Noch ist fraglich, ob von der Leyens Kommission zum 1. Dezember starten kann. Foto: AFP/THIERRY ROGE

Es bleibt dabei: Trotz Verschiebung des Brexits will die britische Regierung keinen Kommissar mehr nach Brüssel schicken. Für die künftige Kommissionschefin Ursula von der Leyen ist das ein Problem.

London/Brüssel - Großbritannien will vor der Parlamentswahl am 12. Dezember keinen neuen EU-Kommissar vorschlagen. Das teilte eine Regierungssprecherin am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Für die gewählte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist das eine neue Hürde: Eigentlich muss jedes EU-Land in ihrer Kommission vertreten sein, die am 1. Dezember starten soll. Denkbar ist jedoch eine Sonderregelung, die das Problem löst.

Von der Leyen hatte den britischen Premierminister Boris Johnson in den vergangenen Tagen zwei Mal angeschrieben und gedrängt, einen Kandidaten für die EU-Kommission zu benennen. Dazu sein Großbritannien rechtlich verpflichtet, nachdem der britische EU-Austritt Ende Oktober erneut verschoben wurde. Der neue Termin ist der 31. Januar und liegt somit nach dem geplanten Amtsantritt der EU-Kommission.

Absage aus London für von der Leyen

Die britische Regierung teilte von der Leyen nun aber schriftlich mit, dass eine Nominierung nicht möglich sei. Grund sind den Angaben zufolge Konventionen in Großbritannien, die den Handlungsspielraum einer Regierung kurz vor einer Parlamentswahl einschränken: „Wir haben an die EU geschrieben, um zu bestätigen, dass Großbritannien gemäß Vorwahl-Richtlinien normalerweise keine Nominierungen für internationale Posten in dieser Phase vornehmen sollte.“

Eine EU-Kommissionssprecherin bestätigte am Donnerstag zunächst nur den Eingang des Schreibens bei von der Leyen. Noch am Mittwoch waren von der Leyens Sprecher der Frage ausgewichen, ob sich der für 1. Dezember geplante Amtsantritt verzögern würde, wenn Großbritannien keinen Kandidaten schickt. Damit werde man sich erst befassen, wenn die Antwort aus London da sei, hieß es.

Die EU-Staaten hatten ihre Zustimmung zur Verschiebung des Brexits Ende Oktober ausdrücklich mit der Aufforderung an London verbunden, einen Kommissar zu benennen. Allerdings hielten sie auch fest, dass der Aufschub in keinem Fall das Funktionieren der Europäischen Union und ihrer Institutionen behindern dürfe. Das wird als eine Art Öffnungsklausel verstanden, die den Weg zu einer Ausnahmeregelung ebnen dürfte. Wie dies genau aussieht, dürften die hauseigenen Juristen derzeit prüfen.

Die Entscheidung zur Brexit-Verschiebung erging damals im Einvernehmen mit Großbritannien. Die britische Regierung will ihrerseits deshalb wohl keinen Sand ins Getriebe der EU streuen.

Drei Kandidaten werden angehört

Ob von der Leyens Kommission zum 1. Dezember starten kann, hängt auch davon ab, ob drei nachträglich nominierte Kandidaten am Donnerstag ihre Anhörungen im EU-Parlament bestehen. Den Anfang machte am Morgen der ungarische Anwärter Oliver Varhelyi, der im Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten zu seiner geplanten Aufgabe als EU-Erweiterungskommissar befragt wurde.

Nachmittags folgen (ab 13 Uhr) die designierte Transportkommissarin Adina Valean aus Rumänien und der für das Thema Binnenmarkt nominierte Franzose Thierry Breton in den zuständigen Ausschüssen. Insbesondere bei Breton werden kritische Nachfragen erwartet, denn der IT-Unternehmer könnte im neuen Amt auch mit seiner bisherigen Branche zu tun haben.

Alle drei Länder hatten Kandidaten nachnominiert, weil ihre ersten Personalvorschläge vom EU-Parlament gestoppt worden waren. Ursprünglich sollte die neue EU-Kommission schon am 1. November ins Amt kommen. Das Gremium ist die Exekutive der Europäischen Union. Die Kommission schlägt neue Gesetze vor und achtet auf Einhaltung des gemeinsamen Rechts.