Der Polizeigewerkschafts-Boss Rüdiger Seidenspinner. Foto: dpa

Zwischen den Polizeigewerkschaften im Land zeichnet sich eine heftige Auseinandersetzung um die Frage ab, ob das Innenministerium im Rahmen der Polizeireform alle leitenden Positionen nach Recht und Gesetz vergeben hat.  

Stuttgart - Zwischen den Polizeigewerkschaften in Baden-Württemberg zeichnet sich eine heftige Auseinandersetzung um die Frage ab, ob das Innenministerium im Rahmen der Polizeireform alle leitenden Positionen nach Recht und Gesetz vergeben hat. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Rüdiger Seidenspinner, sagte den Stuttgarter Nachrichten, er könne „nichts Kritikwürdiges“ an der Entscheidung für die zwölf Polizeipräsidenten finden, die „ausgewählten Kandidaten sind allesamt Kollegen, die sich durch hervorragende Leistungen hervorgetan hätten“. Die Behauptung von Reformkritikern wie Lautensack, der bereits im Sommer davor gewarnt hatte, bei den Personalentscheidungen gehe es „nicht nach Bestenauslese, sondern nach Belohnungskriterien“, ist nach Auffassung von Seidenspinner „Käse“.

Zuvor war bekannt geworden, dass der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DpolG), Joachim Lautensack, mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe die Personalentscheidungen des Innenministeriums stoppen will. Wie sich inzwischen bestätigt hat, hatte sich Lautensack im Zuge des Auswahlverfahrens selbst für mehrere leitende Positionen beworben, war aber vom Innenministerium nicht genommen worden. Vor diesem Hintergrund sieht GdP-Landeschef Seidenspinner nunmehr auch die Klage seines Gewerkschaftskollegen Lautensack. „Ich frage mich, ob die Gründe für die Klage nicht eher in diesem persönlichen Bereich zu suchen sind.“