Während die Kläger überlegen wollen, wie es an der Straße zwischen Flacht und Mönsheim weitergeht, begrüßt das Landratsamt des Enzkreises die Entscheidung der Verwaltungsrichter.
Bis zuletzt hatten Joseph und Annette Michl gehofft, dass sie beim Verwaltungsgericht Gehör finden mit ihrem Widerstand gegen den jetzigen Ausbau der Kreisstraße zwischen Mönsheim und Flacht sowie gegen den Bau eines Radwege-Lückenschlusses für einen Radweg, den es ihrer Ansicht nach gar nicht gibt. Doch die Verwaltungsrichter in Karlsruhe enttäuschten diese Hoffnung des Stuttgarter Ehepaares und wiesen den Antrag auf Wiederaufnahme der Klage gegen die Planfeststellung des Ausbaus der K 4569/K 1077 zurück.
Zwischen Mönsheim und Flacht klafft gerade auf 2,1 Kilometer Länge eine Großbaustelle, davon rund 300 Meter auf Weissacher Gemarkung im Kreis Böblingen. Die Kreisstraße, von vielen auch Porschestraße genannt, weil sie die Südzufahrt des Entwicklungszentrums erschließt, wird bis Frühjahr 2026 saniert und verbreitert. Etliche private Grundstücke wurden dafür benötigt, eine Reihe von Eigentümern wurde enteignet.
Der bereits gebaute Radweg soll wieder renaturiert werden
Auch Gertrud Michl gehört dazu. Zusammen klagten sie deshalb schon 2021 beim Verwaltungsgericht gegen den ihrer Meinung nach überdimensionierten Ausbau der Straße und den Bau eines Radweg-Teilstücks entlang eines geschützten FFH-Gebiets – allerdings erfolglos. Nach heftigen Diskussionen gab der Kreistag des Enzkreises dann vor einem Jahr grünes Licht für das Projekt.
Obwohl auf der Baustelle schon Fakten geschaffen wurden und das umstrittene Radwege-Teilstück praktisch fertiggestellt ist, wollten Joseph und Annette Michl die Sache nicht auf sich beruhen lassen. „Unser Ziel ist es nach wie vor zu erreichen, dass der Ausbaustandard der Straße reduziert sowie der bereits gebaute Radweg wieder renaturiert wird“, sagte Joseph Michl vor Kurzem dazu. Deswegen reichten sie beim Verwaltungsgericht eine Restitutionsklage ein, um die frühere Klage gegen das Planfeststellungsverfahren neu aufzurollen. Doch das Gericht wies diese jetzt zurück. Eine ausführliche Begründung liegt noch nicht vor.
Bau soll 2026 abgeschlossen werden
„Wir sind enttäuscht darüber, dass die Klage aus formalen Gründen abgewiesen wurde“, sagt Joseph Michl auf Nachfrage. Der Sachverhalt selbst, dass es den behaupteten Radweg über den Golfplatz nicht gibt, sei unstrittig. Damit fehle dem Planfeststellungsbeschluss zum Aus- und Neubau der Porsche-Zufahrt die rechtliche Basis, meint er. „Die spannende Frage ist, wie können wir dieser Tatsache rechtlich das notwendige Gewicht verschaffen, sodass der Planfeststellungsbeschluss für ungültig erklärt wird?“, so Joseph Michl. Nach der Urteilsbegründung wolle man entscheiden, wie es weitergeht.
Anders klingt Hilde Neidhardt, Erste Landesbeamtin des Enzkreises, der Bauherr des rund acht Millionen Euro teuren Projekts ist. „Wir begrüßen, dass das Verwaltungsgericht die aus unserer Sicht unzulässige Klage ausweislich des verkündeten Tenors abgewiesen hat. Die Urteilsgründe liegen uns jedoch noch nicht vor, und auch die Rechtskraft der Entscheidung steht ja noch aus“, sagt Neidhardt. Die Baumaßnahme an der K 4569 laufe wie schon in den letzten Monaten planmäßig weiter und soll nach dem aktuellen Zeitplan im Frühjahr 2026 abgeschlossen sein, so die für den Straßenbau zuständige Dezernentin.