Der Verdacht von Vergiftungen mit K.-o.-Tropfen beschäftigte im Herbst die Rettungskräfte (Symbolbild). Foto: dpa

Alles nur Hysterie oder was? Eine Reihe von Verdachtsfällen um K.-o.-Tropfen bei Großveranstaltungen im Herbst in Stuttgart wird immer rätselhafter.

Werden die Drogenfahnder der Stuttgarter Kripo ihre Ermittlungen mit Aktenzeichen unbekannt schließen müssen? Nach diversen Alarmen um K.-o.-Tropfen bei Veranstaltungen im Herbst in Stuttgart sieht die Bilanz der Ermittler ernüchternd aus. „In keinem der Laborproben hat es einen Nachweis von verdächtigen Substanzen gegeben“, sagt Polizeisprecher Stephan Widmann auf Anfrage unserer Zeitung. Was aber soll dann die körperlichen Beschwerden bei der Halloween-Party, beim ADAC-Supercross oder beim Volksfest ausgelöst haben?

 

Klar ist: Bei K.-o.-Tropfen muss schnell gehandelt werden, um die sich schnell abbauenden Substanzen im Körper nachweisen zu können. Die Chancen dazu standen beim ADAC-Supercross in der Schleyerhalle Anfang November ohnehin schlecht. Dass drei Besucher über Schwindel- und Ohnmachtsanfälle klagten, insgesamt gar zwölf Besucher von Motorsportveranstaltung und Afterparty mutmaßliche Vergiftungserscheinungen davontrugen, war der Polizei erst tags darauf angezeigt worden.

Zu spät für Spuren in Blut und Urin: „Zwei Analyseergebnisse fehlen noch“, sagt Polizeisprecher Widmann, „aber die Wahrscheinlichkeit ist gering.“ Und dann wäre da immer noch die Frage, wer da tatverdächtig sein könnte. Und wo die Betroffenen ins Visier genommen wurden. Beispielsweise waren vier der zwölf Opfer nicht bei der After Race Party, von der die meisten Klagen kamen.

Aber auch bei der Halloween-Party mit Rapper Jazeek am 31. Oktober im Stadtbezirk Wangen, bei der elf Opfer von Rettungskräften behandelt werden mussten und relativ zeitnah behandelt wurden, sind die Ermittlungen ins Leere gelaufen. Obwohl in sozialen Netzwerken eindringlich geschildert wurde, wie immer wieder „Mädchen nach draußen getragen“ worden seien. Die in der Nacht erhobenen Blut- und Urinproben haben aber den Verdacht nicht bestätigen können. Ähnlich fielen die Resultate bei sechs Alarmfällen Ende September auf dem Cannstatter Volksfest aus. Keine Treffer.

Alles nur Hysterie? Die Politik hat gleichwohl reagiert. Am 19. Dezember billigte der Bundesrat eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, das den Handel mit den Industriechemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) begrenzen soll. „Ein Ausgleich mit dem Interesse der Industrie an der Verfügbarkeit dieser Chemikalien soll dadurch erzielt werden, dass nur bestimmte Darreichungsformen, Konzentrationen beziehungsweise Vertriebswege von den Beschränkungen erfasst werden“, heißt es. Der missbräuchliche Konsum könne „ mit schwer einzuschätzenden und gegebenenfalls schwerwiegenden Gesundheitsgefahren verbunden sein“.