Die Polizeireform in Baden-Württemberg steht - beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ist aber noch immer die Klage von Polizeidirektor Joachim Lautensack gegen die Auswahl der Führungskräfte anhängig. Foto: dpa

Das Eilverfahren braucht noch etwas Zeit: Nach der Klage von Polizeidirektor Lautensack sind noch nicht alle Stellungnahmen von Beteiligten beim Verwaltungsgericht eingegangen.

Das Eilverfahren braucht noch etwas Zeit: Nach der Klage von Polizeidirektor Lautensack sind noch nicht alle Stellungnahmen von Beteiligten beim Verwaltungsgericht eingegangen.

Karlsruhe - Die Polizeireform im Südwesten steht - beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ist aber noch immer die Klage von Polizeidirektor Joachim Lautensack gegen die Auswahl der Führungskräfte anhängig. In diesem Verfahren mit einer Vielzahl von Beteiligten seien noch nicht alle Stellungnahmen eingetroffen, sagte am Donnerstag eine Sprecherin des Gerichts. Die Kammer werde entscheiden, sobald alle Stellungnahmen eingegangen sind und geprüft worden seien. Über die in einem Eilverfahren eingereichte Klage wird ohne Anhörungen schriftlich entschieden.

Das Gericht hat 23 „Beiladungsbeschlüsse“ an diejenigen Polizeibeamten verschickt, die sich wie Lautensack auf Führungspositionen beworben hatten und vom Innenministerium auch ernannt wurden. Lautensack, der auch Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg ist, hatte die Polizeireform der grün-roten Landesregierung wiederholt als Gefahr für die innere Sicherheit kritisiert, sich dann aber selbst auf Führungspositionen in der neuen Struktur beworben.

Nach seiner Ablehnung äußerte er den Verdacht, in dem Auswahlverfahren sei es eher um Belohnung als um Qualifikation gegangen. Er verklagte das Land beim Verwaltungsgericht, was am 12. Dezember bekannt wurde. Bis zu einer Entscheidung in dieser Sache sind jetzt die Präsidenten und ihre Stellvertreter in den zwölf neuen Großpräsidien des Landes zunächst nur kommissarisch im Amt.