Minderjährige dürfen keinen Alkohol verkauft bekommen – doch oft fehlt es an Kontrollen. Foto: AP

Drei Teenager versuchen in Kornwestheim, an Hochprozentiges zu kommen – im Auftrag von Polizei und Ordnungsamt. Das Ergebnis ist erschreckend – manchmal wurde nicht einmal der Ausweis kontrolliert.

Kornwestheim - Zwei Mädchen unter 18 Jahren gehen mit einer männlichen Begleitung in Kornwestheim an Tankstellen oder Geschäfte und versuchen, trotz Ausweiskontrollen an Hochprozentiges zu kommen. Was die Verkäufer nicht wissen: Es handelt sich dabei um Testkäuferinnen, die vom Polizeirevier und dem Ordnungsamt in Kornwestheim ausgesandt wurde. So waren sie am Dienstag zwischen 15 und 20 Uhr unterwegs. Sie versuchten, in sechs Verkaufsstellen und zwei Gaststätten Alkohol zu kaufen.

Das Ergebnis ist erschreckend: Nur etwa die Hälfte des Verkaufspersonals war im Bereich des Jugendschutzgesetztes geschult und lehnte nach Überprüfung des Personalausweises einen Verkauf ab. Drei Verkaufsstellen und eine Gaststätte jedoch verkauften oder servierten Hochprozentiges.

Oft wird gar nicht nach dem Ausweis gefragt

Teilweise ließen sich die Verkäufer die Ausweise zwar zeigen, gaben den Alkohol dann allerdings trotzdem ab. In einer der Gaststätten wurde auf die Frage nach dem Ausweis gleich ganz verzichtet.

„Insgesamt sehen wir die Testaktion trotz der Verstöße positiv. Es kommt immer wieder vor, dass in Supermärkten oder Gaststätten alkoholische Getränke an Minderjährige verkauft werden“, bewertet der Kornwestheimer Vize-Bürgermeiste Dietmar Allgaier die Aktion. „Dennoch sind wir mit dem Ergebnis zufrieden, denn nur durch regelmäßige Aufklärung und Überprüfung kann erreicht werden, dass Verkaufspersonal und Servicekräfte richtig geschult werden.“ Auch sehe man, dass sich die Situation insgesamt dennoch im Vergleich eher gebessert habe. Sein Fazit: „Deshalb werden wir auch in Zukunft gemeinsam mit der Polizei derartige Testkäufe durchführen.“

Bußgelder werden verhäng

Das Personal in den beanstandeten Supermärkten und Gaststätten wurde über das Jugendschutzgesetz aufgeklärt. Darüber hinaus wurde ihnen das eingeleitete Ordnungswidrigkeits-Verfahren erläutert, denn auf diese Verkaufsstellen und die Gaststätte kommt ein Bußgeld zu.