Eine angehende Polizistin wird im Böblinger Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Sie hatte im Januar eine 87-Jährige auf einem Zebrastreifen übersehen.
Mit tief über den Kopf gezogener Kapuze betritt die Angeklagte den Saal im Böblinger Amtsgericht. Ihre langen, dunklen Haare verdecken ihr Gesicht vollständig. Die junge Frau, die eigentlich eine Karriere bei der Polizei anstrebte, ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Im vergangenen Januar hatte die 20-Jährige in Gäufelden eine 87-jährige Seniorin übersehen, die gerade einen Zebrastreifen überquerte. Die Seniorin wurde verletzt und kam ins Krankenhaus. Einige Zeit später erlag sie dann einer Lungenentzündung, die sie sich als Folge ihrer Verletzungen zugezogen hatte. Dies bestätigte der Rechtsmediziner, der die Obduktion durchgeführt hatte. Es sei ein typischer Verlauf: Vor allem bei Rippenfrakturen, die sich die alte Frau unter anderem bei dem Unfall zuzog, wären Lungenentzündungen häufig die Folge.
Hätte die Angeklagte die 87-Jährige sehen müssen?
Im Zentrum des Strafprozesses stand nun die Frage: Hätte die Angeklagte die 87-Jährige sehen müssen? Zu schnell sei die junge Frau, die zum Unfallzeitpunkt privat unterwegs war, jedenfalls nicht gefahren – das bestätigt ein Gutachter. Tempo 30 sei an der Stelle zulässig gewesen und daran habe sich die Angeklagte auch gehalten. Trotzdem führte laut Gutachten eine Kombination von Umständen zu dem Unfall: Die tiefstehende Sonne im Januar habe die Frau geblendet. Doch die Polizisten stellten an der Unfallstelle ebenfalls fest, dass die Windschutzscheibe verschmutzt war. Hätte die junge Frau mit einem einfachen Handgriff – denn die Scheibenwischer funktionierten einwandfrei – den tragischen Unfall vermeiden können?
Die tiefstehende Sonne blendete die Autofahrerin
Die Angeklagte selbst lässt von ihrem Anwalt verlesen, dass für sie die Windschutzscheibe nicht erkennbar verschmutzt gewesen sei. Die tiefstehende Sonne habe sie so geblendet, dass sie die alte Frau auf dem Zebrastreifen nicht gesehen habe. Dass es der Beschuldigten auch Monate nach dem Unfall nicht gut geht, sieht man ihr an: Sie spricht kaum, die Fragen zu ihrer Person, die Amtsrichter Ralf Rose ihr stellt, beantwortet sie mit dünner Stimme. Auf die Frage, wie es ihr gehe, presst sie ihre Lippen zusammen und schüttelt stumm den Kopf. Irgendwann, als es um die Details des Unfallhergangs geht, fließen die Tränen. Über ihren Anwalt lässt sie sagen: „Ich kann das nicht wieder gut machen.“ Mit den Angehörigen habe sie sich ausgesprochen und um Entschuldigung gebeten. Ihre Karriere bei der Polizei ist allerdings vorbei: Mit der Anklageerhebung legte ihr Arbeitgeber ihr nahe, zu kündigen.
Laut dem Gutachten, das für den Unfall erstellt wurde, habe die Kombination aus tiefstehender Sonne und der teils verschmutzten Scheibe zu dem Unfall geführt. Auch könne es gut möglich sein, dass sich die Sichtverhältnisse sprunghaft verschlechtert haben, erklärt der Gutachter dem Amtsrichter. Es sei plausibel, dass der jungen Frau die verschmutzte Scheibe zuvor nicht aufgefallen sei – denn Sekunden zuvor hatte sie ja noch ohne Probleme dem Straßenverlauf folgen können. Die tiefstehende Sonne und die Biegung der Straße änderten jedoch die Situation – vermutlich schlagartig.
Die junge Frau hat sich ans Tempolimit gehalten und war nicht abgelenkt
Eine Zeugin, die auf der Gegenspur am Zebrastreifen angehalten hatte, bestätigt, dass die junge Frau nicht abgelenkt war. Sie hatte beobachtet, wie die alte Dame unsicher versuchte, den Zebrastreifen zu überqueren – bis die Angeklagte angefahren kam. „Ich habe noch gedacht, lieber Gott, vielleicht schafft sie es noch, an ihr vorbeizukommen“, sagt die Frau im Zeugenstand.
Der Staatsanwalt ist am Ende der Verhandlung in seinem Plädoyer davon überzeugt, dass sich die Angeklagte der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat und fordert sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dass sie die Verschmutzung nicht wahrgenommen habe, hält der Staatsanwalt für nicht plausibel.
Nach 20-minütiger Beratung kommt Amtsrichter Ralf Rose schließlich ebenfalls zu dem Schluss, dass sich die junge Frau schuldig ist – sie hätte die Scheibenwischer betätigen sollen. Allerdings wählt er eine mildere Bestrafung: Drei Monate Fahrverbot und eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Ein Jahr auf Bewährung bekommt die junge Frau und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. „Die große Frage ist, wie man solchen Fällen gerecht wird“, sagt der Amtsrichter. Denn auch die junge Frau sei Opfer ihrer eigenen Tat. Trotzdem müsse dem Umstand Rechnung getragen werden, dass ein Mensch zu Tode gekommen ist, sagt der Richter in seinem Urteil.