In den Städtischen Pflegeheimen in Esslingen ist die Beihilfe zum Suizid nicht erlaubt. Foto: Roberto Bulgrin

Die Städtischen Pflegeheime Esslingen haben ein Positionspapier zum assistierten Suizid erarbeitet, das den Mitarbeitenden die Unterstützung von Selbsttötungen untersagt. Der Geschäftsführer Thilo Naujoks erklärt, warum.

Seit dem Jahr 2020 ist die Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht mehr verboten. Dennoch will Thilo Naujoks, Geschäftsführer der Städtischen Pflegeheime Esslingen, in seinen Einrichtungen keine Begleitung bei einem assistierten Suizid erlauben. Im Interview erklärt er, warum er klare Regeln für den Umgang mit Sterbewünschen von Bewohnerinnen und Bewohnern für notwendig hält.

 

Herr Naujoks, Sie haben dem Verwaltungsausschuss des Gemeinderats jüngst ein Positionspapier zur Suizidassistenz vorgelegt. Warum?

Wir hatten vor einiger Zeit einen Bewohner bei uns, der sich in seiner letzten Lebensphase befand. Im Rahmen unseres Palliativ-Care-Konzeptes konnten wir ihn gut betreuen, sodass er eigentlich schöne Tage hatte. Dann haben Angehörige ihn mitgenommen und es war offensichtlich, dass ein assistierter Suizid geplant ist. Das war ein Wachrüttler für uns. Denn seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 ist die Beihilfe zum Suizid nicht mehr verboten. Wir haben uns dann aber gefragt: Was passiert, wenn sich viele Bewohner einen assistierten Suizid wünschen und diesen im Heim durchführen wollen?

Suizidassistenz ist seit Gerichtsurteil nicht mehr verboten

Wie sind Sie mit dieser Frage umgegangen?

Die Beendigung des Lebens mit Hilfe Dritter ist jetzt das Recht jedes Einzelnen, eigentlich darf jeder selbst darüber entscheiden. Vorher war die Gabe eines entsprechenden Medikaments verboten. Ich hatte immer gehofft, dass nach dem Urteil im Jahr 2020 noch ein Gesetz kommt, das die Leitplanken definiert. Aber dann herrschte erst einmal die Coronapandemie und alle Gesetzesinitiativen danach, die etwa eine Verpflichtung zur Beratung beinhalteten, scheiterten. Wir haben dann beschlossen, dass wir nicht einfach nur warten wollen. Und für uns war auch klar, dass es nicht sein kann, dass die Pflegekräfte im Einzelfall entscheiden müssen, ob sie die Begleitung bei einem assistierten Suizid anbieten, wenn sie von unseren Bewohnern gefragt werden. Deshalb haben wir in einem mehr als ein Jahr lang dauernden Prozess ein Positionspapier erarbeitet.

Warum sollen die Beschäftigten nicht selbst entscheiden, wie sie sich beim Thema Suizidassistenz verhalten wollen?

Meine Sorge ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann in sehr schwierige Situationen gebracht werden könnten. Die Beziehung zwischen Pflegekräften und Bewohnern kann recht eng sein. Wenn ein Bewohner sich dann von einer Pflegekraft wünscht, dass sie ihn bei einem assistierten Suizid begleitet, kann sie in einen Zwiespalt geraten. Sagt sie zu, kann das schwerwiegende psychische und soziale Folgen haben bis hin zu Traumatisierungen – zumal wir keine Möglichkeiten der therapeutischen Nachsorge haben. Sagt sie nein, plagt sie vielleicht das schlechte Gewissen, dem Bewohner in einem schweren Moment nicht beigestanden zu haben.

Die Begleitung bei Selbsttötungen ist nicht erlaubt

Was ist dann die Position der Städtischen Pflegeheime zur Suizidassistenz?

Es gehört nicht zu unserem Portfolio, beim assistierten Suizid zu begleiten. Die Begleitung beim Suizid ist nicht Bestandteil der Pflege und keine inklusive Leistung der Städtischen Pflegeheime. Die Unterstützung bei der Durchführung eines assistierten Suizids ist unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daher grundsätzlich nicht erlaubt. Zum einen zum Schutz unserer Beschäftigten, aber auch, weil es verstörend und irritierend auf andere Bewohnerinnen und Bewohner oder Angehörige wirken könnte – und weil wir Heimaufnahmen zum Zweck der Selbsttötung verhindern wollen. Im Übrigen liegt eines der häufigsten Motive für die Suizidassistenz darin, anderen nicht zur Last fallen zu wollen. Es könnte so eine Richtung aufgezeigt werden, die wir nicht möchten.

Thilo Naujoks, Geschäftsführer der Städtischen Pflegeheime Esslingen, erklärt im Interview, warum er klare Regeln zum assistierten Suizid für notwendig hält. Foto: Roberto Bulgrin

Wie gehen Sie in den Pflegeheimen mit Sterbewünschen von Bewohnerinnen und Bewohnern um?

Es soll nicht der Eindruck entstehen, wir wollten mit dem Tod nichts zu tun haben. Sterben ist für uns Alltag und unsere Pflegekräfte sind jeden Tag mit Sterbewünschen konfrontiert. Viele Ältere fühlen sich als Last oder haben Angst vor dem, was kommt. Aber oft ändert sich das, wenn man darüber redet und dem nachspürt. Wir haben ein Palliative-Care-System, bei dem es um eine gute Begleitung in der letzten Lebensphase geht. Und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gehalten, sehr genau hinzuhören und es weiterzugeben, wenn Bewohner wiederholt Todeswünsche äußern. Wir haben in jedem Pflegeheim ein Ethikberatungsteam, das in solchen Fällen einberufen werden kann, um einen für alle tragbaren Umgang zu finden. Zusätzlich haben wir geschulte Beraterinnen für die Planung der letzten Lebensphase. Ich persönlich würde nie jemanden verurteilen, der aus tiefer Not Suizidgedanken hat, aber im Heimbetrieb brauchen wir klare Regeln zum Schutz von Bewohnern und Beschäftigten. Das war auch breiter Konsens im Kreis der Mitarbeitenden.

Seit 1997 Geschäftsführer

Ausbildung
Thilo Naujoks ist 1965 geboren, hat Sozialarbeit studiert und anschließend berufsbegleitend eine Ausbildung in Betriebswirtschaft absolviert.

Beruf
Naujoks arbeitet seit 1992 bei den Städtischen Pflegeheimen in Esslingen. Zunächst wurde er stellvertretender Heimleiter. Seit die Städtischen Pflegeheime im Jahr 1997 ein Eigenbetrieb wurden, ist Thilo Naujoks hier Geschäftsführer.