Weil Befangenheiten nicht angezeigt worden sind, musste der Plochinger Gemeinderat nun erneut abstimmen. Der Beschluss vom Vorjahr ist damit auf den Kopf gestellt.
Vor einem Jahr hat der Plochinger Gemeinderat mit elf Ja- und elf Nein-Stimmen eine Bebauungsplanänderung abgelehnt und damit verhindert, dass auf den Flachdachhäusern im südlichen Teil der Lettenäcker I Sattelgeschosse errichtet werden dürfen. Das Verbandsbauamt hatte vorgeschlagen, das zu ändern. Denn ihm lag zum einen das Baugesuch eines Eigentümers vor, zum anderen schaffe man damit Gleichbehandlung zum nördlichen Teil des Gebiets, wo Dachaufbauten zulässig sind, argumentierte Verbandsbaumeister Wolfgang Kissling damals.