In Bad Cannstatt hat es einen ungewöhnlichen Fahndungsfall gegeben. Foto: dpa

In Stuttgart sind im letzten Jahr 1100 Fahrräder im Wert von 780 000 Euro gestohlen worden. Die meisten tauchen nicht mehr auf – am Mittwoch war das ganz anders.

Stuttgart - Hallo, Herr Lehrer, da wird gerade Ihr Fahrrad geklaut! Für die Schüler des Gottlieb-Daimler-Gymnasiums in Bad Cannstatt hat es am Mittwochnachmittag einen spannenden Kriminalfall gegeben – und für die Polizei einen nicht minder ungewöhnlichen.

Dass man ein teures E-Bike nicht unbedingt mit einem Zahlenschloss sichern sollte, das hat nun auch ein Lehrer lernen müssen. In Stuttgart sind im vergangenen Jahr 1100 Fahrräder im Gesamtwert von 780 000 Euro gestohlen worden, meist Mountainbikes, meist tauchen die Räder dann auch nicht mehr auf. So geriet am Mittwoch gegen 15.10 Uhr auch ein 2000 Euro teures Elektrofahrrad in der Kattowitzer Straße ins Visier einen Fahrraddiebs. „Laut Protokoll hat er das Zahlenschloss aufgerissen“, sagt Polizeisprecher Stephan Widmann. Die Tat wurde allerdings beobachtet – von Schülern, die sogleich die Lehrkräfte verständigten.

Eine Polizeistreife rückte an, um an Tatort die Diebstahlsanzeige aufzunehmen. Ein Routinevorgang, der dann aber plötzlich eine unerwartete Wendung nahm. Der Fahrraddieb kehrte zurück.

Und plötzlich wird es hektisch

„Während die Beamten die Anzeige aufnahmen, fuhr der Dieb an der Schule vor und stellte das Fahrrad ab“, so Polizeisprecher Widmann. Die Beamten versuchten den Unbekannten zur Rede zu stellen – doch der rannte sofort weg. Ein Beamter rannte hinterher, um ihn zu stellen – doch der Vorsprung war zu groß.

Der Beamte hielt ein vorbeifahrendes Taxi an, um den Täter doch noch zu erwischen. Wie im Film: Folgen sie dem Flüchtenden! Taxifahrer und Polizist wollten dem Dieb den Weg abschneiden. Gleichzeitig schnappte sich der andere Beamte das Fahrrad eines Zeugen und nahm die Verfolgung auf. Der Fahndungsdruck zahlte sich dann doch aus. Auf einem Grundstück an der Annabergstraße, gut 400 Meter vom Tatort entfernt, wurde der Fahrraddieb doch aufgespürt. Der 16-Jährige wurde festgenommen.

Ist der Diebstahl noch ein Diebstahl?

Bleibt allerdings die Frage, ob sich der Jugendliche wegen Diebstahls verantworten muss. Da er des Lehrers Fahrrad zurückbrachte, käme juristisch allenfalls eine sogenannte unbefugte Ingebrauchnahme infrage. Paragraf 248b des Strafgesetzbuchs sagt dazu: Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Und wie sieht es mit der befugten Ingebrauchnahme eines Taxis aus? Mit dem Taxifahrer wird sich die Polizei sicher auch einig werden.