Die Mobilfunkantenne in der Bismarckstraße ist seit der Errichtung im Jahr 2006 umstritten – ein Gutachten kommt nun zu dem Ergebnis dass die Strahlung zu hoch ist. Foto: Leif Piechowski

Gesamtkirchengemeinde: Mobilfunkbetreiber soll Sendeleistung verringern – Grüne für Vorsorgekonzept

Stuttgart - Die Strahlung einer Mobilfunkanlage im Stuttgarter Westen liegt laut einem Gutachten über dem Wert, der zwischen evangelischer Gesamtkirchengemeinde und Vodafone vereinbart ist. Die Kirche pocht nun auf Vertragseinhaltung. Die Grünen-Stadträte fordern, die Werte in der Innenstadt berechnen zu lassen.

Der Streit um die Mobilfunkanlage von Vodafone in der Bismarckstraße zieht sich seit langem hin. Bereits im Jahr 2000 schloss die evangelische Gesamtkirchengemeinde mit Vodafone einen Vertrag über die Errichtung der Anlage mit UMTS (Mobilfunkstandard der dritten Generation) und GSM (volldigitales Mobilfunknetz) 900 auf dem Gebäude Nummer 57 in der Bismarckstraße. „Die Mieteinnahmen waren verlockend und die Kenntnisse über mögliche gesundheitliche Schäden durch die Strahlung gleich null“ begründet Kirchenpfleger Hermann Beck seine Entscheidung von damals. Die Höhe der Mieteinnahmen will er nicht nennen. Experten gehen jedoch von einer Jahresmiete im fünfstelligen Bereich aus.

Als die Anlage dann 2006 installiert worden ist, hätte die Kirche den Vertrag am liebsten wieder rückgängig gemacht. „Mittlerweile war schon wesentlich mehr über das Thema Mobilfunk und damit verbundene mögliche gesundheitliche Risiken bekannt“, sagt Beck. Außerdem bekam die evangelische Gesamtkirchengemeinde enormen Druck seitens der Mobilfunkkritiker Bürgerinitiative Mobilfunk Stuttgart-West, die sich formiert hatte, um den Bau der Anlage zu verhindern. Aus dem Vertrag, der noch bis 2020 läuft, kam die Kirche allerdings nicht raus. „Er konnte bislang nur gekündigt werden, so dass es keine Verlängerung über 2020 geben wird“, sagt Beck.

Dennoch will die evangelische Gesamtkirchengemeinde Schadensbegrenzung betreiben. Um Klarheit über die exakte Strahlung zu bekommen, hat sie bei dem EMF-Institut Niessen in Köln eine Untersuchung der elektromagnetischen Strahlung im Bereich Bismarckstraße in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Im Bereich Bismarck-, Paulus- und Seyfferstraße liegt die Strahlung zwischen 3,06 und 5,17 Volt pro Meter. Im Vertrag mit dem Betreiber Vodafone ist laut Beck jedoch ein Höchstwert von drei Volt pro Meter vereinbart worden. Das entspricht auch dem Grenzwert von 23 900 Mikrowatt pro Quadratmeter, der in der Schweiz nicht überschritten werden darf.

„Wir geben Vodafone jetzt die Möglichkeit nachzubessern“

Vor allem in Höhe der dritten und vierten Stockwerke sollen die Werte weit über den vereinbarten drei Volt pro Meter liegen. „Wir geben Vodafone jetzt die Möglichkeit nachzubessern“, sagt Beck. Nachbessern heißt, dass Vodafone aufgefordert wird, die Sendeleistung der Anlage zu reduzieren oder die ab Dachkante vier Meter hohe Anlage so hoch zu montieren, dass sich die Strahlung für die Bewohner der oberen Stockwerke in den umliegenden Gebäuden verringert. Ein Anwalt ist mit der Durchsetzung der Forderungen beauftragt.

Unternimmt der Betreiber nichts zur Verminderung der Strahlung, würde dies einen Vertragsbruch bedeuten und könnte den Ausstieg der Kirche aus dem Vertrag begründen. Vodafone will sich zum Vertrag mit der evangelischen Gesamtkirchengemeinde nicht äußern, beruft sich aber gegenüber unserer Zeitung darauf, dass die Grenzwerte für UMTS-Anlagen in Deutschland bei zehn Millionen Mikrowatt pro Quadratmeter (61 Volt/Meter) liegen und diese gesetzlich vorgegebene Grenze längst nicht erreicht wird.

„Die zugelassenen zehn Millionen Mikrowatt pro Quadratmeter sind so hoch angesetzt, dass sie nie erreicht werden“, sagt Grünen-Stadträtin Clarissa Seitz. Die Überschreitung der mit der Gesamtkirchengemeinde vereinbarten Grenzwerte ist für die Grünen Anlass, dass Thema Mobilfunk in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Technik auf die Tagesordnung zu nehmen. Sie fordern Hochrechnungen über die Strahlenwerte in der Innenstadt und befürchten, dass die Belastung mit dem Ausbau der sogenannten LTE-Technik (UMTS-Nachfolger) noch weiter steigt. „Die Rede ist von um mindestens 30 Prozent höheren Werten“, sagt Seitz und plädiert nach wie vor dafür, ein Mobilfunkvorsorgekonzept zu entwickeln. Ein solches Konzept ist laut Seitz Voraussetzung dafür, dass eine Gemeinde Einfluss auf den Bau und Standortwahl der Mobilfunkanlagen hat und sie nur noch an ausgewählten Standorten errichtet werden können.

Einige kleine Gemeinden haben bereits ein Mobilfunkvorsorgekonzept. Stuttgart wäre aber die erste deutsche Großstadt mit einer solchen Grundlage. Allerdings wurde der Vorstoß der Grünen, 40.000 Euro dafür einzustellen, wegen Geldmangels in den vergangenen Haushaltsberatungen abgelehnt.