Die Stadt will den Bordellbetrieb in dem roten Gebäude untersagen Foto: Leif Piechowski

Roger Bohn hat es befürchtet: Obwohl er als Rechtsanwalt der Landeshauptstadt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erreicht hat, dass das Bordell in der Leonhardstraße schließen muss, läuft der Sex-Betrieb dort munter weiter. StN-Podiumsdiskussion zum Thema!

Roger Bohn hat es befürchtet: Obwohl er als Rechtsanwalt der Landeshauptstadt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erreicht hat, dass das Bordell in der Leonhardstraße schließen muss, läuft der Sex-Betrieb dort munter weiter.

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Stuttgart - Auf einem Schild an der Fassade des dunkelroten Gebäudes in der Leonhardstraße steht eine Telefonnummer unter der dort Zimmer angemietet werden können. Die Tür des Gebäudes sollte eigentlich zu sein. Doch sie steht offen. Ab und zu gehen Männer rein oder raus aus dem Bordell. „Und das, obwohl wir in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erreichen konnten, dass der Eilantrag des Gebäudeeigentümers abgewiesen wurde“, stellt Rechtsanwalt Roger Bohn fest. Er vertritt die Stadt, die illegale Bordelle in der Altstadt schließen will. Etwa vier gibt es: zwei in der Leonhard- und zwei in der Weberstraße.

Im Falle des Bordells, um das es Bohn jetzt geht, hat der Gebäudeeigentümer beim Verwaltungsgericht Stuttgart erreichen wollen, dass das Verbot , dort ein Bordell zu betreiben, außer Kraft gesetzt wird. Das Gericht hatte das abgelehnt (AZ: 13 K 2007 / 14). Daraufhin hat der Eigentümer beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim Rechtsmittel eingelegt – ohne Begründung. Jetzt liegt die Begründung vor – und die Stadt muss reagieren. „Es ist immer das gleiche Spiel. Wir gewinnen seit vier Jahren die Prozesse und der Hauseigentümer Zeit“, sagt Bohn und sein Gesicht versteinert sich. 2010 hat die Stadt Klage gegen ein weiteres Bordell in der Leonhardstraße eingereicht. Das Gebäude gehört dem gleichen Eigentümer. Das laut Bohn immer wieder gleiche Spiel besteht darin, dass Prozesstermine nicht gehalten werden können, weil der Anwalt angeblich verhindert sei und Befangenheitsanträge gegen sämtliche Richter gestellt würden. „Die Prüfung jedes Antrags dauert drei bis vier Monate“, so Bohn. Etwa zehn Befangenheitsanträge seien gestellt worden und bis heute habe es keinen Termin für die mündliche Verhandlung gegeben.

Im aktuellen Fall hat das Landgericht auf zivilrechtlicher Ebene bereits 2009 den Sexbetrieb untersagt. Ein Jahr später bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart das Urteil und drohte bei Missachtung ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro an. „Interessiert hat das den Eigentümer nicht“, so Bohn Nachdem der ein Ordnungsgeld von 50 000 Euro habe bezahlen müssen, sei der Bordellbetrieb dicht gewesen, die Zimmer aber an die Ehemänner der Prostituierten vermietet worden. Mit einer Party sei im Frühjahr die Wiedereröffnung gefeiert worden. Die 50 000 Euro habe der Inhaber des Gebäudes aus der Portokasse bezahlt. „Bei zehn Zimmern, die pro Tag für 130 Euro vermietet werden, rechnet sich das“, sagt Bohn.

Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hat Bohn neben der zivilrechtlichen die öffentlich-rechtliche Ebene beschritten. Das Zivilrecht regelt die Ansprüche der Vertragsparteien. Grundlage für die Klage der Stadt ist dabei, dass im Grundbuch die Nutzung der Gebäude als Bordell untersagt ist. Öffentlich-rechtlich bezieht sich Bohn auf die Vorschriften aus dem Baurecht, die die Nutzung als Bordell untersagt. Bohn rechnet damit, dass der VGH in etwa drei Wochen im Sinne der Stadt entscheidet. „Dann können wir sofort vollziehen“, sagt Bohn. Er geht davon aus, dass bis Jahresende in beiden Häusern der Bordellbetrieb eingestellt werden muss.

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