Das Hallenbad ist den Plochinger Bürgern lieb und wird für sie vermutlich auch teuer. Foto: Ines Rudel

Juristen halten die Unterschriften für unrechtmäßig, dennoch bekommt das Bad eine zweite Chance.

Plochingen - Dem Beschluss zur Zukunft des Plochinger Hallenbades am Dienstag war eine zähe und teils von unfairen Vorwürfen geprägte Sitzung vorausgegangen. Sie war wegen des großen Publikumsandrangs in die Stadthalle verlegt worden. Noch bevor nach knapp zwei Stunden der Beschluss gefasst worden war, in einem Architektenwettbewerb eine kombinierte Sport- und Schwimmhalle zu planen und darüber die Bürger entscheiden zu lassen, hatten von den 50 Zuschauern etwa 25 enerviert die Halle verlassen.

Worum ging es? Das Plochinger Hallenbad, einst integraler Bestandteil des alten Schulzentrums aus Gymnasium, Realschule und Hauptschule musste 2016 wegen Asbest geschlossen werden.

Das stellte die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und die Schwimmabteilung des Turnvereins Plochingen (TVP) vor erhebliche Probleme. Sie haben lange Wartelisten, weil sie zu wenig Zeiten für das Training haben, die Mitgliederzahl des TVP verringerte sich spürbar. Die Schüler müssen sich für den Schwimmunterricht auf den Weg ins 3,3 Kilometer entfernte Wernau machen, und die Fahrtzeit dahin geht von der Schwimmzeit ab.

Emotional verankert

Hinzu kommt, dass viele ältere Bewohner Plochingens in dem Bad das Schwimmen gelernt haben, weshalb viele Bürgerinnen und Bürger ein emotionales Verhältnis dazu haben. Deshalb brachten die Vertrauensleute Klaus Hink, Andreas Ortz und Harald Schmidt relativ rasch in der Zeit um den Kommunalwahlkampf des vergangenen Jahres rund 1100 Unterschriften für ein Bürgerbegehren zusammen. In der Sitzung am Dienstag hat der Gemeinderat darüber befinden müssen, ob er das Bürgerbegehren zulässt. Ein Gutachten der Kanzlei Dolde, Mayen und Partner hatte das Bürgerbegehren allerdings für unrechtmäßig erklärt, denn der Vorschlag zur Gegenfinanzierung sei unzulässig gewesen. Unter anderem sei ein eingerechnetes Darlehen von rund 7.5 Millionen Euro um etwa eine Million zu hoch angesetzt gewesen. Die Summe hatte die Stadt anderweitig verplant, und sie war im Nachtragshaushalt auf 6,4 Millionen Euro geschrumpft.

Klaus Hink war im Mai mit der Unabhängigen Liste Plochingen (ULP) in den Gemeinderat gekommen, hatte sich mit den anderen Mitgliedern zerstritten und war ausgetreten. Er kämpfte mit harten Bandagen um die Finanzierung und behauptete mehrmals, die Stadtkämmerei habe „rechtswidrig gehandelt“, als sie das besagte Darlehen um eine Million Euro kürzte, auch wenn ihm die Stadtkämmerei ihr Vorgehen erläutert hatte.

Ein alternativer Plan

Um dem Bürgerbegehren die Wucht zu nehmen, haben der Bürgermeister Frank Buß und die Verwaltung einen alternativen Plan entwickelt. Er sieht vor, mit einem Architektenwettbewerb eine kombinierte Sport- und Schwimmhalle auf dem Burgplatz planen zu lassen. Steht der Plan und sind die Kosten ermittelt, dann wolle die Stadt die Bürger darüber entscheiden lassen, ob sie das Hallenbad möchten und dafür andere Projekte zurückstellten. „Wir sehen jetzt nur in eine Glaskugel“, sagte Frank Buß.

Darauf schlug die Offene Grüne Liste einen Kompromiss vor. Hink, Ortz und Schmidt sollten das Bürgerbegehren zurückziehen, weil es später doch noch einen Bürgerentscheid gebe.

Nachdem die Sitzung zur Beratung unterbrochen worden war, konnten sich Harald Schmidt und Andreas Ortz dem anschließen. Klaus Hink nicht, er beschuldigte stattdessen Harald Schmidt, die Abgabe der Stimmen unzulässig lange verschleppt zu haben. Am Ende stimmte die breite Mehrheit des Gemeinderates für den Architektenwettbewerb und den Bürgerentscheid. Damit können die Plochinger Bürger hoffen, dass es im Jahr 2025, nach Abschluss des Wettbewerbs, vielleicht eine zweite Chance für ein neues Hallenbad gibt.