Attacken verursacht haben. Ulrich S., der zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, möchte für sein Fehlverhalten geradestehen. Zugleich hofft er, öffentliches Aufsehen zu vermeiden. Er lebt in einer Kleinstadt. Ein Prozess spräche sich schnell herum. Mit der beiderseitigen Zustimmung zum Täter-Opfer-Ausgleich ist die Anzeige vom Tisch – es sei denn, es käme zu keiner einvernehmlichen Lösung.

Hoffnungen, Befürchtungen

Im Vorgespräch mit Gerhard Urban räumt Ulrich S. ein, die Tat sei „völlig überzogen und kaum erklärbar“. Er berichtet dem Mediator aber auch von Kränkungen durch seine Ex-Partnerin. Die waren wohl die tiefere Ursache für sein Ausrasten. Die Begegnung mit seiner Ex-Freundin beim Täter-Opfer-Ausgleich fürchtet er mehr als die Konfrontation mit dem Hauptkläger. „Dass ich mich bei dem Mann entschuldigen muss, ist klar“, sagt er schuldbewusst. Die größte Sorge des leidtragenden Martin B.? Dass die Situation beim Zusammentreffen eskaliert. Die Angst vor seinem Widersacher sitzt ihm fest im Nacken.

Das Treffen

Ulrich S., Martin B. und Rosa G. kommen fast gleichzeitig zum Termin. Man begrüßt sich mit einem Kopfnicken, lässt sich am runden Tisch nieder. Urban nimmt als Mediator in der Mitte Platz. Er wiederholt die Gesprächsregeln: zuhören, ausreden lassen . . . und fasst die Fakten aus den Vorgesprächen zusammen. Jeder in der Runde soll über den gleichen Wissensstand verfügen. Die Atmosphäre ist angespannt.

Das Gespräch

„Weißt du überhaupt, was du da angerichtet hast, auch bei deinem Sohn?“, ergreift Martin B. das Wort. Er schildert, wie er um sein Leben bangte, wenn das Faxgerät Todesbotschaften ausspuckte – spät in der Nacht. Ulrich S. ist verwundert, dass sein Rivale die Drohungen ernst nahm. Dem hatte er also tatsächlich Angst eingejagt! „Mein Verhalten war indiskutabel. Aber ich wollte dir zu keiner Sekunde an den Kragen.“ Aus den wechselseitigen Rückblicken entsteht ein Gespräch. Ulrich S. schildert, wie weh es ihm tat, am gemeinsamen Wohnort auf seine Ex mit neuem Partner zu treffen – ausgerechnet vor dem Kindergarten des gemeinsamen Sohnes. „Ich fühlte mich ausgebootet.“ Martin B. nickt: „Du bist der Vater. Ich nehme dir dein Kind nicht weg.“ In diesem Moment weiß der Mediator: Der Knoten ist geplatzt. Die Männer tauschen sich aus, zivilisiert, fast freundschaftlich.

Der Ausgleich

Nach einer Stunde Gespräch ist alles gesagt: Es gibt weder Forderungen auf eine finanzielle Wiedergutmachung noch irgendwelche Einwände gegen das Umgangsrecht von Ulrich S. mit seinem Sohn. Martin B. nimmt seinem Widersacher die Entschuldigung ab und sieht den Ex-Partner seiner Freundin nicht mehr als Bedrohung. „So wie sich Beschuldigter und Geschädigter im Täter-Opfer-Ausgleich einigen, so ist es gut“, nennt Urban eine entscheidende Maxime des Verfahrens. Und so wird dieser Fall ganz ohne Ausgleichsvereinbarung und Unterschrift abgeschlossen. Den ehemaligen Kontrahenten genügt der Handschlag zum Abschied.

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Liegt eine Straftat vor, können die ermittelnde Staatsanwaltschaft oder das Gericht den Täter-Opfer-Ausgleich durch einen Vermittlungsauftrag anregen. Beschuldigte und Geschädigte müssen diesem Verfahren zustimmen. Das Treffen zwischen beiden Parteien kann ein Gerichtsverfahren ersetzen oder sich strafmildernd auswirken.

Der Beschuldigte und der Geschädigte können in Anwesenheit eines Mediators in Strafsachen ausführlich über die Straftat, die Folgen und Hintergründe sprechen. Sie können sich gegebenenfalls auf eine persönliche oder materielle Wiedergutmachung einigen. In Baden-Württemberg wird der Täter-Opfer-Ausgleich seit Mitte 2013 im Strafvollzug angewandt. In diesem Fall steht die Verarbeitung der Straftat im Zentrum, während das Strafmaß Sache des Gerichts ist.