Die Regeln sind klar: Anderthalb Kilometer um Flughäfen herum besteht eine Sperrzone für Drohnen. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Unbemannte Flugsysteme sind in der Nähe von Flughäfen nicht erlaubt – gesichtet werden sie trotzdem immer wieder, auch im Bereich des Stuttgarter Airports auf den Fildern. Wir erklären, was sie so gefährlich macht.

Filder - Sie sind klein, werden immer günstiger, und machen spektakuläre Bilder: Drohnen sind bei Hobbypiloten beliebt – und machen Berufspiloten zu schaffen. Wie sehr, zeigte sich vor nicht allzu langer Zeit am Flughafen Frankfurt. Dort legten sie den Betrieb zeitweise lahm. Die Krux: Etliche Drohnenbesitzer sehen ihr Fluggerät als Freizeitspaß und haben keine Ahnung von Vorgaben, erklärt Ute Otterbein, eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung (DFS). „Da prallen Welten aufeinander.“

Dabei sind die Regeln klar. Anderthalb Kilometer um Flughäfen herum besteht eine Sperrzone. Auch über Autobahnen oder Gefängnissen ist das Aufsteigen tabu. Um Laien zu unterstützen, hat die DFS eine Drohnen-App herausgebracht, die per Ortung anzeigt, ob von einem Standort gestartet werden darf. Auch auf www.sicherer-drohnenflug.de gibt es DFS-Infos.

Immer wieder gibt es Unbelehrbare

Dennoch gibt es Unbelehrbare. Im vergangenen Jahr sind sieben Drohnen um den Stuttgarter Flughafen geschwirrt, im Jahr zuvor waren es acht gewesen, 2017 zwei. Deutschlandweit gab es im vergangen Jahr 125 Behinderungen durch Drohnen, 110 davon im Umfeld von Airports. Die DFS-Sprecherin hebt die Kollisionsgefahr hervor. Auch die Gefahr von Spionage- oder Terrorzwecken ist wohl nicht von der Hand zu weisen. „Sobald eine Drohne gesichtet wird, muss der Flugverkehr gestoppt werden“, stellt Ute Otterbein klar. Das bringe Verzögerungen – und hohe Kosten. Ob die einem Verursacher auferlegt werden, lässt sie offen. „Das wird dann von den Gerichten entschieden.“ Was sie betont: Der Drohnenflug könne als gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr gewertet werden und mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. „Das ist kein Kavaliersdelikt.“

Das Problem: Drohnen werden vom Radar nicht erfasst, unter anderem, weil sie zu klein sind, erklärt Otterbein. In der Regel sind es die Piloten selbst, die etwas in der Luft erkennen und Alarm schlagen. Dann ergeht eine Meldung an die Polizei. „Den Polizeibehörden ist es vorbehalten, konkrete Gefahren, die durch Drohnen hervorgerufen werden, abzuwehren und gegen die verantwortlichen Drohnenpiloten zielgerichtet vorzugehen. Alle festgestellten Verstöße werden zur Anzeige gebracht“, sagt Carolin Bartelt, eine Sprecherin der Bundespolizeidirektion Stuttgart. Zum Vorgehen hält sie sich bedeckt. „Die Bundespolizei verfügt bereits über polizeiliche Führungs- und Einsatzmittel zur Drohnenabwehr“, sagt sie, zur Art der Maßnahmen, zur Ausstattung und zur Zahl derer, die möglicherweise schon geschnappt wurden, ist nichts zu erfahren.

Drohnenabwehrtechnik geplant

Etwas auskunftsfreudiger ist die DFS-Sprecherin Ute Otterbein. Sie nennt Beispiele. Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit, Drohnen zu stören, „aber das stört auch andere Frequenzen am Flughafen“. Auch Versuche mit Drohnen, die Netze über anderen Flugobjekten abwerfen, gebe es. Problematisch ist die riesige Fläche von Flughäfen. Das geht ins Geld. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP heißt es, dass die Bundespolizei derzeit „einen Projektplan zur Erprobung und Einführung von Drohnenabwehrtechnik“ an Flughäfen entwickelt. Die „einmaligen Kosten für die stationäre Drohnenabwehr je Flughafen“ werden demnach „aktuell mit 30 Millionen Euro“ angegeben. Bei einer mobilen Lösung stehe man bei rund 13 Millionen Euro pro Jahr. Bis es fertige Lösungen gibt, müssen DFS, Flughafen und Polizei weiter eng zusammenarbeiten. Ute Otterbein betont: „Alle nehmen das Thema sehr ernst.“