In dem Renault sind bei dem Unfall in Kornwestheim im Oktober 2019 zwei Menschen schwer verletzt worden. Foto: KS-Images.de / Karsten Schmalz

Ein Polizist in einem zivilen Fahrzeug hat im Oktober 2019 in Kornwestheim einen Unfall mit mehreren Verletzten verursacht. Der Mann war im Einsatz zu schnell unterwegs und hat nun eine Freiheitsstrafe von acht Monaten erhalten, ausgesetzt zur Bewährung.

Kornwestheim - Vor fast einem Jahr sind bei einem schweren Unfall in der Aldinger Straße in Kornwestheim (Kreis Ludwigsburg) mehrere Personen lebensgefährlich verletzt worden. Nun steht fest: Der Fahrer eines zivilen Fahrzeugs der Polizei trägt Schuld an dem Zusammenstoß. Das haben das Polizeipräsidium Ludwigsburg und die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage bestätigt. „Das Ermittlungsverfahren gegen den verantwortlichen Fahrer des Einsatzfahrzeuges ist bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart mittlerweile mit einem Strafbefehl an den Fahrer abgeschlossen worden“, sagt Polizeisprecher Peter Widenhorn. „Er hatte den Verkehrsunfall schuldhaft verursacht.“ Der Mann hat eine Freiheitsstrafe von acht Monaten erhalten, ausgesetzt zur Bewährung.

Der Polizist fuhr Richtung Remseck zu einer Festnahme

Das Polizeiauto war am Morgen des 24. Oktober gegen 10.15 Uhr mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Remseck zu einer Festnahme unterwegs. An der Kreuzung zum Haldenrain fuhr der Wagen mit Blaulicht und Martinshorn über eine rote Ampel, als ein Renault ebenfalls auf die Aldinger Straße einbog. Die Fahrzeuge kollidierten, der Renault schlitterte und flog Dutzende Meter umher, das Polizeiauto streifte in der Folge noch einen BMW und eine Mercedes A-Klasse.

Fünf Menschen wurden verletzt, besonders schwer erwischte es die Insassen des Renaults: Der 54 Jahre alte Fahrer und seine 34-jährige Beifahrerin, Kollegen auf dem Weg ins Büro, mussten von der Feuerwehr aus dem völlig deformierten Auto befreit werden. Anschließend brachten die Rettungskräfte sie ins Krankenhaus. Die Frau erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, lag tagelang im Koma und hat noch immer mit physischen und psychischen Spätfolgen zu kämpfen. Der Fahrer kann bis heute die Finger an seiner rechten Hand nicht richtig bewegen.

Der Fahrer hätte trotz Martinshorn nicht so schnell fahren dürfen

Auf der Basis des Gutachtens eines KFZ-Sachverständigen zum Unfall wurde nun gegen den Beamten vom Kornwestheimer Revier, der am Steuer saß, entschieden. Der Fahrer wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Körperverletzung im Amt in vier Fällen verurteilt. Er habe trotz Martinshorn und Blaulicht nicht so schnell fahren dürfen, so die Begründung. Nach Informationen unserer Zeitung soll die Ampel an der Kreuzung zudem schon mehrere Sekunden auf Rot gestanden haben. Der Einsatzwagen soll mindestens 130 Kilometer pro Stunde schnell gewesen sein, als er in den Einmündungsbereich fuhr, wie die Staatsanwaltschaft bestätigt. Erlaubt ist dort Tempo 50.

Schon lange vor Klärung der Schuldfrage hatte der Unfall eine Diskussion befeuert, unter anderem in sozialen Medien war über Verantwortung und Risikobereitschaft von Beamten in Einsatzfahrzeugen diskutiert worden. Natürlich dürfen und müssen Polizisten, wenn Eile geboten ist, kräftig aufs Gaspedal drücken. „Gefahrenträchtige Einsatzfahrten unter Verwendung von Sonder- und Wegerechten gehören zum polizeilichen Alltag“, heißt es von Widenhorn. Aber: „Die Anwendung dieser Sonderrechte erfordert größtmögliche Sorgfalt und das umsichtige Verhalten bei Einsatzfahrten ist fester Bestandteil polizeilicher Aus- und Fortbildung.“ Zu klären ist noch die Frage des Schadenersatzes. Dem Vernehmen nach haben sich die beiden schwer verletzten anwaltlichen Rat geholt. Sollte ihnen Schadenersatz zugesprochen werden, wird wohl am Ende die Polizei und damit das Land bezahlen, als „Eigenversicherer“, wie Widenhorn sagt.