Der erste Bau für eine neue Flüchtlingsunterkunft steht bereits, der zweite befindet sich in Planung Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

In Feuerbach regt sich weiter Widerstand gegen eine zweite Flüchtlingsunterkunft im Gebiet Schelmenäcker Süd. Anwohner versuchen, mit Einwänden und einer Petition beim Landtag die Baugenehmigung zu verhindern.

Stuttgart - Die Flüchtlingsunterkünfte in Feuerbach sind weiter ein massives Streitthema. Zahlreiche Anwohner des Gebiets Schelmenäcker Süd haben sich bereits gegen den ersten Systembau an der Bubenhaldenstraße ausgesprochen. Dass die Stadt dort nun ein zweites Gebäude mit ebenfalls 78 Plätzen plant, treibt einige Nachbarn der Unterkünfte erst recht auf die Barrikaden.

Inzwischen liegt beim Stuttgarter Baurechtsamt der Bauantrag für das zweite Gebäude vor. Die Anwohner haben nicht nur zahlreiche Einwendungen gegen das Vorhaben eingereicht, sondern jetzt auch eine Petition beim Landtag von Baden-Württemberg. Ziel: Die „Großbaustelle“ mitten im Wohngebiet, wie einer das Projekt nennt, zu verhindern. Der Schriftsatz mit Gegenargumenten und einer Auflistung von angeblichen Verstößen gegen geltendes Recht umfasst beinahe 20 Seiten.

Die Einreicher der Petition sehen zum Beispiel diverse Verstöße gegen den aktuellen Bebauungsplan. Sie sprechen von „rücksichtslosem Bauen“ und bezweifeln darüber hinaus, dass es bei der Nutzung für fünf Jahre und anschließendem Rückbau bleibt. Zudem sei die Erschließung des zweiten Gebäudes nicht gesichert. Auch der Bau etwa eines Trafohäuschens sei nicht hinnehmbar.

Seit Monaten beklagen Anwohner das Vorgehen der Stadt und fühlen sich nicht ausreichend gehört. Zudem klagen sie darüber, dass bereits Arbeiten für das zweite Gebäude ausgeführt würden, die noch gar nicht genehmigt seien. Das Regierungspräsidium habe die Stadt deshalb zurückgepfiffen.

Bei der Stadt weiß man bisher noch nichts von der Petition. Es habe Beschwerden von zwei Anwohnern gegeben, dass die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) Arbeiten vorantreibe, die von der bisherigen Baugenehmigung nicht abgedeckt seien, heißt es beim Baurechtsamt. Die SWSG errichtet die Flüchtlingsunterkünfte im Auftrag der Stadt. Das Regierungspräsidium habe sich deshalb nach den Arbeiten erkundigt. Die SWSG sei angewiesen, nur Dinge umzusetzen, die erlaubt sind.

Wie lang es dauern wird, den Bauantrag zu bearbeiten, steht derzeit nicht fest. Wegen den Einwendungen der Anwohner liegt er zur Prüfung beim Regierungspräsidium. Davon hängt die Erteilung einer Baugenehmigung für die zweite Flüchtlingsunterkunft ab. Unabhängig davon befasst sich der Petitionsausschuss des Landtags mit dem Thema. Der Eingang und die Bearbeitung der Petition ist den Anwohnern mittlerweile schriftlich bestätigt worden.