Die Polizei ist mit einem komplizierten Nebeneinander unterschiedlicher Fahrverbote konfrontiert. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Polizeigewerkschaft rechnet wegen des künftigen Nebeneinanders unterschiedlicher Regeln für das Dieselfahrverbot mit zu komplizierter Umsetzung.

Stuttgart - Die für Beginn des kommenden Jahres geplanten Streckenfahrverbote für Euro-5-Dieselautos werden die kontrollierenden Polizeibeamte nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor kaum lösbare Probleme stellen.

Weil es zum Jahreswechsel ein Nebeneinander eines Flächenverbots für Diesel bis Euro 4, von Streckenverboten für Euro 5 und einer Befreiung für Dieselautos nach Euro 6 und Euro-5-Autos mit Nachrüstung gebe, werde die Kontrolle überaus kompliziert, sagte GdP-Landeschef Hans-Jürgen Kirstein unserer Zeitung. In Berlin hatte die Polizeigewerkschaft bereits erklärt, die dortigen Fahrverbote seien jenseits medienwirksamer Großeinsätze nicht ausreichend zu überwachen.

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Angesichts zunehmender Aufgaben für die Polizei im Bereich der Sicherheit müsse sich die Politik darüber im Klaren sein, dass jeder Beamte, der zur Überwachung des Fahrverbots eingesetzt wird, zwangsläufig an anderer Stelle fehle, so Kirstein. Dies gelte verstärkt mit Blick auf die im Land aufgelaufenen Überstunden im Millionenbereich.

Sichtbare Kennzeichnung gefordert

Der GdP-Chef bemängelte, dass es weiter keine von außen sichtbare Kennzeichnung der Abgasnorm gibt. Dies mache Kontrollen zeitaufwendig, führe zu Staus und zu Unverständnis der Bürger, das die Beamten ausbaden müssten.

Schon das gegenwärtige Fahrverbot für Dieselautos bis Euro 4 lasse viele Fragen offen. Nach wie vor sei nicht geklärt, welche Entscheidungsspielräume den Beamten vor Ort im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zustünden. So sei nicht ausreichend geregelt, wie sie verfahren sollen, wenn sich ein Handwerker mit seinem Privatfahrzeug in der Fahrverbotszone bewegt und geltend macht, er befinde sich im Dienst. Hier bedürfte es entweder klarer Regelungen hinsichtlich der auszunehmenden Fahrzeuge oder einer eindeutigen Befugnis für die Beamten, vor Ort selbst zu entscheiden.