Ein Kriminaldirektor schönt das Zeugnis eines gescheiterten Polizeischülers mit „Druck von oben“. Im Amtsgericht Böblingen kommt dabei auch ein Polizeipräsident unter Druck.
Einer von zwei Polizeipräsidenten musste sich vom Bodensee aus auf den Weg nach Böblingen machen. Das Amtsgericht hat dort am Montag einen besonderen Prozess terminiert – zu einer Affäre, die vor Jahresfrist nicht nur zwei Präsidenten in Bedrängnis, sondern auch Innenminister Thomas Strobl und die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz in Erklärungsnöte gebracht hatte. Höhere Stellen sollen dafür gesorgt haben, dass ein Polizeianwärter an der Polizeihochschule Herrenberg nicht durchfiel – obwohl er bei einem Prüfungslauf vier Sekunden zu langsam war. Von der Affäre um die Polizeichefs ist nicht viel übrig geblieben – ein 59-Jähriger, damals Leiter eines Teilinstituts der Hochschule, ist von der Staatsanwaltschaft als einziger Schuldiger ausgemacht worden.
Der Kriminaldirektor kämpfte am Montag um seine eigene Laufbahn. Als Leiter des Instituts Ausbildung in Herrenberg soll er den verhängnisvollen Lauf eines Polizeianwärters am 25. Juni 2024 um acht Sekunden geschönt und die Zeugnisunterlagen entsprechend verändert haben. Wie Zeugen aus seinem Umfeld bestätigten, auf Druck „von ganz oben“. Er kämpfte gegen einen Strafbefehl zu 120 Tagessätzen – deutlich über der Schwelle von 91 Tagessätzen, mit denen man im Führungszeugnis als vorbestraft verzeichnet wird. Amtsrichter Thorsten Härtel sprach am Nachmittag sein Urteil: 90 Tagessätze zu 150 Euro. Ein blaues Auge. Er habe nicht aus Eigennutz gehandelt, so Härtel: „Es war ein klarer Auftrag.“
Ein zur Tatzeit 20-jähriger Anwärter auf den Dienstrang Polizeioberkommissar hatte einen 5000-Meter-Lauf im Stadion Nufringen (Kreis Böblingen) in handgestoppten 24 Minuten und 34 Sekunden absolviert. Vier Sekunden zu viel. Weil es bereits sein zweiter Versuch war, hätte dies das Aus als Polizist bedeutet. Handgestoppte vier Sekunden zu viel – kann es da überhaupt gerecht zugehen? Und lässt sich da nicht auch sonst etwas zurechtbiegen?
Was bedeutet denn „von oben“?
Wie aber kam der 59-Jährige dazu, ausgerechnet bei diesem Polizeischüler die Zeiten zu schönen, gleich um acht Sekunden? Alle im Zeugenstand befragten Ausbildungsbeamte bestätigen, dass dieser 5000-Meter-Lauf sehr häufig dazu führt, dass Polizeikarrieren enden, noch ehe sie richtig begonnen haben. Ohne Wenn und Aber. Es sei ein Auftrag gewesen, sagt der Angeklagte. Vom damaligen Vizepräsidenten der Hochschule und heutigen Polizeipräsidenten im Süden Baden-Württembergs.
Der derlei angesprochene 60-Jährige erklärt im übervollen Saal mit 50 Zuhörern, dass er als damaliger Vizepräsident der Hochschule öfter um eine Stellungnahme zu Prüfergebnissen gebeten werde, auch vom Ministerium. In diesem Fall sei er von einem anderen Präsidenten befragt worden, bei dem der Anwärter als Praktikant tätig war, und er habe sich dann selbst informieren wollen. Am Tag nach der gescheiterten Prüfung habe er dann direkt mit dem Herrenberger Dienststellenleiter, dem heutigen Angeklagten, gesprochen. Und der habe bei dem kurzen Gespräch selbst gesagt, da sei ein Fehler passiert und der würde korrigiert.
Dank für pragmatisches Vorgehen
Das verursacht freilich ein gewisses Raunen im Saal. Ein Zeuge dieses Telefongesprächs vom 26. Juni 2024 um 8.06 Uhr hatte nämlich zuvor berichtet, der Angeklagte sei vielmehr aufgefordert worden, sich „um den Fall zu kümmern“, auch das Stichwort Härtefall sei gefallen. Der Leiter lieferte zwei Stunden später – indem er das Zeugnis mit dem Vermerk „nicht bestanden“ gegen ein neues als „bestanden“ fertigen ließ. Es habe einen Übermittlungsfehler gegeben, so gegen 10 Uhr die Begründung per Rundmail. Um 10.20 Uhr schrieb der Vizepräsident der Hochschule: „Danke, dass ihr so pragmatisch damit umgeht.“ Das Kümmern, so Amtsrichter Härtel, sei eben nicht ergebnisoffen gewesen.
Allerdings gab es zu viele Zeugen für diese Urkundenfälschung. Zeitnehmer, Lehrer, Assistentinnen in Gewissensnot, Kollegen. Der Zeitnehmer selbst, inzwischen 62 und pensioniert, erstattete Anzeige. Das dauerte aber eine Weile – denn mit den Vorgesetzten konnte man darüber wohl nicht vertrauensvoll sprechen.
Im August 2024 hatte die Bürgerbeauftragte Beate Böhlen von der Manipulation aus Reihen der Hochschule erfahren und das Innenministerium informiert. Für Minister Strobl äußerst unangenehm: Denn der Vizepräsident der Hochschule war zu dieser Zeit selbst auf dem Sprung zu einem Polizeipräsidenten – und von Strobl hochgelobt. Dessen Bewerbungsvorgang stoppte der Minister aber nicht – um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht zu gefährden, wie er im Innenausschuss des Landtags im Januar 2025 erklärte. Außerdem gelte die Unschuldsvermutung.
Im Mai 2025 konnte Strobl aufatmen – und mit ihm zwei Spitzenbeamte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen die Polizeipräsidenten ein, glatt nach Paragraf 170 der Strafprozessordnung. „Den Beschuldigten konnte ein strafbares Verhalten nicht mit einer zur Anklageerhebung ausreichenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden“, so eine Sprecherin. Damit konnte der eine seinen Polizeipräsidiumsposten am Bodensee antreten, der andere sein bisheriges Präsidium weiterhin führen. Allerdings zunächst nur als „Leiter“. Erst seit vergangenem Freitag firmiert er auch auf der Homepage seines Polizeipräsidiums wieder als „Präsident“.
Hat die Affäre von 2024 eigentlich etwas geändert am Verfahren? Man habe die Grundsätze zwar nochmals geprüft, sagt Patrick Knapp, Sprecher des Innenministeriums, auf Anfrage unserer Zeitung. Aber: „Änderungen an den grundlegenden Abläufen oder am Verfahren der Zeitmessung ergaben sich daraus nicht.“ Die Zeitmessung erfolge weiterhin handgestoppt. Am Ende sei die Anforderung „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“. Vor Gericht wird bedauert, dass es noch immer kein automatisiertes Verfahren gibt.
Der heute 22-jährige Polizeischüler wurde später dann doch entlassen. Jetzt aber ist er wieder Polizeioberkommissar-Anwärter. Er fängt bei null an – bei der Polizei in Hessen.