Dietmar Allgaier, Landrat des Kreis Ludwigsburg, sieht keine rechtliche Grundlage für eine allgemeine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger. Foto: /Lobeca, Simon Granville

In einem Thüringer Landkreis wird der Druck auf junge Bürgergeld-Empfänger erhöht. Der Ludwigsburger Landrat Dietmar Allgaier begrüßt die Idee, sieht aber rechtliche Hürden.

Ausgerechnet ein SPD-Landrat prescht mit einem Projekt vor, das junge Bürgergeld-Empfänger zur Arbeit verpflichtet: Im Landkreis Nordhausen in Thüringen will Matthias Jendricke die „Beschäftigungsfähigkeit erhöhen“ sowie „zur Strukturierung des Tagesablaufs“ beitragen, teilt eine Sprecherin des Landratsamtes unserer Zeitung zum Ziel der Maßnahme mit. Gegenüber der Tageszeitung „Welt“ wählte der Landrat drastische Worte: „Wir züchten eine Generation von Faulenzern“, sagte Jendricke.

 

Deshalb werden in seinem Landkreis nun junge Bürgergeld-Bezieher im Alter zwischen 18 und 25 Jahre verpflichtet zu arbeiten. Und wer morgens nicht erscheint, wird an der Haustür vom Vollzugsdienst an die Arbeit erinnert und muss mit Sanktionen bei den Sozialleistungen rechnen. „Bei Verweigerung wird um zehn Prozent gekürzt“, sagte Jendricke der „Welt“. Und: „In dem Alter wäre es gut, wenn Eltern Druck machen. Andernfalls muss der Staat Druck ausüben.“

Was halten Landräte in der Region Stuttgart von dem Projekt?

Die Maßnahme läuft als sogenannte Arbeitsgelegenheit, es handelt sich also weniger um einen strengen Arbeitszwang, der rechtlich überhaupt nicht möglich ist. Sondern mehr um eine altbekannte gesetzliche Möglichkeit, die als Fördermaßnahme für Bürgergeld-Bezieher gedacht ist – und nun in dem Thüringer Landkreis eben konsequent umgesetzt wird. Einfache Tätigkeiten als letztes Mittel für Menschen, die im regulären Arbeitsmarkt keinen Fuß fassen – für 1,20 Euro Stundenlohn zusätzlich zum Bürgergeld.

Was halten Landräte in der Region Stuttgart von dem Projekt ihres Kollegen in Thüringen? Der Ludwigsburger Landrat Dietmar Allgaier (CDU) begrüßt eine Arbeitspflicht für junge Bürgergeld-Empfänger. „Diese würde den Aufbau einer Tagesstruktur und die Stärkung des Sozialverhaltens der jungen Bürgergeld-Empfänger fördern“, sagt Allgaier. Zudem könnten die jungen Menschen mit der Arbeit „der Gesellschaft wieder etwas zurückgeben, was für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig wäre“, so der CDU-Politiker.

Im Rems-Murr-Kreis gibt es sogenannte Arbeitsgelegenheiten

Doch Allgaier sieht gesetzliche Hürden für die Umsetzung, etwa das „ultima ratio“-Prinzip sowie die Einschränkung der möglichen Tätigkeiten. So könnten in der Praxis „meist nur junge Bürgergeld-Empfänger mit erheblichen Vermittlungsschwierigkeiten“ zur Arbeit verpflichtet werden, für eine allgemeine Pflicht gäbe es keine rechtliche Grundlage. Im Kreis Ludwigsburg liege der Fokus deshalb erst mal weiterhin auf „Motivation, individueller Förderung und spezialisierten Jugendangeboten“.

SPD-Landrat Matthias Jendricke will Druck ausüben auf junge Bürgergeld-Empfänger. Foto: imago/Funke Foto Services

Auch aus dem Rems-Murr-Kreis kommt die Information, dass für eine Arbeitspflicht bei Bürgergeld-Empfängern die rechtlichen Grundlagen erst noch geschaffen werden müssten. „Hierzu müsste die Entscheidung aus Berlin kommen“, heißt es. Arbeitsgelegenheiten gäbe es aber auch im Rems-Murr-Kreis, etwa bei Tafeln oder in Sozialkaufhäusern. Doch diese mit einem gewissen Druck wie in dem Thüringer Landkreis durchzusetzen, dafür sieht man keinen Handlungsbedarf: „Das bestehende Angebot ist nach der Einschätzung unseres Jobcenters bedarfsgerecht“, heißt es.

Wer nicht erscheint, erhält Besuch vom Vollzugsdienst des Landkreises

Tätigkeiten beispielsweise in Tafelläden gehen auch Bürgergeld-Empfänger im Kreis Esslingen nach: 266 Plätze für Arbeitsgelegenheiten stehen dort dem Jobcenter derzeit zur Verfügung, 195 Bürgergeld-Bezieher nutzen die Möglichkeit, informiert eine Sprecherin des Landratsamts.

Im Thüringer Landkreis Nordhausen sind für den ersten Projektzyklus 30 Teilnehmer vorgesehen. Sie sollen in unterschiedlichen Werkstätten eines gemeinnützigen Trägers arbeiten. Diejenigen, die nicht von alleine erschienen sind, erinnerte der Vollzugsdienst direkt an der Haustür: „Überwiegend waren die jungen Menschen nach dieser persönlichen Ansprache bereit, an der Maßnahme aktiv mitzuwirken“, teilt eine Sprecherin mit.

Das Ziel sei, die Teilnehmer anschließend in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder in eine Ausbildung zu bringen. Das Projekt verzeichnet laut der Sprecherin inzwischen erste Erfolge: „Die Teilnehmenden zeigen mittlerweile sowohl Freude als auch großes Interesse an ihrer Arbeit.“