Gegen den französischen Präsidentschaftskandidaten François Fillon ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Foto: AP

Der Ärger für François Fillon hört nicht auf: Die Justiz sieht genug Indizien für ein offizielles Verfahren gegen den Präsidentschaftskandidaten. Er will trotzdem weitermachen.

Paris - Keine sechs Wochen vor der Präsidentenwahl in Frankreich hat die Justiz ein Ermittlungsverfahren gegen den konservativen Kandidaten François Fillon eingeleitet. In der Scheinbeschäftigungsaffäre um Fillons Frau Penelope gehen die Ermittler insbesondere dem Verdacht einer Hinterziehung von Staatsgeldern nach. Das Verfahren wurde nach Angaben aus Justizkreisen am Dienstag eingeleitet.

Der 63-Jährige ist damit nach Darstellung der französischen Nachrichtenagentur AFP der erste aussichtsreiche Präsidentschaftskandidat in Frankreich, der im Wahlkampf von einem solchen Verfahren belastet wird. Fillon hatte aber schon vorab deutlich gemacht, dass er trotzdem Kandidat bleiben will.

Der Konservative steht seit Wochen wegen der früheren Anstellung seiner Frau und zwei seiner Kinder als parlamentarische Mitarbeiter unter Druck. Die investigative Zeitung „Le Canard Enchaîné“ hatte Ende Januar die Frage aufgeworfen, ob Penelope Fillon für ihr Gehalt tatsächlich gearbeitet hatte. Die Einleitung eines Verfahrens bedeutet, dass die Ermittler „schwerwiegende und übereinstimmende Indizien“ für ein Fehlverhalten sehen.

Auch Le Pen steht im Visier der Justiz

Fillons Sprecher Damien Abad spielte die Bedeutung herunter: „Das ist heute ein Nicht-Ereignis“, sagte er. Das Verfahren war erwartet worden. Fillon selbst hatte Anfang des Monats bekanntgegeben, dass er zu diesem Zweck von den Ermittlungsrichtern vorgeladen worden war - der Termin wurde nun überraschend um einen Tag vorgezogen. Nach Informationen des Senders BFMTV verlas Fillon eine Erklärung, in der er die Vorwürfe erneut zurückwies, antwortete aber nicht auf Fragen.

Fillon hat wegen der Affäre um den Verdacht einer Scheinbeschäftigung seiner Frau die Favoritenrolle für die Wahl verloren, in Umfragen für den ersten Wahlgang am 23. April liegt er derzeit auf Platz drei. Inzwischen gilt deshalb der sozialliberale Polit-Jungstar Emmanuel Macron als aussichtsreichster Kandidat, um die Rechtspopulistin Marine Le Pen in der entscheidenden Stichwahl zu schlagen.

Auch Le Pen steht wegen des Verdachts der Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern ihrer Partei Front National im Europaparlament im Visier der Justiz. Sie hatte sich jedoch unter Berufung auf ihre parlamentarische Immunität geweigert, während des Wahlkampfs einer Vorladung der Ermittlungsrichter nachzukommen - damit kann auch kein Verfahren gegen sie eingeleitet werden.

Vorermittlungen wegen Reise Macrons

Das nun eingeleitete Verfahren könnte zu einem Strafprozess führen, falls die Ermittlungsrichter am Ende ausreichend Beweise gegen Fillon sehen. Andernfalls könnten sie das Verfahren einstellen. Fillon hatte sich im vergangenen Jahr noch von seinem parteiinternen Widersacher Nicolas Sarkozy distanziert, der seit langem von mehreren Skandalen belastet wird. „Wer kann sich einen Augenblick lang den General de Gaulle mit einem Ermittlungsverfahren vorstellen?“, rief Fillon damals einer Menschenmenge zu.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte Fillon zunächst gesagt, er werde im Fall eines Ermittlungsverfahrens auf seine Kandidatur verzichten. Davon rückte er dann aber wieder ab, die Vorwürfe bezeichnete er als politische Intrige. Auch in seiner eigenen Partei hatte es daraufhin heftige Kritik gegeben, nachdem Fillon hart blieb und die Kandidatur nicht niederlegte, sammelte sich das bürgerliche Lager aber wieder hinter ihm.

Unterdessen nahm die französische Justiz auch Vorermittlungen im Zusammenhang mit einer US-Reise des damaligen Wirtschaftsministers und jetzigen Präsidentschaftskandidaten Macron auf. Dessen Bewegung „En Marche“ hob in einer Mitteilung aber hervor, dass die Untersuchung sich weder gegen Macron noch gegen seinen damaligen Mitarbeiterstab richte. Der „Canard Enchaîné“ hatte berichtet, dass die vom Wirtschaftsministerium abhängige Einrichtung Business France die Organisation der Veranstaltung ohne Ausschreibung an eine Werbe- und PR-Agentur vergeben habe. Die Pariser Staatsanwaltschaft prüfe den Verdacht der Günstlingswirtschaft, bestätigten Justizkreise. Der Verdacht betrifft demnach Business France und die Agentur.