Ein attraktiveres Leonhardsviertel könnte dazu führen, dass Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Eine Milieuschutzsatzung verhindert das. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Stadt will erreichen, dass eine positive Entwicklung des Quartiers nicht dazu führt, dass die Bewohner daraus verdrängt werden.

Die Fraktionen im Stuttgarter Gemeinderat und des Bezirksbeirats Mitte werden in nächster Zeit häufiger über die Entwicklung des Leonhardsviertels diskutieren müssen. Nächste Woche geht es im Unterausschuss darum, wie Prostitutionsbetriebe künftig baurechtlich zu behandeln seien, so Stadtsprecher Sven Matis. Dazu sei ein Bebauungsplan abzustimmen – wieder einmal muss man sagen. Im vergangenen Jahr wurde das Vorhaben, die Art der Nutzung in ein Mischgebiet oder ein urbanes Gebiet zu ändern, zu den Akten gelegt, weil man das Leonhards- und Bohnenviertel mit diversen großen Projekten wie dem Haus für Film und Medien oder der Umgestaltung des Züblin-Parkhauses nun zusammen im Blick hat.

 

Bleibt das Rotlichtviertel mit seinen Bordellen?

Die Fraktionen sind sich bekanntlich auch uneinig, ob das historische Altstadtviertel weiterhin das „Rotlichtviertel“ bleiben soll. „Hier liegt der Ball beim Gemeinderat“, so Matis. Begleitet wird diese Debatte von verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Stadt und den Betreibern von Prostitutionsstätten. Zuletzt hat einer vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim durchgesetzt, dass bis zum Abschluss des Verfahrens die im Gesetz geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt sein müssten – gleich ob sie eingehalten werden oder eben nicht. „Wir prüfen die Konsequenzen daraus für unser Vorgehen“, so Matis. „Der Beschluss zeigt, wie wichtig es ist, dass der Gemeinderat schnell über einen Bebauungsplan entscheidet.“ Das sei in bau- und gewerberechtlicher Sicht zentral. Grundsätzlich respektiere man den Beschluss des VGH, „ auch wenn wir ihn inhaltlich nicht für richtig halten“.

Ordnungsamt zeigt sich engagiert

Das Amt für öffentliche Ordnung nehme seinen gesetzlichen Auftrag engagiert wahr, hießt es auf Anfrage. Von 88 Erlaubnisanträgen seien 72 erledigt; in vier Fällen habe es eine Erlaubnis gegeben, 42 Anträge seien abgelehnt worden, davon in 18 Fällen in Kombination mit einer Betriebsuntersagung; 26 Anträge seien nach einer Beratung zurückgezogen worden. Außerdem seien zwei Beschäftigungsverbote ausgesprochen und vier Einzelanordnungen auf konkrete Missstände getroffen worden, die noch keine Untersagung rechtfertigten. Man hat 106 Anzeigen für Ordnungswidrigkeiten gefertigt. Insgesamt seien Betriebe 429 mal kontrolliert worden.

Bewohner sollen geschützt werden

Im historischen Altstadtviertel gibt es nicht nur einen Rotlichtbezirk, sondern auch viele Wohnungen. Die Stadt geht davon aus, dass die Anziehungskraft künftig steigen könnte und dann die alten Gebäude luxussaniert, teurer vermietet oder verkauft und umgewandelt würden. Es gebe bereits Anzeichen dafür, dass die Bevölkerung verdrängt werde. Deshalb erarbeitet die Stadt jetzt eine Milieuschutzsatzung, die solche negativen Entwicklungen verhindern soll. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat jetzt eine Voruntersuchung beschlossen. Der nun gefasste Aufstellungsbeschluss ist erforderlich, um bereits während dieser Voruntersuchung Vorhaben zu verhindern, die während des Planungsverfahrens einen negative Entwicklung provozierten.