Dietmar Allgaier, Jochen Haas und Pierre-Enric Steiger (v.r.n.l.) bewerben sich um das Präsidentenamt beim VfB. Foto: Pressefoto Baumann/Hansjürgen Britsch

Dietmar Allgaier, Jochen Haas und Pierre-Enric Steiger äußern sich zur Frage des Vorsitzes des AG-Kontrollgremiums – und zu einer möglichen Festschreibung, dass stets der Präsident dieses Amt inne hat.

Kaum ein vereinspolitisches Thema hat beim VfB Stuttgart in der jüngeren Vergangenheit derart hohe Wellen geschlagen wie die Frage des Aufsichtsratsvorsitzes. Die Abwahl von Vereinspräsident Claus Vogt als Chef des Kontrollgremiums der AG im März 2024 sorgte für Proteste bei weiten Teilen des Anhangs, der die Mitbestimmung des e.V. in der ausgegliederten AG gefährdet sah.

 

Inzwischen ist die Zusage der Ausgliederung von 2017 wieder erfüllt – und seit der Wahl von Dietmar Allgaier im vergangenen September gewährleistet, dass die Ämter des Vereinspräsidenten und des Aufsichtsratschefs von ein- und derselben Person ausgeübt werden. Die Frage nach einem künftigen Vorgehen und einer formal-finalen Klärung bleibt indessen bestehen. Auch für die drei Kandidaten, die sich an diesem Samstag bei der Mitgliederversammlung um den Posten des Präsidenten bewerben: Amtsinhaber Allgaier und seine Herausforderer Jochen Haas und Pierre-Enric Steiger.

Steiger: Aufsichtsratschef außerhalb des Präsidiums völlig ausgeschlossen

Für Allgaier ist die Sache dabei zunächst klar: „Ich persönlich bin der Meinung, dass der Präsident immer der Aufsichtsratschef sein muss.“ Festlegen lasse sich das Ganze aber nicht ohne Weiteres: „Eine formalrechtliche Festschreibung ist juristisch nicht möglich, weil der Aufsichtsrat laut AG-Recht den Vorsitzenden frei aus seiner Mitte bestimmt“, so Allgaier. Er sei aber dafür, es als Sollbestimmung in die Satzungen und Ordnungen von e.V. und AG aufzunehmen. Zudem habe man zuletzt die Rolle des Präsidenten gestärkt durch die Festschreibung, dass er immer der Vorsitzende des Präsidialausschusses sei. Dieses derzeit vierköpfige Gremium innerhalb des Aufsichtsrates kommt bei kurzfristigen Entscheidungen von großer Tragweite zusammen.

Tanja Gönner fungierte 2024 rund ein halbes Jahr interimistisch als Aufsichtsratschefin. Foto: Pressefoto Baumann/Hansjürgen Britsch

Steiger betont derweil mit Blick auf die Amtseinheit von Präsident und Aufsichtsratschef: „Das Ganze sollte man in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, aus moralischen Gründen dem e.V. gegenüber, festschreiben. Diesbezüglich muss Klarheit herrschen.“ Rein theoretisch ist es für ihn zugleich vorstellbar, dass auch ein Präsidiumsmitglied das Kontrollgremium führt – allerdings nur unter eng umrissenen Voraussetzungen: „Unter gewissen Umständen und vorausgesetzt die Mitglieder werden auf diesem Prozess mitgenommen, kann ich mir vorstellen, dass im Notfall ein Präsidiumsmitglied den Vorsitz im Aufsichtsrat übernimmt.“ Außerhalb des Präsidiums halte er es für vollkommen ausgeschlossen.

Haas sieht hier keinen Spielraum und betont: „Der Aufsichtsratsvorsitzende der VfB AG muss immer der Präsident sein.“ Die dafür nötige persönliche Eignung bringe er mit: „Diese Rolle kann ich ausfüllen. Mit diesem Selbstbewusstsein und dieser Überzeugung trete ich an.“ Wer letztlich der VfB-Präsident für die kommenden fünf Jahre wird? Darüber entscheiden am Samstag die Mitglieder in der Schleyerhalle.