Das Prostitutionsgewerbe wird mit dem neuen Gesetz reguliert, so Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). (Symbolfoto) Foto: dpa

Das neue Gesetz soll den Schutz der Prostituierten verbessern, doch bis zum Schluss gab es Uneinigkeit bei der großen Koalition bei der Zahl der Pflichtterminen für die Frauen.

Berlin - Nach monatelangem Ringen um das geplante Prostitutionsgesetz hat sich die große Koalition auf einen Kompromiss verständigt. Die wesentlichen Streitpunkte zwischen Union und SPD seien beigelegt, teilten das Bundesfamilienministerium und die Koalitionsfraktionen am Dienstag in Berlin übereinstimmend mit. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) begrüßte die Einigung: Endlich werde das Gewerbe umfassend reguliert.

Das lange geplante Gesetz soll Prostituierte in Deutschland besser schützen. Vorgesehen sind unter anderem eine Kondompflicht für die Freier sowie regelmäßige Beratungstermine und eine Anmeldepflicht für die betroffenen Frauen. Die Betreiber von Prostitutionsbetrieben benötigen künftig eine staatliche Genehmigung und müssen sich dafür einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. So soll etwa verhindert werden, dass ein vorbestrafter Menschenhändler ein Bordell führt. Wenn das Gesetz alle parlamentarischen Hürden nimmt, soll es im Juli 2017 in Kraft treten.

Zankapfel Beratungstermine

Auf weite Teile des Gesetzentwurfs hatte sich die Koalition bereits vor einem halben Jahr verständigt - doch Ärger gab es um die verpflichtenden Beratungstermine für die Prostituierten. Nach Einwänden der Länder und Kommunen wollte das Familienministerium die Zahl der Pflichttermine deutlich reduzieren, was aber wiederum Protest von CDU und CSU hervorrief.

Jetzt sollen die Prostituierten - wie schon ursprünglich vorgesehen - einmal im Jahr zum Gesundheitsamt gehen und sich im Zwei-Jahres-Rhythmus bei einer Behörde anmelden. Für 18- bis 21-Jährige gelten noch kürzere Intervalle. Aus Rücksicht auf die durch die Flüchtlingskrise belasteten Kommunen soll es aber kleine Ausnahmen geben: Wer sich bis Ende 2017 anmeldet, muss erst nach drei Jahren wieder zum Amt. Zudem sollen sich Prostituierte, die an verschiedenen Orten arbeiten, nicht mehr in jeder Kommune einzeln anmelden müssen.

Die Beratungspflicht sorgt aber weiterhin für Kritik. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, sprach von einem harten Schlag gegen die Rechte der Betroffenen. „Wir lehnen ein Gesetz, das Zwang und Druck gegen Prostituierte festschreibt, ab.“ Beratungsstellen hatten in der Vergangenheit auch schon Bedenken gegen eine Anmeldepflicht geäußert und vor einer gesellschaftlichen Stigmatisierung gewarnt.

Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht droht den Frauen ein Bußgeld von maximal 1000 Euro. Mit bis zu 50.000 Euro müssen hingegen die Bordellbetreiber rechnen, wenn sie gegen ihre gesetzlichen Auflagen verstoßen. Ein Bußgeld von 50.000 Euro kann nach Angaben des Ministeriums auch gegen Freier verhängt werden, die sich nicht an die Kondompflicht halten.