Ohne Integrationshilfe können manche Kinder nicht in die Schule gehen. Foto: dpa/Hollemann

15 Stuttgarter Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Integrationshilfe sind immer noch unversorgt. Zu Schuljahresbeginn lag die Zahl sogar bei 69 Schülerinnen und Schüler ohne Assistenz. Für die betroffenen Familien sind die Auswirkungen gravierend.

Die Zahl der Kinder, die auf eine Integrationshilfe angewiesen sind, nimmt zu. In Stuttgart haben in diesem Schuljahr 269 Schulkinder eine Assistenz bewilligt bekommen. Zum Vergleich: Zum Beginn des Schuljahres 2021/22 sind es 214 gewesen. Der Bedarf in diesem Bereich ist also groß – allerdings besteht schon länger ein Mangel an Integrationshilfen. Diese unterstützen je nach Einzelfall bei der Mobilität, beim Lernen, bei der Körperhygiene – oder überwachen auch mal den Blutzucker eines diabeteskranken Kindes.

Auf Anfrage berichtet die Stadt Stuttgart, dass von den 269 Schülerinnen und Schülern insgesamt 69 zum Start dieses Schuljahres noch ohne Assistenz waren. Für die Mehrheit der Kinder konnten inzwischen Hilfen gefunden werden. Aber 15 Kinder sind bis heute unversorgt.

Mutter hat selbst keinen Anspruch auf bewilligtes Geld

Welche Folgen das im Einzelfall haben kann, hat gerade erst die berufstätige Mutter eines diabeteskranken Mädchens in unserer Zeitung geschildert, die ihre Tochter in den ersten Schulwochen selbst begleitet hat. Im Oktober übernahm eine Integrationshilfe. Erst seit Mitte Januar kann das Mädchen auch zwei Tage die Woche in die Nachmittagsbetreuung gehen, weil dafür Geld bewilligt wurde. Für die Zeit, in der die Mutter als Assistenz eingesprungen ist, hat sie selbst kein Geld erhalten. Das bewilligte Geld sei für die Assistenz „zweckgebunden und kann nicht an die Eltern weitergegeben werden“, so die Stadt Stuttgart.

Der Großvater eines Jungen, der im Alter von vier Jahren an Diabetes erkrankte, hat sich nun an unsere Zeitung gewandt und ebenfalls die „unzumutbare Zustände für die Betroffenen“ kritisiert. „Täglich kommen neue Diabeteskinder hinzu, welche in Kindergarten und Schulen unwillkommen sind“, schreibt er an unsere Redaktion.

Mit dem Thema Schulassistenz sind gleich mehrere Ämter befasst. Liegt eine Erkrankung wie Diabetes vor, geht der Antrag der Eltern an das Sozialamt. Dieses ist zwar im Regelfall der Kostenträger für die Integrationshilfen, aber nicht, wenn ein medizinischer Unterstützungsbedarf besteht: Liege solch ein medizinischer Unterstützungsbedarf vor, „ist die Krankenkasse leistender Rehabilitationsträger und damit verantwortlicher Kostenträger“, lautet die Auskunft der Stadt. Ist eine Assistenz bewilligt, wird das Schulverwaltungsamt tätig, indem es einen geeigneten Träger beauftragt, die Integrationshilfe zu stellen.