Tatort zwischen Ostend- und Talstraße: Spurensicherung am 1. Juli 2025 nach einem tödlichen Polizeieinsatz. Foto: Sebastian Steegmüller

Acht Monate nach dem Tod eines flüchtigen Tatverdächtigen in Stuttgart-Ost hat die Staatsanwaltschaft entschieden: Der tödliche Polizeischuss war rechtmäßig.

Es sind nur wenige Sekunden. Ein Polizist ruft: „Polizei – Hände hintern Rücken!“ Im Pflanzengewirr eines kleinen Schrebergartens, in einem Hinterhof zwischen Wohngebäuden im Bereich Ostend- und Talstraße im Stuttgarter Osten, da bewegt sich etwas. Offenbar der gesuchte Tatverdächtige, der zuvor bei einem Streit einem Widersacher in den Hals gestochen haben soll und dann geflüchtet war. „Halt! Stehenbleiben – oder ich schieße!“ Dann fällt ein Schuss.

 

Der dramatische Vorfall vom 1. Juli 2025 gegen 2 Uhr forderte ein Todesopfer. Es war das Ende einer Polizeifahndung, die wenige Minuten zuvor wegen einer Auseinandersetzung vor einer Kneipe an der Ostendstraße ausgelöst worden war. Ein 29-Jähriger war mit einem scharfen Gegenstand am Hals schwer verletzt worden – und der Täter flüchtig. Als dieser im Schrebergarten aufgespürt wurde und erneut flüchten wollte, gab der Beamte einen Schuss ab.

Nun hat unsere Zeitung erfahren: Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge eingestellt. „Die Schussabgabe war rechtmäßig“, sagt Stefanie Ruben, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage.

Der Fall hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil die Szenen im Hinterhof von einem Nachbarn mit einem Smartphone gefilmt worden waren. Das Video zeigt die Begegnung im Lichtkegel einer Taschenlampe. Zeigt, wie der Tatverdächtige aus dem Pflanzenwerk des Schrebergartens auftaucht, sich auf den Beamten zubewegt, über einen Maschendrahtzaun springt und davonzurennen versucht. Nach dem Schuss bricht er nach wenigen Metern zusammen. Hätte der Beamte da noch schießen dürfen? Hatte er überreagiert?

Tödlicher Polizeischuss in Stuttgart-Ost: „Nach den Grundsätzen der Notwehr gerechtfertigt“

Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Schluss: nein, hatte er nicht. „Die Handlung war sowohl nach dem Polizeigesetz als auch nach den Grundsätzen der Notwehr gerechtfertigt“, sagt Staatsanwaltssprecherin Ruben. Die Situation der Notwehr habe sich unter anderem auch aus den Videoszenen ergeben. Das Polizeigesetz erlaubt den Schusswaffengebrauch, wenn die Fortsetzung eines Verbrechens verhindert oder eine Person aufgehalten werden soll, die sich bei einem Verbrechen auf frischer Tat „durch Flucht zu entziehen versucht“. Geschossen werden darf erst, wenn einfache körperliche Gewalt oder andere Hilfsmittel wie Hiebwaffen nicht mehr ausreichen.

Vor dieser Kneipe in der Ostendstraße begann der folgenschwere Streit. Foto: Sebastian Steegmüller

Bei dem Beamten, der den Schuss abgegeben hatte, handelt es nach Informationen unserer Zeitung um einen 34 Jahre alten Polizisten. Ob dieser noch an seiner alten Dienststelle arbeitet, welche Art der psychologischen Betreuung ihm seit dem Vorfall zuteil wurde, welchen Aufgaben er künftig nachgehen wird – „das können wir aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht mitteilen“, sagt Staatsanwältin Ruben.

Tödlicher Polizeischuss in Stuttgart-Ost: 29-Jähriger war erst kurz zuvor eingereist

Über den Getöteten ist aus dessen Familienkreisen bekannt, dass es sich um einen 29-Jährigen handelte, der erst wenige Tage zuvor aus Algerien eingereist war. Beim Einreiseversuch in Nordrhein-Westfalen hatte er den Behörden gegenüber sein Alter mit 18 Jahren angegeben.

Ein Bekannter, der sich als Cousin bezeichnete, ließ über soziale Netzwerke wissen, dass er sich beim vorausgegangenen Streit mit einem Landsmann mit einer abgebrochenen Flasche dagegen gewehrt habe, beraubt zu werden. Er habe kein Messer bei sich gehabt. Weil sein Cousin erst wenige Tage in Deutschland gewesen sei, habe er Deutsch weder gesprochen noch verstanden. Deshalb sei er letztlich getötet worden.